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BGH entscheidet im Streit um zu lauten Trittschall in Dachwohnung

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung ersetzt Teppich durch Fliesen, in der Etage darunter ist es danach lauter als zulässig. Eigentlich ein klarer Fall und doch schwierig zu entscheiden. Denn die Geschossdecke entspricht nicht den Vorschriften. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am Freitag (9.00 Uhr) sein Urteil in dem Fall aus Nordrhein-Westfalen verkünden. Das Landgericht Düsseldorf hatte den lärmgeplagten Nachbarn weitgehend Recht gegeben.

In der Verhandlung im März hatte die Vorsitzende Richterin des V. Zivilsenats, Christina Stresemann, deutlich gemacht, dass sich der Trittschall zwar erhöhen dürfe, wenn ein Wohnungseigentümer den Fußboden auswechselt. Dieser müsse aber weiterhin unterhalb des zum Bauzeitpunkt geltenden Grenzwerts bleiben. Eine Frage in dem Fall ist, ob die Eigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Geschossdecke zu ertüchtigen. (V ZR 173/19)/moe/DP/mis