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Arbeitgeber muss bei Bedarf Bildschirmbrille anbieten

Bremen (dpa/tmn) - Kleben Sie im Job quasi mit den Augen vor dem Monitor? Wer bei der Arbeit am PC Probleme mit dem Sehen bekommt, braucht unter Umständen eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille. Dafür muss der Arbeitgeber regelmäßig einen Sehtest und bei Bedarf den Kauf einer Brille anbieten, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen informiert.

Mindestens alle 36 Monate müsse der Test angeboten werden. Beschäftigte sind aber nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen, wenn sie nicht möchten. Wird die Brille ärztlich verordnet, trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für die Anschaffung.

Betriebs- oder Augenarzt verschreibt Brille

Wie die Arbeitnehmerkammer in ihrem Magazin BAM (Ausgabe November/Dezember 2022) schreibt, führt entweder der Betriebs- oder ein Augenarzt eine Untersuchung durch und kann die Brille dann verschreiben. Wer unsicher ist, könne sich beim Arbeitgeber über die Vorgehensweise im Betrieb informieren.

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Erste Anzeichen, dass womöglich eine Bildschirmbrille nötig ist, sind laut Arbeitnehmerkammer etwa müde oder brennende Augen und Kopfschmerzen.

Im Unterschied zu einer regulären Lesebrille ist eine Bildschirmarbeitsbrille für den typischen Abstand zum Monitor von 60 Zentimetern geeignet. Auch gegenüber einer Gleitsichtbrille kann sie Vorteile haben: Gleitsichtbrillen führen bei Arbeiten am Monitor oft dazu, dass Beschäftigte den Kopf in den Nacken legen oder drehen müssen - da nur das untere Drittel des Glases für die Kurzsicht geeignet ist.