Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,20
    +243,92 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.007,22
    +68,21 (+1,38%)
     
  • Dow Jones 30

    38.178,25
    +92,45 (+0,24%)
     
  • Gold

    2.344,00
    +1,50 (+0,06%)
     
  • EUR/USD

    1,0685
    -0,0048 (-0,45%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.442,31
    -146,04 (-0,25%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.324,36
    -72,18 (-5,17%)
     
  • Öl (Brent)

    83,87
    +0,30 (+0,36%)
     
  • MDAX

    26.242,29
    +199,11 (+0,76%)
     
  • TecDAX

    3.327,35
    +60,59 (+1,85%)
     
  • SDAX

    14.274,69
    +278,92 (+1,99%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.142,43
    +63,57 (+0,79%)
     
  • CAC 40

    8.092,96
    +76,31 (+0,95%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.912,58
    +300,82 (+1,93%)
     

25 Millionen mehr - Verfassungsgericht verhandelt über Parteifinanzen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab Dienstag (10.00 Uhr) über eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro. Um diesen jährlichen Betrag hatte der Bundestag 2018 mit Stimmen von Union und SPD die absolute Obergrenze für den staatlichen Anteil auf damals 190 Millionen Euro aufgestockt. Die Fraktionen der schwarz-roten Regierungsmehrheit argumentierten in erster Linie mit höheren Ausgaben durch die Digitalisierung, etwa für Datensicherheit, Moderation interaktiver Internetauftritte und Abwehr von Hackern. Die Opposition lief dagegen Sturm. Zwei Tage lang wird nun in Karlsruhe verhandelt - wegen der Corona-Pandemie auf dem Messegelände.

Zwar profitieren auch kleinere Parteien von der Erhöhung - selbst solche, die nicht im Bundestag vertreten sind. Aber der Opposition fiel die Begründung der Gesetzesänderung seinerzeit zu knapp aus. Das Verfassungsgericht hat dafür in einem früheren Urteil Vorgaben gemacht. Zudem hatte die große Koalition die kräftige Finanzspritze damals zum Start der Fußball-WM innerhalb nur weniger Tage beschlossen. Auch an dem Tempo stießen sich die anderen Parteien.

216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP taten sich für einen Normenkontrollantrag zusammen (2 BvF 2/18). Sie sehen einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien. Manuela Rottmann (Grüne) erklärte vor der Verhandlung: "Die Bindung der Höhe der Parteienfinanzierung an verfassungsgerichtlich überprüfbare Grundsätze ist wichtig für die Akzeptanz der Parteien in der Gesellschaft." Die staatliche Parteienfinanzierung sei wichtig für die Unabhängigkeit von Politik. "Aber der Eindruck einer Selbstbedienung muss unbedingt verhindert werden." Union und SPD hätten aber nicht dargelegt, dass die Erhöhung unerlässlich war, um die Funktionsfähigkeit der Parteien aufrechtzuerhalten.

Die AfD-Fraktion hatte sich dem anschließen wollen, was das Verfassungsgericht für unzulässig erklärte. Sie geht nun in einem sogenannten Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag vor, da sie sich in ihren parlamentarischen Beteiligungsrechten und wegen der Eile in ihrem Recht verletzt sieht, oppositionelle Strömungen in der Bevölkerung bei einem wichtigen Gesetzgebungsverfahren mobilisieren zu können (2 BvE 5/18).

Beide Verfahren werden gemeinsam verhandelt. Wohl auch wegen der laufenden Sondierungsgespräche werden einem Gerichtssprechers zufolge aus allen Parteien zwar Vertreter der Bundesgeschäftsstellen oder Bundesschatzmeister erwartet. Unter denen, die sich angekündigt haben, finden sich allerdings nur wenige bekannte Namen wie CSU-Generalsekretär Markus Blume, die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen von SPD und FDP, Carsten Schneider und Florian Toncar, der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner sowie Petra Pau von der Linken. Ein Urteil ist am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, noch nicht zu erwarten.