Alltagsfragen im Büro: Darf ich einen Kuli mit nach Hause nehmen?
Nicht der Rede wert oder Kündigungsgrund: Was Sie vom Arbeitsplatz mit nach Hause nehmen und behalten dürfen – von günstiger Aufbrauchware bis zu hochwertigen Büroartikeln.
Die einen machen es andauernd, für die anderen ist es ein absolutes Tabu: Die Rede ist von kleineren oder größeren “Mitnahmeaktionen” im Büro – auch Diebstahl genannt. Wie, das ist doch kein Diebstahl, wenn das billige Ladekabel, das man kurz nach dem Meeting unbedacht eingesteckt hat, abends aus der Jackentasche fällt.
Oder wenn man sich ein paar Post-its nimmt, die man für den Umzug so gut brauchen könnte, die es aber nur im Großhandel gibt. Klar darf man keine Schreibtischlampe oder Notebook klauen – aber bei günstiger Aufbrauchware wird der Chef (und das Gesetz) doch ein Auge zudrücken, oder?
Alltagsfragen im Büro: Darf man sich Privatpakete in die Arbeit schicken lassen?
Ja und nein. Laut Gesetz ist jede unabgesprochene Mitnahme von Arbeitsmaterialien, unabhängig von ihrem Wert und ihrer Verwendung, Diebstahl – und kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Auch wenn Sie die ausgeliehenen Pappbecher oder das Ladegerät, das Sie abends in Ihrer Jackentasche finden, am nächsten Tag wieder zurückbringen.
Wann darf ein Arbeitgeber wegen Diebstahls fristlos kündigen?
Arbeitsgerichte urteilen diesbezüglich allerdings mittlerweile im Einzelfall – das heißt: Nicht jede fristlose Kündigung aufgrund von Diebstahls ist automatisch rechtens. Gute Chancen, dass die Kündigung zurückgenommen werden muss, hat, wer nur einen Schaden im Wert von wenigen Cents oder Euro angerichtet hat.
Außerdem langjährige Arbeitnehmer, die ihren Job jahrelang ohne Beanstandung ausgeführt haben, sowie diejenigen Mitarbeiter, deren Diebstahlsdelikt als einmaliger Ausrutscher zu werten ist. Wer bereits wegen Diebstahls abgemahnt wurde und wieder unerlaubt zugreift, hat bei der Anfechtung der darauf folgenden Kündigung logischerweise wenige Chancen.
Ausborgen ist erlaubt …
… wenn der Chef explizit zugestimmt hat. Das dürfte besonders bei einmaligen Leihaktionen der Fall sein – wie zum Beispiel die Verwendung der Betriebskaffeemaschine oder der Büro-Klappstühle für die Familienparty. Hat der Chef einmal Nein gesagt, hat der Arbeitnehmer keine Chance.
Alltagsfragen im Büro: Inwieweit darf man das Firmenhandy privat nutzen?
Auch Stromklau ist Diebstahl
Übrigens: Ganz streng genommen ist auch das Laden Ihres privaten Handys im Büro nicht erlaubt – Sie entwenden damit den Strom Ihres Arbeitgebers. Allerdings kostet das Ihr Unternehmen nur den Bruchteil eines Cents – eine Kündigung dürfte entsprechend vor dem Arbeitsgericht nicht durchgehen. Hier empfiehlt es sich, den Chef explizit um Erlaubnis zu fragen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Kündigung eines Berliner Lehrers wegen Äußerungen auf YouTube-Kanal bestätigt
Spionierende Mitarbeiter – Wenn der Feind in den eigenen Reihen sitzt
Im Video: Diese Zukunftstrends erreichen die Büros früher als man denkt