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BGH prüft verkaufsoffene Sonntage nahe Flugplatz ohne Linienflüge

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Ob Menschen künftig noch sonntags in Geschäften um einen kleinen Flugplatz in der Westpfalz einkaufen können, entscheidet sich juristisch demnächst am Bundesgerichtshof (BGH). Der erste Zivilsenat dort will am Mittwoch (11.00 Uhr) eine Sonderregel prüfen, von der insbesondere ein Mode-Outlet-Center in der Nähe des Airports Zweibrücken betroffen ist. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. I ZR 144/22)

Allerdings prüft auch das Arbeits- und Sozialministerium in Mainz die entsprechende Verordnung. Es will nach früheren Angaben neben der BGH-Entscheidung Auswirkungen auf Arbeitsplätze in der Region und die geplante Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlet Center berücksichtigen. Das Thema hat auch schon den Landtag beschäftigt.

Nach der Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz dürfen Geschäfte um den Flugplatz in den Oster-, Sommer- und Herbstferien auch sonntags öffnen. Das regelt eine Verordnung aus dem Jahr 2007. Seit 2014 gibt es an dem Flugplatz aber keinen kommerziellen Linienflugverkehr mehr.

Der Betreiber eines Modehauses in der Region legte Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen einen Konkurrenten ein, unterlag aber zuletzt Anfang August vergangenen Jahres in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken. Dieses verwies auf die nach wie vor gültige Verordnung. Der Senat sei auch nicht davon überzeugt worden, dass die gesetzlichen Regelungen verfassungswidrig seien. Mit der Revision verfolgt der Kläger seine Ansprüche nun in Karlsruhe weiter.

Grundsätzlich gelten hohe Hürden für verkaufsoffene Sonntage in Deutschland. Vor allem Gewerkschaften und Kirchen sehen diese kritisch. Immer wieder kippten Gerichte kommunale Sonderwege.