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Bayer und die Anwälte der Kläger steuern im Glyphosat-Streit auf einen Vergleich zu

Der nächste US-Prozess um die Gesundheitsgefahren des Unkrautvernichters wird vertagt. Die Zeichen zwischen Bayer und den Klägern stehen auf Einigung.

Die Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittels, das den umstrittenen Wirkstoff enthält. Foto: dpa
Die Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittels, das den umstrittenen Wirkstoff enthält. Foto: dpa

Im offiziellen Kalender des Gerichts in St. Louis/Missouri ist der Prozess noch fest terminiert: Kommende Woche Dienstag will Richter Michael Kellan Mullen um acht Uhr morgens die nächste Runde in der aufsehenerregenden Prozesswelle um den Unkrautvernichter Roundup eröffnen, der den umstrittenen chemischen Wirkstoff Glyphosat enthält.

Dem Bayer-Konzern wollten die Klägeranwälte den nächsten Schlag versetzen. Drei Prozesse haben sie in erster Instanz gewonnen, dreimal wurde Bayer als Besitzer von Monsanto zu Schadensersatzzahlungen bis zu 80 Millionen Dollar verurteilt. Monatelang hatte die New Yorker Kanzlei Weitz Luxenberg mit ihrem Mandanten den für den 15. Oktober avisierten Prozess vorbereitet.

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Doch dazu wird es nicht kommen. Denn das Verfahren wird in das kommende Jahr verschoben, wie der Chefverhandler zwischen Bayer und den Klägeranwälten, Kenneth Feinberg, dem Handelsblatt bestätigte. „Nach Vereinbarung beider Seiten wird der Prozess auf ein Datum Anfang 2020 vertagt werden“, stellte Feinberg in einem Statement per E-Mail klar. Das Gericht wird dem folgen.

Die Verschiebung ist ein weiterer Beleg dafür, dass Bayer und die Anwälte der Kläger auf einen baldigen außergerichtlichen Vergleich zusteuern. Zwei Prozesse sind zuvor von den Gerichten bereits in den Januar 2020 geschoben worden. Die Richter wollen beiden Seiten Raum und Zeit geben, um zu einer Einigung zu kommen. Ein weiteres Gefecht vor Gericht hätte die Gespräche nur belastet.

Feinberg ist der gerichtlich bestellte, unabhängige Mediator, der die Chancen eines außergerichtlichen Vergleichs ausloten soll und die Verhandlungen zwischen den Parteien führt. Der 73-jährige Jurist ist Experte: Mit einem Fonds für US-Soldaten, die in Vietnam durch Agent Orange erkrankten, wurde er berühmt. Später handelte er Entschädigungen für die Opfer der Umweltkatastrophe durch die Bohrinsel Deepwater Horizon und der Terrorangriffe vom 11. September 2001 in den USA aus. Auch bei Volkswagen wurde er gerufen, um im Dieselskandal die Entschädigung festzulegen.

Zum Stand der Gespräche im Fall Glyphosat will sich Feinberg nicht äußern. „Die globalen Vergleichsverhandlungen laufen weiter“, schrieb er. In Kreisen der beteiligten Parteien hieß es, ein Termin für eine Einigung stehe nicht fest, es könnte jedoch schon Ende Oktober Neuigkeiten geben.

Es wäre eine Überraschung, wenn die streitenden Parteien im Verfahren um die mögliche Krebswirkung des Monsanto-Mittels Glyphosat bereits dann einen detailliert ausgefertigten Vergleich samt Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe vorlegen könnten. Experten erwarten dies frühestens Anfang nächsten Jahres. Doch schon die grundsätzliche Aussicht auf Einigung wäre ein wichtiges Signal, auf das viele Bayer-Anteilseigner warten.

Investoren würden es begrüßen, wenn Bayer sich des Rechtskomplexes Glyphosat mit einem Vergleich entledigen könnte. Denn die Verfahren lasten wie Blei auf der Aktie. Analysten sehen ein Kurspotenzial von bis zu 30 Prozent, wenn der Konzern die Causa zu annehmbaren Bedingungen aus der Welt schafft. Derzeit schlummert die Aktie bei 62 Euro. Unter annehmbar fällt selbst ein Vergleich, der Bayer umgerechnet zwischen fünf und zehn Milliarden Euro kosten würde. Bayer will sich nicht zu den aktuellen Gesprächen über einen Vergleich äußern. Der Konzern hat aber immer zugesichert, diese konstruktiv anzugehen.

Für die Klägeranwälte geht es derzeit vor allem um eines: Sie wollen möglichst viele weitere Klagen einwerben, um das Drohpotenzial gegenüber Bayer zu erhöhen und die Vergleichssumme zu erhöhen. Laut Branchenkreisen haben die Kanzleien seit Beginn der Mediation ihre Marketingausgaben noch einmal kräftig erhöht.

Wer in diesen Tagen in den USA den Fernseher anschaltet, hat gute Chancen, auf einen Spot von Anwaltskanzleien zu stoßen, die mutmaßliche Opfer des Unkrautmittels Roundup suchen. Da läuft ein Hobbygärtner in Shorts und T-Shirt durchs Bild, der das Gift unbekümmert vor seinem Haus sprüht. Oder es liegt ein bleicher Mann im Krankenhausbett. „Haben auch Sie Roundup benutzt und leiden heute an einem Non-Hodgkin-Lymphom?“, fragt eine Stimme im Hintergrund. „Dann könnten Sie Anspruch auf erheblichen Schadensersatz haben. Rufen Sie jetzt an!“

Im Hintergrund leuchten die roten Zahlen „78 Millionen“, eine Summe, die Gerichte einzelnen Klägern bislang zugesprochen haben. Während der Werbepausen bei den letzten Baseball-Spielen der Saison liefern sich gleich mehrere Anwaltskanzleien einen Wettbewerb um Mandanten. „1-800-CALL-KEN“ oder andere Nummern stehen rund um die Uhr bereit, um die Daten der möglichen Kläger aufzunehmen.

Auch Bayer ist nicht untätig. Wer auf Google „TV ads for roundup law suits“ sucht, bekommt an zweiter Position eine Anzeige von Bayer mit dem Titel: „US News – EPA: Glyphosate – Does not cause cancer“. Doch die Kampagnen der Bayer-Gegner haben eine durchschlagendere Wirkung. Die bisher gegen Bayer in erster Instanz verhängten Schadensersatzzahlungen haben nach Einschätzung von Experten Tausende neue Kläger angelockt. Der Fall ist für jeden attraktiv, der an Lymphdrüsenkrebs erkrankt ist und jemals Roundup eingesetzt hat.

In den Kreisen heißt es, dass die Zahl der anhängigen Klagen gegen Bayer/Monsanto mittlerweile bei deutlich mehr als 20.000 liegt. Der Leverkusener Konzern hatte zuletzt – Stand 11. Juli 2019 – von 18.400 Klagen berichtet. Das Interesse der Klägeranwälte ist klar: Sie wollen die Zahl möglichst hochtreiben, weil dies den Druck verstärkt – und weil so die absehbare Vergleichssumme steigt. Die Kanzleien erhalten bis zu 30 Prozent dieser Summe als Honorar. Bei einer Einigung auf zehn Milliarden Dollar wären dies also drei Milliarden Dollar.

Doch so einfach ist die Rechnung nicht. In Unternehmenskreisen von Bayer heißt es, die schiere Zahl der Klagen sei wenig aussagekräftig. Denn der Fall Glyphosat unterscheide sich von anderen Schadensersatzfällen in der US-Justizgeschichte. Anders als bei Sammelklagen, wie sie etwa nach Flugzeugabstürzen aufkommen, kommt es hier auf die individuellen Fälle an – also die Schwere der Erkrankung und der Bezug zum Glyphosat-Einsatz.

Im Glyphosat-Fall geht es zunächst um die Struktur eines Vergleichs, also um die Einteilung der Kläger nach dem Grad der Erkrankung, dem Einsatz des Unkrautvernichters und anderen Umständen. Erst auf dieser Basis wird eine gestaffelte Entschädigungszahlung für die Kläger ermittelt.

All das klingt so, also wenn Bayer im Zuge eines Vergleichs eine gesundheitsgefährdende Wirkung von Glyphosat eingestehen müsste. Aber das ist mitnichten der Fall: Außergerichtliche Vergleiche in Produkthaftungsklagen werden in fast allen Fällen ohne Schuldeingeständnis geschlossen. Es ist für die beklagten Konzerne allein das Ziel, die belastenden Verfahren aus der Welt zu schaffen – selbst wenn dies Milliarden kostet.

Ein solches Paket zu schnüren ist nun die Aufgabe von Mediator Feinberg. Bayer hat vor allem zwei zentrale Interessen: Die Kosten müssen akzeptabel sein, und der Vergleich muss so gestaltet sein, dass die Belastung durch Glyphosat-Klagen ein für alle Mal aus der Welt geschaffen wird.

Das ist aus Sicht von Rechtsexperten kein einfaches Vorhaben. Die Anwälte von Bayer und von den Klägern müssen sich auf einen auch in Zukunft gültigen Verteilungsschlüssel für die Summe einigen, die den Opfern und deren Anwälten zukommt, erläutert Steve Tapia, Jura-Professor an der Universität von Seattle.

Auch Dienstleistungen wie regelmäßige gesundheitliche Check-ups und Arztkosten können Teil des Vergleichs sein. Die Kläger können dann entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder ob sie allein weiter klagen wollen. „Normalerweise nehmen die Kläger das Angebot an, wenn es lukrativ genug ist, auch weil es für sie zu teuer wäre, allein weiter zu prozessieren“, erklärt Tapia.

Komplizierter ist für Bayer die Frage, wie künftige Klagen wegen Glyphosat verhindert werden können. Der Konzern will das Produkt nicht vom Markt nehmen, weil er es als sicher einstuft und weil es aktuell ein wichtiger Geschäftstreiber der Agrosparte von Bayer ist. Rund ein Fünftel von deren Umsatz von 19 Milliarden Euro entfällt direkt auf das Mittel.

Normalerweise werden US-Produkthaftungsverfahren so gelöst, dass die Beipackzettel mit Warnhinweisen versehen werden. Die Glyphosat-Prozesse hätte es nie gegeben, wenn Monsanto auf die Gefahr einer Krebserkrankung im Produkt-Beiblatt früher hingewiesen hätte, selbst wenn dies nicht erwiesen ist. Doch dafür hätte der Konzern eine Genehmigung gebraucht.

Auch Bayer kann nun Roundup nicht einfach mit einem Warnhinweis versehen. Diesen Schritt muss die zuständige US-Umweltbehörde EPA erlauben. Sie sieht dazu aber keinen Anlass und lehnt dies ab. Erst im Mai hat die EPA Glyphosat schließlich erneut als gefahrlos für die öffentliche Gesundheit eingestuft. Anfang August verbot die Behörde eine staatliche Vorschrift in Kalifornien, wo Glyphosat-Produktlabel mit dem Krebsverdacht-Hinweis versehen werden sollten. Die EPA stufte diesen Hinweis als „falsch und missverständlich“ ein.

Wie Bayer und die Klägeranwälte aus dieser Zwickmühle herauskommen, ist selbst für Rechtsexperten schwer zu beantworten. Die Lösung könnte eine geschickte juristische Formulierung sein. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die EPA gegen einen Warnhinweis klagen würde, weil er dem eigenen Befund widerspricht“, meint Tapia. Mediator Feinberg wird also seine ganze Erfahrung brauchen.


Weitere Mega-Klagen gegen Unternehmen in den USA

Mega-Klagen auf Schadensersatz gegen Unternehmen haben derzeit wieder Hochkonjunktur in den USA. Nicht nur Bayer kämpft mit Tausenden Forderungen wegen Produkthaftung. Auch andere Unternehmen müssen sich vor Gericht verteidigen oder einen Vergleich anstreben. Das reicht von den Klagen gegen Pharmafirmen rund um opioidhaltige Medikamente über den Datengau bei der Hotelkette Marriott bis hin zu den möglichen Opfern von E-Zigaretten.

„Wenn Sie oder Ihr Kind Juul benutzt haben, kontaktieren Sie einen Anwalt“, ruft etwa die Kanzlei Robinson Calgagnie die Nutzer der elektronischen Zigaretten auf, sich zu melden. „Sie könnten Anrecht auf Kompensation für Arztrechnungen, Schmerzen und Leiden haben.“ Der E-Zigaretten-Anbieter aus San Francisco steht in der Kritik, vor allem junge Menschen mit seinen nikotinhaltigen Dämpfen abhängig zu machen und auch für mysteriöse Lungenkrankheiten verantwortlich zu sein. Fast täglich kündigen US-Kanzleien neue Sammelklagen an.

Sammelklagen sind Verfahren, in denen eine Person stellvertretend für andere klagt. Andere können sich anschließen und auf einen Anteil im Fall einer Strafe oder eines Vergleichs hoffen. Bei konkreten Krankheitsfällen sind Sammelklagen meist nicht zulässig, weil wegen der Ursache und Wirkung von Fall zu Fall entschieden werden muss. Aber wenn es wie etwa bei den Juul-Zigaretten darum geht, dass das Unternehmen mit aggressiver Werbung und seinen fruchtigen Geschmackssorten Jugendliche zum „Vapen“ verleitet hat, dann ist eine Sammelklage möglich.

Die meisten US-Kanzleien arbeiten in diesen Fällen auf Basis eines Erfolgshonorars. Für die Mandanten entstehen keine Kosten. Aber im Falle einer Entschädigung müssen sie 20 bis 30 Prozent der Summe an die Anwälte abgeben.

Eine enorme Prozesswelle haben aktuell die Opioide – stark abhängig machende Schmerzmittel – ausgelöst. Dort gelten die Pharmaunternehmen, allen voran Purdue mit dem Mittel Oxycontin, als Hauptverursacher der Opioid-Epidemie in den USA. Ihnen wird vorgeworfen, die Abhängigkeit der Schmerzmittel heruntergespielt und damit viele Menschen in die Sucht getrieben zu haben. Im vergangenen Jahr sind allein in den USA 68.000 Menschen an einer Überdosis gestorben.

Nicht nur die Familien der Opfer klagen gegen Purdue und andere, auch die 50 US-Bundesstaaten, mehrere Tausend Städte, Gemeinden, Indianerstämme und Krankenhäuser. Sie wollen für die Kosten entschädigt werden, die ihnen durch die Drogenepidemie entstanden sind. Purdue hat bereits die Insolvenz beantragt und will die Opfer aus einem Milliardenfonds aus zukünftigen Einnahmen durch Oxycontin entschädigen.

Auch der US-Konzern Johnson & Johnson hat mit Opioid-Klagen zu kämpfen, die er zum Teil bereits mit Vergleichen beigelegt hat. Außerdem laufen noch immer viele Klagen wegen Asbest im Babypuder. In Missouri hatte eine Jury 22 Frauen eine Entschädigung von insgesamt 4,7 Milliarden Dollar zugesprochen, weil sie durch den Puder Eierstockkrebs bekommen haben sollen. Der Konzern ist in Berufung gegangen.

Ganz andere Probleme hat Marriott International. Bei der Hotelkette, zu der auch Starwood Hotels & Resorts Worldwide gehören, war es zu einem Datengau gekommen. Die Daten von insgesamt 383 Millionen Gästen – inklusive Passdaten – wurden offengelegt. Marriott argumentiert zwar, dass den Gästen dadurch kein Schaden entstanden sei. Das stört die Klägeranwälte allerdings wenig. Sie sind weiter fleißig auf der Suche nach Mandanten.