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BGH-Richter sehen hohe Hürden für Diesel-Klagen gegen VW-Töchter

BGH-Richter gehen nach Vorberatungen nicht davon aus, dass Audi von den Abgasmanipulationen bei VW gewusst haben muss. Das macht es für Kläger schwerer.

Gegen Audi ist nach eigenen Angaben eine niedrige vierstellige Zahl von Klagen anhängig. Foto: dpa
Gegen Audi ist nach eigenen Angaben eine niedrige vierstellige Zahl von Klagen anhängig. Foto: dpa

Diesel-Kläger dürften es schwerhaben, VW-Konzerntöchter wie Audi im Abgasskandal haftbar zu machen. Das zeichnete sich am Montag in der Verhandlung eines Musterfalls am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ab. (Az. VI ZR 505/19)

Audi hatte den bei VW entwickelten Skandalmotor EA189 für eigene Modelle übernommen. Anders als beim Mutterkonzern Volkswagen gehen die Richter nach Vorberatungen aber nicht davon aus, dass die unzulässige Abgastechnik bei Audi zwangsläufig bekannt gewesen sein muss, wie der Vorsitzende Stephan Seiters sagte. Wer Audi direkt verklagt hat, müsste demnach viel konkretere Vorwürfe vortragen.

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Um die Lücken zu schließen, wird der verhandelte Fall aller Voraussicht nach an das Oberlandesgericht Naumburg zurückverwiesen. Wann das Urteil verkündet wird, sollte am Nachmittag bekanntgegeben werden.

Die allermeisten vom Skandal betroffenen Diesel-Besitzer haben VW direkt auf Schadenersatz verklagt. Gegen Audi ist nach eigenen Angaben eine niedrige vierstellige Zahl von Klagen anhängig.