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Aldi-Erben streiten erneut vor Gericht

Trotz Zeichen der Annäherung zwischen den Stiftungen von Aldi Nord geht der Machtkampf in der Albrecht-Familie ungebremst weiter. Die nächste Gerichtsverhandlung ist bereits terminiert.

Der juristische Streit der Erben von Aldi Nord geht in die nächste Runde. Wie das Oberverwaltungsgericht Schleswig jetzt bekanntgegeben hat, hat es die mündliche Verhandlung auf den 23. November terminiert. Verhandelt werden dort dann gleich zwei Verfahren, in denen es um die Macht in den Stiftungen geht, die das Vermögen des Discountriesen verwalten.

Zwei Familienstämme stehen sich im Streit der Erben von Aldi-Nord gegenüber: Auf der einen Seite der Gründersohn Theo Albrecht jun. und seine Mutter Cäcilie, auf der anderen Seite die Witwe seines verstorbenen Bruders Berthold, Babette Albrecht und ihre Kinder. Theo wirft seiner Schwägerin vor, gegen die Interessen des Unternehmens zu verstoßen und „gegen den letzten Willen meines Bruders“ zu handeln, wie er in einem Interview mit dem Handelsblatt vor einem Jahr sagte.

In dem bedeutenderen der beiden nun verhandelten Verfahren könnte das Oberverwaltungsgericht ein wichtiges Urteil der Vorinstanz vom Februar 2016 kassieren. Damals hatten Babette und ihre Kinder erfolgreich gegen eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung geklagt, in der das Vermögen von Berthold liegt. In der Folge bekamen sie zumindest vorläufig wieder die Verfügungsgewalt über das Milliardenvermögen der Stiftung, die ihnen zuvor Berthold durch die Satzungsänderung weitgehend entzogen hatte. Die Stiftungsaufsicht, in diesem Fall der zuständige Kreis Rendsburg-Eckernförde, und auch Theo Albrecht halten das für nicht rechtmäßig.

Der heikle Punkt: Damit erhielten die Berthold-Erben auch Mitspracherecht bei zentralen Unternehmensentscheidungen. Denn die Jakobus-Stiftung finanziert zusammen mit zwei weiteren Familienstiftungen nicht nur alle großen Investitionen, sie muss auch bei wichtigen strategischen Fragen zustimmen. Die drei Stiftungen dürfen jedoch nur einstimmig entscheiden. Damit sind Konflikte programmiert, werden die beiden anderen Stiftungen doch von Theo Albrecht jun. und seiner Mutter kontrolliert,

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„Wir freuen uns darüber, dass das Oberverwaltungsgericht zeitnah einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hat“, sagte Andreas Urban, der Anwalt von Babette Albrecht dem Handelsblatt. „Wir sind zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig in der Satzungsangelegenheit aus rechtlichen Gründen bestätigen wird.“


„Es geht um die Zukunft des Unternehmens“

Die Seite von Theo Albrecht wollte sich aktuell nicht zu dem Verfahren äußern. In dem Handelsblatt-Interview hatte Theo sich jedoch sehr zuversichtlich gezeigt. „Mein Vertrauen in die Gerichtsbarkeit ist ungebrochen“, hatte er damals gesagt. „Es geht hier um die Zukunft des Unternehmens.“

Babette hatte geltend gemacht, dass ihr Mann aus gesundheitlichen Gründen nicht geschäftsfähig war, als er die Entscheidung über die Satzungsänderung traf. Theo Albrecht bestreitet das vehement. Aus dem Gericht vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass Berthold schwer alkoholkrank war.

Das Gericht hatte darüber jedoch inhaltlich gar nicht entschieden. Es hatte die Satzungsänderung aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Nach Ansicht der Richter war die Vertretungsregelung für ein anderes erkranktes Mitglied des Stiftungsvorstands damals nicht korrekt eingehalten worden. Dies soll nun das Oberverwaltungsgericht auf Antrag der Stiftungsaufsicht überprüfen.

In dem zweiten verhandelten Verfahren wollen die Erben von Berthold Einsicht in die aktuelle Satzung der Markus-Stiftung erzwingen. In dieser Stiftung liegt mit 61 Prozent der Hauptteil des Vermögens von Aldi-Nord. Die Erben von Berthold können als sogenannte Destinatäre Ausschüttungen aus der Stiftung erhalten. In der ersten Instanz hatten sie noch verloren. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Akten enthielten schützenswerte Inhalte.

Doch trotz aller Streitpunkte zeigte sich zuletzt zumindest in der Zusammenarbeit der Stiftungen wieder etwas Entspannung. So haben alle drei Stiftungen gemeinsam entschieden, dass Aldi Nord 5,2 Milliarden Euro in die Modernisierung des europäischen Filialnetzes investieren darf. Zuvor hatte es Irritationen gegeben, weil die Markus- und die Lukas-Stiftung bereits zugestimmt hatten, die Jakobus-Stiftung jedoch noch nicht. Nun kann ab Herbst der Umbau beginnen.