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Alltagsfragen im Büro: Kann ein Arbeitgeber jemandem kündigen, der ständig krank ist?

Geruchsintensives Mittagessen am Schreibtisch, Familienfotos am Arbeitsplatz, das Mitbringen von Haustieren und die Wahl zwischen legerer oder förmlicher Business-Kleidung: Die Frage, was in einem Büro erlaubt ist und was nicht, birgt viele Fallstricke. Manchmal geht es aber um viel mehr als um gute oder schlechte Stimmung. Wer oft krank ist, kann gekündigt werden – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Was, wenn ein Mitarbeiter ständig krank ist? (Symbolbild: Getty Images)
Was, wenn ein Mitarbeiter ständig krank ist? (Symbolbild: Getty Images)

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen häufig erkrankten Mitarbeitern gekündigt werden kann, hängt zunächst einmal von der Größe des Unternehmens ab. In Kleinbetrieben mit höchstens zehn Mitarbeitern gibt es keinen Kündigungsschutz was bedeutet, dass Kündigungen nicht einmal begründet werden müssen. Mitarbeitern von größeren Unternehmen, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben, können dagegen nur aus verhaltens-, betriebs- oder personenbedingten Gründen entlassen werden. Eine Kündigung wegen zu vieler Krankheitstage wäre personenbedingt. Allerdings müssen dafür ein paar Dinge erfüllt sein.

Die Grenze liegt bei sechs Wochen

Damit ein Mitarbeiter krankheitsbedingt gekündigt werden kann, muss er im Jahr mindestens sechs Wochen ausfallen. Fehlt er genau einen Tag weniger, auch, wenn das regelmäßig in jedem Jahr der Fall ist, ist er rein rechtlich aus dem Schneider. Und er bekommt in dieser Zeit sein Geld auch weiter vom Arbeitgeber. Die Krankenkasse springt erst ab der siebten Woche ein.

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Wer über einen längeren Zeitraum oft krank ist, bekommt eine negative Prognose

Dazu müssen sowohl die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers durch die Fehlzeiten des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn durch die lange Abwesenheit der Betriebsablauf gestört wird. Zudem ist eine Kündigung vor Gericht nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer eine “negative Gesundheitsprognose“ gestellt wird.

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Dafür wird sich der Arbeitgeber auf die Vergangenheit beziehen. War ein Angestellter über mehrere Jahre zuverlässig mehr als sechs Wochen krank, kann man davon ausgehen, dass das auch in Zukunft so sein wird. Geht ein Arbeitgeber vor Gericht dagegen an, muss er belegen, weshalb sich daran in der Zukunft etwas ändern sollte.

Verdiente Angestellte haben mehr Rechte als Neuzugänge

Geht der Fall vor Gericht, wird dort auch die Verhältnismäßigkeit der Kündigung überprüft. Konkret bedeutet das, dass ein langjähriger Mitarbeiter, der zum ersten Mal länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, dem Arbeitgeber noch zuzumuten ist. Das kann bei einem Mitarbeiter, der gerade erst die Probezeit hinter sich hat, vom Gericht schon ganz anders gewertet werden.

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Die Rechtslage bei Langzeiterkrankungen

Ordentlich gekündigt werden können auch Mitarbeiter mit langanhaltenden Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs, bei denen klar ist, dass sie oft oder lange nicht arbeiten können werden und auch in Zukunft nicht mehr die volle Arbeitsleistung erbringen. Hier muss der Arbeitgeber allerdings nachweisen, dass er keinen anderen Arbeitsplatz hat, an dem er den betreffenden Mitarbeiter gemäß dessen Fähigkeiten einsetzen kann.

Die Klage muss schnell eingereicht werden

Bekommt ein Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Kündigung, hat er drei Wochen Zeit, juristisch dagegen vorzugehen. Besonders groß sind die Chancen auf einen Erfolg, wenn der Arbeitgeber zuvor kein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) angeboten hat. Fällt ihm ein Mitarbeiter mit vielen Fehlzeiten auf, ist er dazu verpflichtet, ihn darauf anzusprechen und ihm anzubieten, gemeinsam zu überlegen, wie Fehlzeiten in Zukunft verringert werden können. Auch wenn das bEM keine Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung ist, achten die Gerichte darauf, ob es angeboten wurde.

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