Werbung
Deutsche Märkte schließen in 2 Stunden 30 Minuten
  • DAX

    18.084,46
    +167,18 (+0,93%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.984,17
    +45,16 (+0,91%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.355,00
    +12,50 (+0,53%)
     
  • EUR/USD

    1,0720
    -0,0013 (-0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.789,97
    +633,45 (+1,07%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.389,41
    -7,13 (-0,51%)
     
  • Öl (Brent)

    84,23
    +0,66 (+0,79%)
     
  • MDAX

    26.174,61
    +131,43 (+0,50%)
     
  • TecDAX

    3.307,95
    +41,19 (+1,26%)
     
  • SDAX

    14.285,57
    +289,80 (+2,07%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.124,36
    +45,50 (+0,56%)
     
  • CAC 40

    8.060,97
    +44,32 (+0,55%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

Aktionärsschützer kündigen Musterklage für Fondsanleger an

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will mit einer Musterklage gegen Steuern auf lediglich fiktive Gewinne von Fondsanlegern vorgehen. Viele Anleger, die seit 2018 Fondsanteile verkauft haben, müssten sogar Steuern zahlen, obwohl sie Verluste machten, kritisierten die Aktionärsschützer am Dienstag. Das sei verfassungswidrig.

Nach dem Investmentsteuerreformgesetz gälten alle Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 als fiktiv verkauft und an Neujahr 2018 als neu angeschafft. Im konkreten Fall habe ein SdK-Mitglied von 2015 bis 2017 Anteile an einem Aktienfonds für insgesamt 40 000 Euro gekauft. Zum Jahresende 2017 betrug der Kurswert 48 000 Euro, bis September 2020 fiel er auf 40 500 Euro. Als der Aktionär verkaufte, behielt die Bank gemäß Gesetz wegen des fiktiven Gewinns 726 Euro Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ein, obwohl der tatsächliche Gewinn nur 500 Euro betrug.

Darüber werde die SdK nun zusammen mit dem Mitglied eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen. Der SdK-Vorsitzende Daniel Bauer sagte, statt die private Altersvorsorge mit einem verständlichen und gerechten Steuersystem zu fördern, tue die Politik das Gegenteil. Die Regelung sei verfassungswidrig und müsse von den Gerichten schnell beendet werden. Die SdK prüfe aktuell auch weitere Klagen gegen die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Anleihen.