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Halt! Polizei! Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren

Halt! Polizei! Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren. (Bild: thinkstock)
Halt! Polizei! Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren. (Bild: thinkstock)

Wer in eine Polizeikontrolle gerät, sollte sich genau überlegen, was er sagt. Denn schnell hat man sich um Kopf und Kragen geredet und dann kann es teuer werden. Im Zweifel fahren Sie am besten, wenn Sie schweigen. Stiftung Warentest erklärt, welche Fragen die Beamten stellen und wie Sie sich richtig verhalten.


"Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden" – ähnliche Sätze sind oft im Zusammenhang mit Festnahmen in amerikanischen Filmen zu hören. Es handelt sich dabei um die sogenannte Miranda-Warnung. Polizisten in den Vereinigten Staaten haben danach die Pflicht, einen Beschuldigten auf sein Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen.

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Geraten Sie in Deutschland in eine Polizeikontrolle – womöglich sogar, weil Sie einen Fahrfehler begangen haben – hören Sie diesen Satz nicht von den Beamten. Stattdessen werden Verkehrssünder zuerst meist von Polizisten gefragt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?"

Die Experten von Stiftung Warentest erklären, dass Polizeibeamte gerade dann gern diese Frage stellen, wenn sie Autofahrer nach einer Geschwindigkeitskontrolle gestoppt oder einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln gesehen haben. Sie raten: "Die einzig richtige Antwort lautet: Nein. Auch wenn der Missetäter sehr wohl weiß, was der Polizeibeamte ihm ankreidet."

Wer vorsätzlich handelt, zahlt drauf
Denn wer sich rausreden will, muss eventuell doppelt zahlen. Sage zum Beispiel der Fahrer eines alten Autos ohne grüne Plakette, dass er "eben nur noch parken wollte" oder ein Radfahrer, dass er nur bei Rot über die Kreuzung gefahren sei, "weil ja keiner kam", dürfen die Beamten unterstellen, dass vorsätzlich gehandelt wurde. Das heißt in der Konsequenz: Geldbußen ab 35 Euro verdoppeln sich.

Aussagen vor der Belehrung dürfen nicht verwertet werden
In Deutschland gilt zwar nicht die amerikanische Miranda-Regel, aber auch hierzulande müssen Beamte Verdächtige vor einer Vernehmung darauf hinweisen, dass es ihnen freisteht sich zu äußern, berichtet Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe. Das gelte nicht nur bei Verdacht auf Straftaten, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten. Eine Aussage die vor der Belehrung gemacht worden sei, dürfe von Gerichten und Behörden nicht verwertet werden. Aber: "Richter davon zu überzeugen, dass eine Belehrung fehlte, ist oft schwierig", erklärt Rechtsanwältin Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein gegenüber Stiftung Warentest.

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Beifahrer sollten ruhig bleiben
Bei Polizeikontrollen sei es außerdem wichtig, dass auch Begleiter ruhig bleiben, heißt es weiter. Denn würde der Beifahrer beim Radarfallen-Stopp sagen "Ich hab' dir doch gleich gesagt, fahr' nicht so schnell", könne das zu schnelle Fahren von den Beamten ebenfalls als Vorsatz angesehen werden. Dann sei die doppelte Buße fällig, so Stiftung Warentest. Zur Aussage verpflichtet sei man nur gegenüber Gerichten und Staatsanwälten, heißt es weiter, und niemand müsse auf Vorladung der Polizei ins Revier kommen. Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Richtern und Staatsanwälten bestehe zudem für Angehörige, Partner und Verlobte.

Bußgeldbescheid
Wer von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen bekommt, ist nicht verpflichtet zu antworten. "Oft suggerieren die Schreiben: Der Adressat muss antworten. Doch das stimmt nicht. Pflicht sind nur Angaben zur Person, und die sind übers Nummernschild bereits ermittelt", so die Rechtsexperten in ihrem Bericht.

Bekomme ein Autofahrer zu Unrecht ein Bußgeld aufgebrummt, müsse er Einspruch einlegen, heißt es weiter. Das gehe auch ohne Anwalt. Betroffene haben nach Zustellung des Bußgeldbescheides zwei Wochen Zeit zu antworten. Ein langer Text muss dafür nicht verfasst werden. "Es genügt zu schreiben: ‚Ich habe die mir vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen", so die Experten von Stiftung Warentest.

Haben auch Sie schon Erfahrungen mit Polizeikontrollen und Bußgeldbescheiden gemacht? Dann lassen Sie es uns wissen – wir freuen uns auf Ihren Kommentar!

Den vollständigen Bericht der Stiftung Warentest zum Thema „Polizeikontrolle“ finden Sie hier (kostenpflichtig).