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Keinen Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung

Das Bundesverfassungsgericht erklärt den Rundfunkbeitrag in seinem Urteil als größtenteils verfassungsgemäß. Allerdings beanstanden die Richter die Beitragspflicht für Zweitwohnungen. Diese ist nun hinfällig.

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Die drei Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und die des Autovermieters Sixt waren damit überwiegend erfolglos. Die von Unternehmen abzuführenden Beiträge seien mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof. Nur die zusätzliche Zahlungspflicht für eine Zweitwohnung wurde vom Ersten Senat beanstandet.

Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, würden zu stark benachteiligt, entschied das Gericht. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.) Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Kirchhof. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Das neue, geräteunabhängige Zahlmodell war aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Sender in Zeiten von Smartphones und fernsehfähigen Computern eine überfällige Reform. Die Neuregelung trat jedoch eine wahre Prozesslawine gegen die aus Kritikersicht „Zwangsabgabe“ vor den Verwaltungsgerichten los. Auch die Landesverfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz urteilten dazu – und erklärten den Beitrag bislang für rechtmäßig, ebenso wie mehrfach das Bundesverwaltungsgericht.

Die Öffentlich-Rechtlichen führen ins Feld, dass in fast allen Haushalten mindestens ein Fernseher stehe. Der Beitrag sei allein schon durch die bloße Möglichkeit gerechtfertigt, die Angebote zu nutzen. „Das jetzige System ist ungeheuer einfach und es belastet nicht mehr als früher“, hatte etwa der Bevollmächtigte der Bundesländer, Dieter Dörr, in der Verhandlung gesagt.

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Noch 150 offene Rundfunkbeitrag-Beschwerden

Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts sind dort rund 140 Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag noch offen. Weitere rund 380 seien „durch Nichtannahme ohne Begründung“ erledigt, sagte ein Gerichtssprecher bereits im Mai dieses Jahres. Vor den unteren Instanzen wehren sich ebenfalls viele Beitragskritiker gegen die Abgabe. Nach jüngsten verfügbaren Zahlen waren im Jahr 2016 gut 4000 „rundfunkbeitragsrechtliche Verfahren“ vor Gerichten anhängig, teilte ein Sprecher des Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen mit.

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Beim Beitragsservice waren Ende 2017 rund 39 Millionen Wohnungen gemeldet. Knapp acht Milliarden Euro an Beitrag wurden vergangenes Jahr eingenommen. Derzeit verschickt der GEZ-Nachfolger rund 3,5 Millionen Schreiben an Haushalte, um den Status von bislang unbehelligten Personen zu klären. Es handele sich bei den säumigen Zahlern aber keineswegs durchweg um Menschen, die den Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat pro Wohnung aus Prinzip ablehnten. „Es ist davon auszugehen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle finanzielle Gründe Ursache für einen Zahlungsrückstand sind“, sagte der Sprecher.