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Deutschen Banken droht Zinsnachzahlung - Bafin mit Verfügung

(Bloomberg) -- Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Kontogebühren, das Banken unterm Strich hunderte Millionen Euro kosten könnte, nimmt der Druck auf die Branche auch bei möglichen Zins-Nachzahlungen auf gewisse Sparverträge zu.

Die Aufsicht Bafin hat Kreditinstitute verpflichtet, Kunden von Prämienspar-Verträgen über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Betroffene Institute müssen Sparern erklären, ob sie wegen solcher Klauseln zu geringe Zinsen erhalten haben. In diesen Fällen müssen die Banken entweder eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag anbieten, erklärte die Bafin in einer am Montag erlassenen Allgemeinverfügung.

Nachzahlungen könnten für die Branche teuer werden. Laut Verbraucherzentrale Sachsen beispielsweise geht es in dem östlichen Bundesland im Schnitt um 2000 Euro bis knapp 6000 Euro je Vertrag, sagte Finanzexpertin Andrea Heyer gegenüber Bloomberg News. Bei kleineren Sparkassen schätzt sie auf eine vierstellige Anzahl solcher Verträge, bei größeren eher auf eine fünfstellige Anzahl je Institut.

Ein Prämiensparvertrag ist eine langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung. Kunden erhalten zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Bei den betroffenen Sparverträgen haben viele Banken Zinsanpassungsklauseln verwendet, die ihnen einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern. Diese Praxis hat der BGH im Jahr 2004 für unwirksam erklärt.

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Verjährung droht

Die Sparkassen, die besonders stark von der Auseinandersetzung betroffen sind, sehen den Sachverhalt allerdings anders. Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), hatte schon im März erklärt, es sei unzutreffend, dass die Sparkassen ihren Kunden bei Prämienspar-Verträgen Zinsen falsch berechnet hätten.

Die Deutsche Kreditwirtschaft, die Spitzenorganisation großer Bankenverbände in Deutschland, erklärte, die Rechtsprechung des BGH sei angemessen umgesetzt worden. Es sei erstaunlich, dass die Bafin einer endgültigen Klärung durch Zivilgerichte vorgreife. Vor diesem Hintergrund würden die betroffenen Institute nun prüfen, ob sie Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung einlegen. Die Bafin wollte das nicht kommentieren.

"Die Kreditinsitute setzen auf Zeit. Sie hoffen auf Verjährung oder ein überraschendes Urteil des BGH, dass ihnen bei der einseitigen Änderungen der Zinsberechnung Recht gibt”, sagte Heyer. "Prämiensparverträge sind von den Sparkassen seit 2017 in Wellen gekündigt wurden. Drei Jahre nach Vertragsbeendigung droht die Verjährung von Nachzahlungsansprüchen."

Zum jüngsten Gebühren-Urteil des BGH hatte die Deutsche Bank AG unlängst erklärt, sie sehe Rückstellungen und Ertragseinbußen von insgesamt rund 300 Millionen Euro im 2. und 3. Quartal.

(Neu: Stellungnahme der Kreditwirtschaft im vorletzten Absatz)

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