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BGH verhandelt über Recht auf Vergessen im Netz

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich am Dienstag (9.30 Uhr) erneut mit dem "Recht auf Vergessen" im Internet. Verhandelt werden gleich zwei Klagen gegen Google: Zum einen will der Ex-Regionalchef eines Wohlfahrtsverbandes erreichen, dass bei der Suche nach seinem Namen keine älteren negativen Presseberichte über ihn mehr erscheinen. Konkret geht es dabei um eine frühere finanzielle Misere des Verbandes sowie die damalige Erkrankung des Mannes. (Az.: VI ZR 405/18).

In den Vorinstanzen war der Kläger gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte das Recht der Öffentlichkeit auf Information höher bewertet als das Recht des Mannes, über die Verwendung seiner Daten zu bestimmen.

Im zweiten Verfahren klagen ein für Anbieter von Finanzdienstleistungen tätiger Mann und seine Lebensgefährtin. Sie wehren sich dagegen, dass kritische Artikel sowie Fotos von ihnen auftauchen, sobald ihr Name oder etwa der der Gesellschaften, für die sie arbeiten, bei Google gesucht werden. (Az.: VI ZR 476/18). Auch hier scheiterten die Kläger in der Vorinstanz zuletzt beim OLG Köln.

Das "Recht auf Vergessen" ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert. Je nach Sachlage könnte aber das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit schwerer wiegen als der Schutz personenbezogener Daten.