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Sind Sie kreditwürdig? Schufa kostenlos anfordern

Sollten Sie immer im Auge behalten: Ihre Schufa-Einträge.
Sollten Sie immer im Auge behalten: Ihre Schufa-Einträge.

Wer Rechnungen trotz Mahnungen nicht zahlt, Kredite nicht bedient oder Ratenzahlungen nicht einhält, muss mit negativen Einträgen bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) rechnen. Aber was, wenn die Daten, die die Schufa gesammelt hat, gar nicht stimmen? Jeder Bundesbürger hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen. Ganz einfach macht es die Schufa Besuchern ihrer Internetseite jedoch nicht, das Formular für die kostenlose Selbstauskunft zu finden – wir erklären Schritt für Schritt wie es geht.

Wenn ein neuer Mobilfunkvertrag abgelehnt wird, ein Händler sich weigert, mit Kunden ein angepriesenes Ratenkaufgeschäft abzuschließen oder ein Versandhaus auf Zahlung per Vorauskasse oder Nachnahme besteht, dann kann das an negativen Einträgen bei der Schufa liegen. Die Datensammelstelle registriert Verbraucherdaten, die mit dem Zahlungsverkehr zusammenhängen.

„Die Schufa speichert zunächst alle Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschrift). Selbst die Daten zu Personen im Ausland werden erfasst. Weiter speichert sie auch die Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und über Kredite und Bürgschaften“, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Alles, was mit diesen Dingen zusammenhängt, etwa, wenn Raten nicht pünktlich gezahlt werden oder Verträge gekündigt werden, wird dort ebenfalls gespeichert.

Seit dem 1. April 2010 ist die Schufa verpflichtet, jedem Bundesbürger einmal im Jahr auf Anfrage eine kostenlose Selbstauskunft zu erteilen. Wer allerdings die Web-Seite der Schufa besucht, sieht sich zunächst kostenpflichtigen Paketen gegenüber.

Formular für kostenlose Auskunft finden

Das Formular für die kostenfreie Auskunft zu finden, ist ein wenig knifflig – so geht’s:
Auf der Startseite der Schufa (www.schufa.de) klicken Sie am oberen Rand der Internetseite auf „Privatkunden“, auf der folgenden Seite auf „Auskünfte“. Auf der nächsten Seite findet sich links unter der Überschrift „Produkte“ eine grau unterlegte Navigationsleiste. Klicken Sie dort ganz unten auf „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“.

Es wird Ihnen erneut auch ein zahlungspflichtiges Paket angeboten, lassen Sie es außer Acht und klicken Sie in der zweiten Spalte unter „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ auf die Schaltfläche „Jetzt bestellen“. Auf der folgenden Seite finden Sie in der Mitte eine weiß unterlegte Erklärung zu „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Um zum Formular zu gelangen klicken Sie auf die Fahne des Landes in dessen Sprache Sie das Formular wünschen.

Sie können das Formular nun ausdrucken und ausfüllen. Achtung, auch in diesem Formular bietet die Schufa in einem Kasten an „Alternativ: Bestellung Bonitätsauskunft  24,95 €“. Wenn Sie eine kostenlose Auskunft wünschen, füllen Sie diesen Teil des Formulars nicht aus und unterschreiben Sie dort nicht! Dem Formular müssen Sie dann noch eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises beifügen und senden es dann wie auf dem Formular beschrieben an die Schufa.

Falls Sie in der Eigenauskunft Daten entdecken, die nicht richtig sind, sollten Sie sich an die zuständige Schufa-Geschäftsstelle oder das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden und nach den Paragraphen 33ff des Bundesdatenschutzgesetzes, die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten verlangen. Das ist wichtig, weil Sie sonst als Risikokunde gelten könnten, wenn die Daten Fehler aufweisen, so die Verbraucherzentrale Bremen.

Weitere Informationen zum Thema „Schufa“ finden Sie hier.

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