Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.678,34
    -705,56 (-1,17%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.328,24
    -68,30 (-4,89%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Apples Milliardenstrafe vor Gericht: Testfall für die EU-Steuerregeln

Ein EU-Gericht klärt, ob Irland und Apple unzulässige Beihilfen vereinbart haben. Margrethe Vestager fordert eine Zahlung von 13 Milliarden Euro – plus Zinsen.

Bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, liegt die Steuernachzahlung auf einem Treuhandkonto. Foto: dpa
Bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, liegt die Steuernachzahlung auf einem Treuhandkonto. Foto: dpa

Vierzehn Milliarden Euro sind auch für den reichsten Konzern der Welt viel Geld. Apple-Finanzchef Luca Maestri ist deshalb bereits Mitte vergangener Woche nach Europa gereist, um die mündliche Verhandlung vor dem EU-Gericht in Luxemburg am Dienstag und Mittwoch vorzubereiten. Dort ficht das US-Unternehmen gemeinsam mit der irischen Regierung die Entscheidung von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager an, wonach Dublin 13 Milliarden Euro an zu wenig bezahlten Steuern nachfordern muss. Darauf werden auch noch Zinsen fällig.

Schon 2016 war Apple zu der Nachzahlung verpflichtet worden. „Das ist die größte Rückforderungssumme, die jemals von der Kommission im Rahmen ihrer Beihilfenkontrolle verhängt wurde“, erklärt der Brüsseler Experte für EU-Wettbewerbsrecht Andreas Bartosch. „Dabei ist es ein Novum, dass Steuervermeidung als Beihilfenverstoß verfolgt wird.“ Das europäische Recht setzt enge Grenzen für Beihilfen, mit denen nationale Behörden einzelne Unternehmen begünstigen. Die EU-Kommission wacht darüber, dass die Mitgliedstaaten den Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt nicht verzerren.

WERBUNG

Konkret wirft die Kommission Irland vor, Apple in zwei Steuervorbescheiden aus den Jahren 1991 und 2007 unzulässige Vergünstigungen gewährt zu haben. Die Finanzbehörden hätten erlaubt, dass der Konzern nahezu sämtliche Gewinne aus dem Verkauf seiner Produkte in der EU in zwei Tochtergesellschaften verschoben habe, die nirgendwo steuerpflichtig gewesen seien. So habe Apple 2011 einen Profit von 16 Milliarden Euro verbucht, aber nur auf 50 Millionen Euro Steuern abführen müssen. 2014 habe der effektive Steuersatz gar nur 0,005 Prozent betragen.

Dublin und Apple widersprechen dieser Darstellung vehement. Sie argumentieren, dass die außerhalb Irlands erwirtschafteten Gewinne dort auch nicht zu versteuern gewesen seien, sondern in den USA. Schließlich finde die eigentliche Wertschöpfung – Entwicklung oder Design zum Beispiel – nicht in Irland, sondern am Konzernsitz in Kalifornien statt. Dort lägen auch die geistigen Eigentumsrechte. Vom südirischen Cork aus steuere Apple vor allem die Logistik seines Europageschäfts.

Irland und Apple argumentieren, dass Vestager mit der von ihr angeordneten Steuernachforderung zu weit gegangen sei: Die Kommission habe „nach den Beihilferegeln nicht die Kompetenz“, einem Mitgliedstaat ihre eigene Sicht über die Reichweite von dessen Steuergesetzgebung aufzuzwingen, heißt es in der Klage der irischen Regierung. Dieses Vorgehen entspreche der bis heute gültigen internationalen Steuerpraxis – auch Daimler oder Siemens zahlten schließlich den Löwenanteil ihrer Steuern am Firmensitz in Deutschland. Die EU-Kommission hingegen versuche, die Spielregeln eigenmächtig zu ändern, und das auch noch rückwirkend.

Dabei geht es auch um die Frage, wie viel Spielraum multinationale Unternehmen bei der Verschiebung von Gewinnen innerhalb des Konzerns haben. Die Kommission wirft Irland vor, die mit Apple vereinbarten Preise für die zwischen einzelnen Konzerngesellschaften untereinander abgeschlossenen Transaktionen entsprächen nicht der wirtschaftlichen Realität. Durch diese Transferpreisvereinbarungen werde der zu versteuernde Gewinn unzulässig gemindert.

Die mündliche Verhandlung könnte einen Fingerzeig geben, welcher Seite die Richter der ersten Instanz folgen. Bis zu einem finalen Urteil wird zwar noch viel Zeit vergehen, schließlich dürfte die unterlegene Partei vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Berufung gehen.

Aber Experten verfolgen das Verfahren genau. Schließlich hat die Kommission mit ähnlichen Begründungen auch andere Konzerne wie Amazon und Nike zu Steuernachzahlungen verdonnert, zudem untersucht sie derzeit die Vereinbarungen zwischen Google und Irland.

„Es wird hochspannend, wie das EU-Gericht den Fall bewertet“, erklärt Experte Bartosch. „Gilt künftig das EU-Recht und nicht mehr das nationale Steuersystem als Referenz für die beihilferechtliche Prüfung, wäre das eine 180-Grad-Wende zur bisherigen Rechtsprechung.“