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Auflagen für Facebook & Co. werden zum Zankapfel

Eigentlich will die Bundesregierung härter gegen Hasskommentare, Beleidigungen und Unwahrheiten in sozialen Netzwerken vorgehen. Netzwerke wie Facebook und Twitter sollten verpflichtet werden, innerhalb von 24 Stunden auf Beschwerden zu reagieren, hatte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) kürzlich angekündigt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, der auch einen Bußgeldkatalog beinhaltet.

Dass Maas bereits in diese Richtung denkt, hatte er schon kundgetan. „Natürlich müssen wir am Ende auch über Bußgelder nachdenken, wenn andere Maßnahmen nicht greifen“, hatte der Minitser im Dezember der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt. Dies wäre für Facebook ein starker Anreiz zum raschen Handeln. Denn die Meinungsfreiheit habe eben auch Grenzen: „Beleidigungen, Volksverhetzungen oder Verleumdungen haben bei Facebook nichts zu suchen.“

Von härteren Auflagen für die Betreiber von Kommunikationsplattformen im Internet hält indes Maas‘ Parteifreundin, Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries, nicht viel. Sie wandte sich gegen eine weitreichende Regulierung und machte sich stattdessen für freiwillige Maßnahmen stark. In der SPD-Spitze stößt Zypries damit auf Kritik.

Bundesparteivize Ralf Stegner sagte dazu dem Handelsblatt, er unterstütze die Vorschläge von Maas, Unternehmen wie Facebook für Hassmails und Fake News stärker zur Verantwortung zu ziehen. „Freiwilligkeit ist ein schöner Luxus, den man sich nur leisten kann, wenn die betroffenen Unternehmen auch aktiv und engagiert kooperieren“, betonte der SPD-Politiker und fügte hinzu: „An dieser Voraussetzung darf man getrost zweifeln.“ Das Bundesjustizministerium wollte die Aussagen von Zypries nicht kommentieren.

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Die Wirtschaftsministerin hatte sich in einem Brief an den Vizepräsidenten der EU-Kommission Andrus Ansip positioniert. Sie bedauere „Forderungen in die Richtung, die Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber derart auszuweiten, dass sie einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gleichkommt“, heißt es in dem Schreiben, aus dem der „Spiegel“ zitierte. „Dies halte ich ökonomisch, vor allem aber gesellschaftspolitisch für besorgniserregend.“ Man müsse auch „unverhältnismäßige Belastungen für europäische Internet-Service-Provider verhindern“.


Konsequenzen gegen Facebook & Co. wohl schon im März

Zypries drängt den für Digitalthemen zuständigen Ansip, eine EU-Richtlinie, die die Pflichten sozialer Netzwerke wie Facebook, YouTube oder Twitter regelt, zu aktualisieren, aber die Haftungsregeln unverändert zu lassen. Stattdessen solle die Kommission „verdeutlichen, welche freiwilligen Maßnahmen ein Plattformbetreiber ergreifen kann“, um mit Beschwerden umzugehen.

Damit unterscheiden sich Zypries‘ Vorschläge deutlich von der Position des Bundesjustizministers, der bald einen Gesetzentwurf gegen Hassbotschaften und Fake News vorlegen will. Maas beabsichtigt, Unternehmen wie Facebook stärker in Haftung zu nehmen und ihnen enge Vorgaben beim Umgang mit Beschwerden zu machen, statt weiter auf freiwillige Maßnahmen zu vertrauen.

Der Minister will aber zunächst ein externes Monitoring über die Praxis des Löschens von anstößigen Kommentaren abwarten. „Wenn dann noch immer zu wenige strafbare Inhalte gelöscht werden, müssen wir dringend rechtliche Konsequenzen ziehen“, sagte der SPD-Politiker jüngst der „Rheinischen Post“. Dem Vernehmen nach sollen die Ergebnisse der Prüfung in diesem Monat vorliegen und dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Wie eine gesetzliche Regelung aussehen könnte, hat SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann kurz vor Weihnachten im „Spiegel“ skizziert. Nach seiner Vorstellung sollten marktbeherrschende Plattformen verpflichtet werden, auf deutschem Boden „eine an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden erreichbare Rechtschutzstelle einzurichten“. Dorthin sollten Betroffene sich wenden können und belegen, dass sie Opfer manipulierter Nachrichten geworden seien. „Wenn Facebook nach entsprechender Prüfung die betroffene Meldung nicht unverzüglich binnen 24 Stunden löscht, muss Facebook mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen“, erläuterte Oppermann. Zudem müsse es auf Wunsch der Betroffenen eine „Richtigstellung mit der gleichen Reichweite geben“.

Die Grünen sehen die Pläne mit Skepsis. „Sicher dürfen Unternehmen bei sensiblen Abwägungsfragen zwischen Grundrechten nicht in eine Richterrolle kommen. Unser Rechtsstaat setzt hier klare Regeln und Verfahren“, sagte der Fraktionsvize Konstantin von Notz dem Handelsblatt. „Erstmal sollten sich Facebook und Co. überhaupt an geltendes Recht halten und bei offensichtlichen Rechtsverstößen umgehend prüfen, löschen und die Betroffenen informieren.“


Digitalwirtschaft lehnt Strafen gegen soziale Netzwerke ab

Von Notz kritisierte allerdings, dass die rechtlichen Verpflichtungen unterlaufen würden und stattdessen die Verantwortung unqualifizierten Drittfirmen überlassen werde, die nach selbstgesetzten Gemeinschaftsstandards „teils willkürlich“ handelten. „Übelste Hetze bleibt so - oft viel zu lange - im Netz, während bei jedem Stück nackter Haut selbst klassische Kunst sofort zensiert wird.“ Der Bundesregierung warf der Grünen-Politiker vor, sich schon viel zu lange hinhalten zu lassen.

Die Digitalwirtschaft liegt indes auf Zypries‘ Linie und warnt ebenfalls vor Strafen gegen soziale Plattformen. „Es wäre politisch unverantwortlich, den Plattformen die Pflicht zur Löschung von Inhalten innerhalb von 24 Stunden und Bußgelder aufzuerlegen“, sagte kürzlich der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands Bitkom, Bernhard Rohleder. Die Forderung, dass die sozialen Dienste selbst die Inhalte ihrer Nutzer kontrollieren sollten, wäre ein tiefer Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Rohleder deutete an, dass auch Klagen gegen eine gesetzliche Regelung denkbar seien.

Er verstehe zwar die Sorgen der Politik, sagte Rohleder weiter, aber das Thema Falschmeldungen sei extrem kompliziert. Er bezeichnete es völlig unrealistisch, soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter zu verpflichten, eine ständig erreichbare Beschwerdestelle einrichten zu müssen, die innerhalb von 24 Stunden über eine Löschung entscheiden soll. Täglich gebe es in Deutschland zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Posts.

Auch die Forderung nach einer Gegendarstellung mit gleicher Reichweite wie die Ursprungsmeldung sei unsinnig. Dann müssten die Plattformen Verbindungsdaten sehr lange speichern. Zwar seien auch die Plattformen gefordert. Der bessere Weg sei aber eine Kennzeichnung als falsch erkannter Nachrichten. Die Bitkom-Umfrage unter 1000 Nutzern habe ergeben, dass die Hauptinformationsquelle immer noch Fernsehen und Zeitungen, also klassische Medien, seien.

KONTEXT

Was man zu Hasskommentaren wissen sollte

Was ist "Hate Speech"?

Eine feste Definition des Begriffs "Hate Speech" gibt es nicht. Gemeint sind allgemein Meinungsäußerungen, die bestimmte Personen oder Personengruppen herabsetzen und verunglimpfen sollen. In der politischen Debatte geht es nur um solche Formen von Hate Speech, die gegen Gesetze verstoßen, insbesondere gegen Paragraphen des Strafgesetzbuchs (StGB). Ein Beispiel ist § 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung). Diese Vorschrift verbietet es, zum Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe aufzustacheln oder zu Gewalt gegen sie aufzufordern. Außerdem ist danach unter bestimmten Umständen die Leugnung des Holocaust strafbar.

Quelle: Bundesjustizministerium.

Bundesjustizministerium

Wer definiert, welche Äußerungen rechtswidrige "Hate Speech" sind?

Weder das Bundesjustizministerium noch die vom Ministerium eingerichtete Task Force prüfen, ob konkrete Inhalte gegen Gesetze verstoßen und entscheiden daher auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten. Diese Prüfung führen die in der Task Force vertretenen Unternehmen vielmehr in eigener Verantwortung und in eigener Zuständigkeit durch. Die Unternehmen haben zugesagt, hasserfüllte Inhalte und Aufstachelung zu Gewalt einerseits auf ihre Gemeinschaftsrichtlinien ("Community Standards") hin und andererseits auf Grundlage des deutschen Rechts zu überprüfen, sobald sie ihnen konkrete Inhalte dieser Art gemeldet worden sind.

Welche Themen werden betrachtet?

Thema der Task Force ist ganz generell der Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet. Die Diskussion ist nicht auf rechtsextremistische Inhalte beschränkt, sondern umfasst rechtswidrige Aufrufe zu Hass und Gewalt unabhängig von ihren Motiven oder den Personen, gegen die sie sich richten. Fragen im Zusammenhang mit der Löschung konkreter Beiträge können nur die Unternehmen beantworten.

Verstößt die Löschung von Hassbotschaften gegen die Meinungsfreiheit?

In Deutschland gilt Meinungs- und Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz verankert. In Absatz 2 des entsprechenden Artikels 5 steht allerdings auch: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Das heißt: Niemand darf sein Recht auf Meinungsfreiheit dafür nutzen, die Rechte anderer zu verletzen, zum Beispiel, indem er gegen sie hetzt, zu Gewalt aufruft oder sie verleumdet. Diese Gesetze gelten - sie müssen in sozialen Netzwerken aber konsequenter als bislang zur Anwendung kommen. Und nur darum geht es: Dass Kommentare, die gegen das Strafrecht verstoßen, gelöscht werden.

Wie unterscheidet sich das Löschen von rechtswidriger "Hate Speech" von der Strafverfolgung?

Die Strafverfolgung dient dazu, den verantwortlichen Autor zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaften werden Anzeigen schnell prüfen und zur Anklage bringen, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Ziel des Löschens von rechtswidrigen Beiträgen ist es, für eine angemessene Kommunikationskultur zu sorgen und die vom Hass betroffenen Gruppen und Personen zu schützen. Die beiden Ziele ergänzen sich.

In welchem Verhältnis steht das Vorgehen der Task Force zum normalen Rechtsweg?

Die Task Force nimmt keine Prüfung von Inhalten vor und entscheidet auch nicht über die Entfernung von strafbaren Inhalten. Die strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität im Internet obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.