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Abgasskandal: VW hat im Rechtsstreit mit den angeblich verantwortlichen Ingenieuren schlechte Karten

Vor knapp drei Jahren wähnte sich Volkswagen in Sicherheit, die für den Abgasskandal verantwortlichen Ingenieure gefunden zu haben. Fünf Männer und eine Frau wurden als vermeintlich Hauptschuldige ausgemacht und deshalb von den Wolfsburgern gekündigt, um zumindest nach Aussen hin zu signalisieren, dass der Skandal aufgearbeitet wird. Wie das Handelsblatt jetzt berichtet, sieht VWs bisherige Bilanz vor den Arbeitsgerichten jedoch alles andere als gut aus und auch bei den noch offenen Verfahren stehen die Chancen für den Autobauer schlecht.

Die Vorwürfe sind laut dem Gericht nicht haltbar

Einer von den Ingenieuren, der damals in der Entwicklung von Dieselmotoren eine leitende Position innehatten, wurde von VW beschuldigt, früh von den Manipulationen an der Software des Motors EA 189 gewusst, diese aber entgegen der in seinem Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten nicht gemeldet zu haben. Zudem habe er maßgeblich dazu beigetragen, den Betrug vor den US-Behörden zu verschleiern. Bei dem moderneren Triebwerk EA 288 sei er angeblich sogar an der Entwicklung der Betrugssoftware dabei gewesen.

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Der Ingenieur K. wehrte sich juristisch gegen die Anschuldigungen und bekam von dem Gericht Recht. Laut der Entscheidung des Arbeitsgerichts Niedersachsen waren die ordentliche und außerordentliche Kündigung beide unrechtmäßig. Auch Volkswagens Klage auf zwei Millionen Euro Schadensersatz hatte naheliegenderweise keinen Erfolg. VW hat in diesem Fall insgesamt schlechte Karten. Die außerordentliche Kündigung des ehemaligen Top-Ingenieurs erfolgte laut dem Gericht nämlich nicht fristgemäß, berichtet das Handelsblatt weiter.

VW musste eine Mitarbeiterin wieder beschäftigen

Trotz dieser Niederlage zieht VW jetzt mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor das Bundesarbeitsgericht. Auch hier stehen die Chancen für den ehemaligen Arbeitgeber nach Meinung von Annette Rölz, der Anwältin von K., schlecht. Die Hürden seien sehr hoch. Volkswagen habe durch diesen Schritt aber Zeit gewonnen. Sie hätten den Ingenieur nämlich wieder vertragsgemäß beschäftigen müssen. Der Fall von K. ist nicht der Einzige, bei dem VW vor Gericht scheiterte. Die Software-Expertin J. hat nach Ansicht von VW ebenfalls eine maßgebliche Rolle bei dem Betrug gespielt.

In diesem Fall hatte das Arbeitsgericht die Kündigung schon aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt. Zudem machte das Gericht laut Frank Wilke, dem Anwalt von Frau J., deutlich, dass der Mitarbeiterin keine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist und sie nicht für den Einsatz der Schummelsoftware verantwortlich sei. VW nahm den Einspruch vor dem Landesarbeitsgericht schon vor der Urteilsverkündung zurück und musste die Frau J. daraufhin wieder beschäftigen. Dieses Schicksal könnte dem Autobauer allem Anschein nach noch in weiteren Fällen blühen.