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Versicherungen: Wie Sie überflüssige Verträge los werden

Versicherungen: Wie Sie überflüssige Verträge los werden. (Bild: thinkstock)
Versicherungen: Wie Sie überflüssige Verträge los werden. (Bild: thinkstock)

Bei Versicherungen den Überblick zu behalten ist oft gar nicht so einfach. Welche sind wirklich nötig und welche sind überflüssig? Wer schlecht beraten wurde, wirft schnell viel Geld zum Fenster raus. Wer unnötige oder zu teure Versicherungen abgeschlossen hat, sollte sich besser vom Ballast befreien. Finanztest erklärt, wie Sie am schnellsten aus Versicherungsverträgen raus kommen.


Geschulte Versicherungsvertreter beraten ihre Kunden gerne und ausgiebig. Doch was mit einem unverbindlichen Beratungsgespräch beginnt, endet oft auch mit einer Unterschrift. Abgeschlossen ist so ein Vertrag schnell, aber die Kündigung hingegen ist oft mit langen Fristen verbunden.

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Doch damit der Vertrag rechtswirksam zustande kommt, muss ein Versicherer beim Kunden auch seiner Informationspflicht nachkommen. „Die Versicherungsgesellschaft oder ihr Vertreter müssen ihm neben dem Versicherungsschein, den Vertragsbedingungen und einer Widerrufsbelehrung auch ein Produktinformationsblatt geben. Darin sind die wichtigsten Punkte des Angebots zusammengefasst. Die Unterlagen muss der Kunde vor Abschluss erhalten“, so die Experten von Finanztest. Im Internet reicht es dagegen, wenn der Versicherer die Unterlagen zum Download anbietet.

Kleingedrucktes lesen
Wer eine Versicherung abschließt, sollte alle Vertragsunterlagen genau durchlesen. Wichtig ist es auch, Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß zu beantworten. „Stellt der Versicherer im Antragsformular Fragen, etwa zu Vorerkrankungen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, müssen Kunden diese wahrheitsgemäß beantworten. Sie riskieren sonst ihren Versicherungsschutz, wenn der Versicherer später ihre falschen Angaben bemerkt“, so Finanztest.

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Widerrufsfrist beachten
Ohne Frage, es ist mühsam, sich durchs Kleingedruckte eines Versicherungsvertrags zu arbeiten. Und manchmal stehen Kunden bei Vertragsabschluss auch unter Zeitdruck. Doch was viele nicht wissen: Auch nach Abschluss einer Versicherung kann man die Vertragsbedingungen noch in Ruhe studieren, denn es gibt generell eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Manchmal sogar mehr, wie Finanztest berichtet: „Bei Lebens- und Rentenversicherungen beträgt die Widerrufsfrist sogar 30 Tage. Lässt der Kunde die Frist zum Widerruf verstreichen, läuft der Versicherungsvertrag wie vereinbart.“

Rechte bei der Kündigung
Wer aus einer Versicherung aussteigen oder wechseln will, kann dies ohne Angaben von Gründen tun. Finanztest erklärt: „ Diese ordentliche Kündigung ist zum Ende der Vertragslaufzeit möglich, wie sie im Vertrag genannt ist.“

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über drei Jahren gelte dagegen eine Besonderheit. Ein Fünfjahresvertrag könne schon zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden, heißt es weiter.

Besondere Gelegenheiten nutzen
Aber es gibt auch zwischendrin oft Möglichkeiten aus einer Versicherung auszusteigen. „Besondere Kündigungsgelegenheiten mit anderen Fristen haben Kunden, nachdem sie einen Schadensfall gemeldet haben oder nach einer Beitragserhöhung“, so die Versicherungs-Spezialisten.

Bei jedem Schadensfall können Kunden mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende des Versicherungsjahrs kündigen. Einen Sonderfall stelle die Rechtschutzversicherung dar, berichtet Finanztest. Bei dieser Art der Versicherung sei die Kündigung in der Regel nach dem zweiten und jedem weiteren versicherten Rechtschutzfall innerhalb von zwölf Monaten mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahrs möglich.

Erhöht der Versicherer die Beiträge haben Kunden Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung ist dann zu dem Termin möglich, ab dem die Erhöhung greift. „Bei manchen Versicherungen, beispielsweise bei der Autoversicherung, kann es sich finanziell lohnen, jährlich den Versicherer zu wechseln. Die Preise verändern sich so stark. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat zum Ende des Versicherungsjahrs. In vielen Fällen entspricht das Jahr dem Kalenderjahr. Dann muss die Kündigung am 30. November beim Versicherer sein“, raten die Experten.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Versicherungsverträge“ finden Sie hier (kostenpflichtig).