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Aufspaltung der Energietarife: Grundversorger abgemahnt

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat drei Grundversorger wegen einer Aufspaltung der Energietarife für Neu- und Bestandskunden abgemahnt. Die Verbraucherschützer forderten die Unternehmen Rheinenergie, Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser auf, die Neukundentarife zurückzunehmen. Ansonsten behält sich die Verbraucherzentrale eine Klage vor. Wegen der zuletzt stark gestiegenen Strom- und Gaspreise nahmen zahlreiche Anbieter von ihren neuen Kunden mehr Geld als von den alten.

Viele Grundversorger, also die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region, haben in den vergangenen Wochen neue Tarife für Neukunden eingeführt. Hintergrund war die Liefereinstellung durch Energiediscounter, wodurch viele ehemalige Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger fielen. Diese sind verpflichtet, die Kunden bei Wegfall des bisherigen Lieferanten zunächst weiter mit Strom und Gas zu versorgen, müssen die Energie aber nach Verbandsangaben zu aktuell extrem hohen Preisen zukaufen.

Ein Großteil der Grundversorger verlange von den neuen Kundinnen und Kunden Preise, die um ein Vielfaches höher lägen als die des bisherigen Kundenstamms, bemängelte die Verbraucherzentrale laut einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung. Dies sei eine Ungleichbehandlung, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstoße. Parallel zu den Abmahnungen riefen die Verbraucherschützer die beim NRW-Wirtschaftsministerium angesiedelte Energiekartellbehörde NRW zum Handeln auf.

"Bei allem Verständnis für die nicht ganz einfache Situation der Grundversorger - so geht es nicht", sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Die Benachteiligung von Verbrauchern, die ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfielen, sei rechtswidrig und widerspreche dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung. Man werde mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen, "die nur auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt".

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Die Verbraucherzentrale NRW berichtete von einer Stichprobe, bei der die Tarife von 23 Anbietern in NRW unter die Lupe genommen wurden. Davon hätten 18 Unternehmen einen Neukundentarif für die Stromgrundversorgung eingeführt. "Die Differenz zwischen Neukunden- und Bestandskundenpreisen dieser Anbieter beträgt dabei durchschnittlich mehr als das Doppelte", hieß es. Drei der untersuchten Anbieter nähmen aktuell sogar einen Neukundenarbeitspreis pro Kilowattstunde von über 90 Cent. Die Kunden von Anbietern, die auf eine Tarifspaltung verzichteten, zahlten dagegen durchschnittlich nur 34 Cent pro Kilowattstunde.

Die Wuppertaler Stadtwerke wiesen die Vorwürfe zurück. "Eine Aufnahme in den allgemeinen Grundtarif hätte für viele treue Bestandskunden der WSW eine Preiserhöhung bedeutet und das wollten wir ihnen nicht zumuten", sagte der WSW-Vorstandsvorsitzende Markus Hilkenbach laut einer Mitteilung. Auch die Landeskartellbehörden Niedersachsen und NRW hätten sich mit dem Thema Zweittarif beschäftigt und dieses Vorgehen als juristisch zulässig bewertet.