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34f: IHKs sollen die Aufsicht behalten

Der AfW hat in Berlin mit Politikern gesprochen. Themen waren MiFID II, die Aufsicht über die 34f-Berater, die Honorarberatung sowie das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG).

Es gäbe keine Überlegungen das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zu korrigieren, machte Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, deutlich. Erst im Jahr 2018 werde es eine reguläre Evaluierung geben: „Dann müssen die Anbieter von Lebensversicherungen zeigen, dass das Vertrauen tatsächlich erreicht wurde.“ Damit widerlegt der Staatssekretär Gerüchte, die Regierung plane ein neues Lebensversicherungsreformgesetz, um Versicherer in der aktuellen Niedrigzinsphase weiter zu entlasten.

Auch zum Thema 34f äußerte sich der CDU-Politiker: „Die Aufsicht der Finanzanlagevermittler nach Paragraph 34f der Gewerbeordnung bleibt weiterhin bei den Gewerbebehörden und wird nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen.“ Dennoch stehe die Branche vor weitreichenden Änderungen durch MiFID ist sich Gerd Billen, Staatssekretär für Verbraucherschutz im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, sicher: „Die Einführung der Geeignetheitsprüfung und –erklärung, welche das Beratungsprotokoll ersetzt, fällt voraussichtlich weitreichender als das bisherige Protokoll aus.“ Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ist gleichzeitig davon überzeugt, dass besonders das Spannungsverhältnis zwischen unabhängiger und abhängiger Beratung die Branche nachhaltig beschäftigen werde. Unabhängig darf sich künftig nur nennen, wer keine Provisionen annimmt.

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Zum Thema „Rolle der Honorarberatung“ äußerte sich auch Mechthild Heil, Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie betonte: „Die Wahlfreiheit bei den Beratungsformen ist für Verbraucher besonders wichtig. Verbraucher sollen in die Position gebracht werden, dass sie eigenverantwortlich entscheiden können.“ Hier habe sich gezeigt, dass die Nachfrage nach Honorarberatung offenbar geringer sei als angenommen.

Gleichzeitigt betonten die Politiker das wünschenswerte Nebeneinander von Honorarberatung und provisionsgestützter Beratung auf dem deutschen Markt. Honorarberatung per se führe jedoch nicht zwangsläufig zu besserer Beratung. „Wir sehen hier einen deutlichen Erkenntnisgewinn der Politik. Von der früher wahrzunehmenden deutlichen Bevorzugung der Honorarberatung ist nicht mehr viel zu hören“, konstatiert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW. Das Honoraranlagenberatergesetz habe insofern ernüchternd gewirkt, da sich nur knapp hundert Berater über den Paragraf 34h der Gewerbeordnung haben registrieren lassen.

(TL)