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Arbeitsminister Heil will die Rechte von Betriebsräten stärken

Die Wahl von Betriebsräten soll vereinfacht, ihre Rechte etwa bei der Weiterbildung und dem Einsatz von KI sollen gestärkt werden. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Liest man den Koalitionsvertrag als Pflichtenheft, dann kann Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kurz vor Weihnachten hinter einer weiteren Aufgabe ein Häkchen machen. „Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern“, hatten Union und SPD im März 2018 vereinbart. Nun hat Heils Ministerium den Referentenentwurf für das Betriebsrätestärkungsgesetz vorgelegt.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz können in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten Betriebsräte gegründet werden. Allerdings gibt es in Westdeutschland nur noch in neun Prozent dieser Betriebe einen Betriebsrat, im Osten sind es zehn Prozent. Von den Beschäftigten werden im Westen noch 41 Prozent durch einen Betriebsrat vertreten, im Osten 36 Prozent. 1996 lagen die Werte noch bei 50 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 40 Prozent in Ostdeutschland.

Die Ursachen für die abnehmende Vertretung seien vielfältig, heißt es im Entwurf, der dem Handelsblatt vorliegt. So sei es durchaus denkbar, dass Arbeitnehmer besonders in kleinen Betrieben bewusst auf die Gründung eines Betriebsrats verzichteten.

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„Andererseits häufen sich Berichte, dass in manchen Betrieben Arbeitgeber mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern.“ In kleineren Betrieben könnten daneben die Formalien des regulären Wahlverfahrens eine Hemmschwelle darstellen.

Das Arbeitsministerium will deshalb die Hürden für die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens senken. Es gilt bisher in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten automatisch, in Unternehmen mit 51 bis 100 Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber das vereinfachte Verfahren vereinbaren.

Künftig soll es in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten obligatorisch sein und in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern vereinbart werden können. Der Vorteil des vereinfachten Verfahrens liegt aus Sicht des Arbeitsministeriums vor allem in den verkürzten Fristen für die Wahl: Diese könnten „auch einen Beitrag zur Reduzierung der Behinderungen von Betriebsratswahlen in kleineren Betrieben leisten“, heißt es im Referentenentwurf. Die Möglichkeiten, eine Betriebsratswahl anzufechten, werden eingeschränkt.

Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Heil plant zudem einen verbesserten Kündigungsschutz. Bisher sind Arbeitnehmer, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen, erst mit der Einladung zur Wahlversammlung vor außerordentlicher Kündigung geschützt. Und dies gilt auch nur für die ersten drei in der Einladung genannten Beschäftigten, die in der Praxis meist auch den dreiköpfigen Wahlvorstand stellen.

Falle aber eine der drei Personen etwa wegen Krankheit aus oder werde eingeschüchtert, bestehe die Gefahr, dass die Betriebsratswahl zunächst nicht erfolgreich durchgeführt werden könne, da nicht die erforderliche Anzahl an Wahlvorstandsmitgliedern vorhanden sei, heißt es im Entwurf weiter.

Deshalb werde die Zahl der geschützten Einladenden auf sechs erhöht. Auch gilt der Kündigungsschutz schon während der Vorbereitung einer Betriebsratswahl, wenn Beschäftigte eine öffentlich beglaubigte Erklärung abgegeben haben, dass sie einen Betriebsrat gründen möchten.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass Betriebsräte unter selbst gesetzten Rahmenbedingungen auch künftig Sitzungen per Telefon- oder Videokonferenz durchführen können, wobei Präsenzsitzungen Vorrang haben sollen. Diese Möglichkeit war im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt worden, allerdings befristet bis Ende Juni 2021.

Stärken will das Arbeitsministerium das Initiativrecht von Betriebsräten bei Weiterbildungen. Die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sei wichtig, „um den Herausforderungen des digitalen, ökologischen und demografischen Wandels zu begegnen und die Fachkräftesicherung zu unterstützen“, heißt es im Entwurf. Betriebsräte sollen Vorschläge machen können, welche Berufsbildungsmaßnahmen sie für erforderlich halten. Geht der Arbeitgeber nicht darauf ein, sollen sie eine Einigungsstelle anrufen können.

Will der Arbeitgeber künftig Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, muss er laut Gesetzentwurf mit dem Betriebsrat darüber beraten – so, wie es heute schon bei der Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen der Fall ist. Heil will zudem sicherstellen, dass die Rechte des Betriebsrats auch dann gelten, wenn die Personalauswahl durch KI gesteuert wird.

Verdi-Chef Frank Werneke begrüßte den Entwurf, der jetzt nicht im parlamentarischen Verfahren „verwässert“ werden dürfe. Besonders wichtig sei der erweiterte Schutz bei der Einleitung von Betriebsratswahlen. „Wir erleben immer wieder, wie Arbeitgeber Druck auf Beschäftigte und Wahlvorstände ausüben, sie bedrohen oder gar kündigen, wenn sie von ihrem gesetzlich verbrieften Recht auf Gründung eines Betriebsrats Gebrauch machen wollen“, sagte Werneke.