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So klären Sie finanzielle Fragen einer Scheidung


Jedes Jahr werden in Deutschland rund 180.000 Ehen geschieden. Zwar war damit die Anzahl in den letzten Jahren leicht rückläufig, aber in jeder dritten Ehe sehen sich die Partner irgendwann mit der Situation konfrontiert, ihr Leben auseinander zu dividieren. Da spielen finanzielle und rechtliche Aspekte eine größere Rolle, als viele zunächst meinen. Gerade wenn ein Partner vermögender in die Ehe gekommen ist oder einer der Hauptverdiener war, kommt es zum Streit.



In Ehen, in denen beide ungefähr gleich viel mitgebracht haben und beide verdient haben, ist es einfacher. Doch das ist nicht der Regelfall. Klassisch ist es noch immer so, dass der Mann der Hauptverdiener über viele Jahre war. Übrigens – die Ehen werden heute im Schnitt nach 14 Jahren geschieden.

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Doch was ist zu klären und wie gehen Sie vor, wenn eine Scheidung ansteht oder durchdacht werden soll?

1)    Versorgungsausgleich: Dieser sorgt dafür, dass die Anwartschaften auf gesetzliche, private und betriebliche Rentenansprüche geteilt werden. Dies machen die Gerichte automatisch. Es wird geschaut, welche Ansprüche jeder während der Ehe erworben hat und diese Ansprüche werden dann geteilt. Jeder bekommt diese auf sein eigenes Konto gebucht. Es ist auch möglich, eine Anwartschaft gegen eine Immobilie aufzurechnen, doch hier müssen Sie dann genau prüfen und nachrechnen, damit nicht einer übervorteilt wird.

2)    Vermögensausgleich: Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird geprüft, wer was in die Ehe mitgebracht hat und wie viel am Ende vorhanden ist. Dieser Zuwachs wird dann geteilt. Am einfachsten ist es, wenn beide Partner ohne Geld in die Ehe gestartet sind, dann wird einfach alles durch zwei geteilt. Beim Tagesgeld und beim Fondsdepot ist die Aufteilung noch einfach – jeder eröffnet ein Konto für sich und bekommt die Hälfte. Schwieriger wird es bei Immobilien.

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3)    Klärung der Eigenheimfrage: Die Klärung der Eigenheim-Frage hat oft nicht nur eine finanzielle Komponente, sondern auch eine emotionale. Gerade wenn Kinder vorhanden sind, sollen diese oft in ihrem gewohnten Umfeld – in der Regel bei der Mutter – bleiben. Doch diese kann sich den nötigen Ausgleich oft nicht leisten. Denn sie müsste den Ex-Partner ja auszahlen oder für seinen Anteil eine Miete zahlen.

Um Streit vorzubeugen, ist ein Gutachten über den Immobilienwert dringend angeraten. Den Gutachter suchen am besten beide gemeinsam aus, damit es später keinen Streit gibt unter dem Motto „Du hast Dir ja einen gesucht, der unser Haus niedrig/hoch bewertet“. Vergleichen Sie vorher, was verschiedene Gutachter kosten.

Prüfen Sie auch die Finanzierung: Können Sie diese alleine stemmen? Vielleicht kann ein nötiger Verkauf bis zum Ablauf der Zinsbindung herausgeschoben werden, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen. Meistens möchte kein Partner einen unnötigen Wertverlust herbeiführen und ich erlebe oft, dass auf solche unverrückbaren Gegebenheiten sehr wohl Rücksicht genommen wird und Kompromissbereitschaft besteht.

4)    Vermietete Immobilien: Wenn Sie noch vermietete Immobilien besitzen, rate ich auch hier zu Gutachten. Vielleicht gelingt es Ihnen nach dem Feststellen der Werte, pragmatische Lösungen zu finden, wie beispielsweise „Du bekommst die große Wohnung in München und ich die zwei kleinen in Berlin und die Wertdifferenz gleichen wir mit Tagesgeld aus“.

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5)    Versicherungen: Bedenken Sie für den Scheidungsfall auch, dass Sie sich zukünftig alleine versichern müssen. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung sowieso auf Ihre Person abgeschlossen ist, sind kleinere Versicherungen wie Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung etc. dann für Sie persönlich abzuschließen. Kalkulieren Sie die Kosten in Ihre Budgetplanung ein. Teurer wird die Situation für bislang in der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung Versicherte. Sie müssen sich nun selbst versichern.

6)    Haushaltsplanung: Für jeden Partner gilt: Spielen Sie das Alleinleben finanziell durch. Wie viel müssen Sie verdienen, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen? Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten überhaupt? Reicht der Unterhalt? Welche Vermögenswerte sind nach der Scheidung noch da? Wie sieht es mit der Altersvorsorge aus?

Führen Sie, sobald Sie getrennt leben, ein Haushaltsbuch. Dieses hilft Ihnen, Ihren Geldbedarf einzuschätzen. Sobald der Versorgungsausgleich „durch“ ist, prüfen Sie Ihre Altersvorsorge.

Während und nach einer Scheidung gibt es viel zu klären – vernachlässigen Sie die Finanzen nicht.
Ihre
Stefanie Kühn