Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 2 Stunden 54 Minuten
  • Nikkei 225

    39.835,33
    +94,93 (+0,24%)
     
  • Dow Jones 30

    38.790,43
    +75,63 (+0,20%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.262,82
    -2.488,60 (-3,97%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.103,45
    +130,25 (+0,82%)
     
  • S&P 500

    5.149,42
    +32,33 (+0,63%)
     

Aldi & Co.: Das ändert sich beim Pfand

Ob bei Discountern wie Aldi und Lidl oder bei Supermärkten wie Rewe, Edeka und Tegut – ab 2022 werden viele Produkte teurer, weil zusätzliches Pfand fällig wird. Die Neuerungen im Überblick.

A long line of unbranded soda bottles in various flavours and colors, the focus on the center of the line.
Ab 1. Januar 2022 gilt ein neues Pfandsystem. (Bild: Getty Images) (RapidEye via Getty Images)

Unnötigen Müll vermeiden – das ist das Ziel des neuen Pfandsystems, dass ab 2022 stufenweise eingeführt wird. Schon ab 1. Januar kommenden Jahres gibt es für Verbraucher*innen entscheidende Änderungen. Ab dato müssen Kund*innen auf viele Produkte zusätzliche Pfandgebühren bezahlen. Betroffen sind alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, ebenso werden aus ausnahmslos alle Dosen pfandpflichtig.

Für Kund*innen heißt das, dass sie auch auf fast alle Getränke aus der Kühltheke die zusätzliche Gebühr von 25 Cent zahlen müssen. Betroffen von der Neuerung sind unter anderem Smoothies, Säfte, Energydrinks, Kaffeegetränke und alkoholische Mixgetränke.

Rückgabe wie gewohnt

Werden die Getränkebehälter wieder im Einzelhandel abgegeben, wird das Pfand in voller Höhe zurückerstattet. Die Rückgabe erfolgt wie gewohnt am Automaten oder direkt beim Einzelhändler.

WERBUNG

Bisher durften Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte pfandfrei verkauft werden. Auch Nischenprodukte wie Apfelwein, Cider oder manche Energydrinks sind derzeit noch pfandfrei. Aber damit ist ab 1. Januar 2022 Schluss. Ausnahmen gelten für Getränkeverpackungen, die sich bereits im Handel befinden. Sie dürfen noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.

Aus den zurückgegebenen Behältnissen sollen dann neue Flaschen oder etwa Textilien hergestellt werden.

Weitere Schritte ab 2024

Eine Sonderregelung gilt laut einer Mitteilung der Bundesregierung für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Die sollen erst ab 2024 pfandpflichtig werden.

Ab 2025 sieht das Gesetz vor, dass alle PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik, so genanntes Rezyklat, enthalten müssen. Ab 2030 gilt die Regelung für mindestens 30 Prozent aller Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff.

Das neue Pfandsystem  wird schrittweise umgesetzt. (Bild: Bundesregierung)
Das neue Pfandsystem wird schrittweise umgesetzt. (Bild: Bundesregierung)

Lieferdienste und Gastronomie ab 2023 betroffen

Auch Caterer, Lieferdienste und Restaurants sind von dem neuen Gesetz betroffen. Ab 2023 sind sie verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen sowie Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Das gilt dann überall in der EU.

Lediglich kleine Betriebe dürfen eine Ausnahme machen, wie etwa Imbissbuden mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Aber Kund*innen sollen die Möglichkeit haben, Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen zu können. Darauf müssen die Betreiber*innen ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

Hygiene kann zum Problem werden

Das neue System ist zwar gut für die Umwelt, aber auch nicht ganz unproblematisch. Denn bei vielen Getränkebehältern könnte es zu hygienischen Problemen kommen, so die Bedenken. Gerade bei milchhaltigen Getränken oder Smoothies könnten sich bei der Aufbewahrung der Behälter bis zur Rückgabe schnell Schimmel oder andere Bakterien bilden.

Ob es dafür Regelungen gibt, dass Behältnisse etwa vor der Rückgabe auszuspülen sind, ist derzeit noch unklar.

Im Video: "Harry Potter" feiert im Januar Reunion - Neuer Trailer zum Special