Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.874,29
    -1.307,83 (-2,17%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.304,48
    -92,06 (-6,59%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Bei Ebay & Co kassiert jetzt das Finanzamt mit

Bei Ebay & Co kassiert jetzt das Finanzamt mit. (Bild: thinkstock)
Bei Ebay & Co kassiert jetzt das Finanzamt mit. (Bild: thinkstock)

Wer regelmäßig Waren über das Internet verkauft, muss damit rechnen, dass er ins Visier der Steuerfahnder gerät. Die durchforsten zwar seit vielen Jahren das Netz nach Steuersündern, doch nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs sind Ebay & Co nun verpflichtet, dem Finanzamt detaillierte Auskünfte zu geben. So überwachen die Beamten jetzt auf Knopfdruck alle Verkäufe.


Sind Sie auch bei Ebay aktiv? Oder nutzen Sie andere Plattformen wie Amazon, Autoscout24.de, Mobile.de oder My-hammer.de? Für tausende Hobbyverkäufer im Internet wird es nämlich brenzlig, wie das Magazin Finanztest in der aktuellen Ausgabe berichtet. Denn nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen die Portalbetreiber nun auf Verlangen der Steuerfahnder Daten herausrücken.

WERBUNG

Das trifft nicht nur professionelle Händler, sondern auch Privatverkäufer, die gelegentlich persönliche Gegenstände anbieten“, so Steuerberater Heiko Beyer aus Rostock gegenüber Finanztest. Amazon-Marketplace habe sich zunächst geweigert, Auskünfte über Verkäufer zu erteilen, die in den Jahren 2007 bis 2009 Waren für mehr als 17.500 Euro verkauft hatten.

Alle Verkäufe müssen aufgelistet werden

Doch nach dem neuen BFH-Urteil sind die Portalbetreiber nun verpflichtet, Auskunft über ihre Kunden zu geben – gleichgültig, ob die Server eines Unternehmens im Ausland stehen oder es sich zur Geheimhaltung verpflichtet hatte. Neben Namen, Anschriften und Bankverbindungen müssen die Internetanbieter auf Verlangen des Finanzamts auch alle Verkäufe auflisten, die ihre Kunden getätigt haben.

Bereits seit Jahren nutzen die Mitarbeiter des Bundeszentralamts für Steuern das Suchprogramm XPider, berichtet Finanztest. Mit dem sei es möglich das Internet nach Verkäufern zu durchforsten, die über längere Zeiträume viel verkaufen. Das Programm zeigt die entsprechenden, beim Finanzamt gespeicherten, Daten gleich mit an, so dass es für die Fahnder einfach ist, zu ermitteln, wo am Staat vorbei kassiert wird.

Profi oder nicht?

So seien die Beamten auch auf ein Paar aus Baden-Württemberg gestoßen, das über drei Jahre 1200 gesammelte Dinge bei Ebay verkauft habe, berichtet Finanztest. Pro Jahr erzielten die Eheleute damit zwischen 20.000 und 35.000 Euro und mussten mehr als 11.000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen (Az. 10 K 200/09).

Lesen Sie auch: Stiftung Warentest warnt vor gefälschten Kosmetika

Wer seine privaten Dinge, wie Hausrat, ein Auto oder auch eine geerbte Münzsammlung, im Internet verkauft, ist eigentlich nicht steuerpflichtig. So musste auch eine Frau keine Steuern zahlen, die 140 Pelzmäntel für 77.000 Euro versteigerte. Die Frau hatte die Nerzmäntel von Ihrer Schwiegermutter geerbt.

Aber wichtig sei auch, wie die Dinge verkauft werden. Im Fall des Paares aus Baden-Württemberg begründete das Gericht sein Urteil, indem es auf die professionelle Verkaufsmethode der Eheleute verwies. Die beiden hätten ihre Auktionen wie Profihändler überwachen müssen und seien deshalb steuerpflichtig.

Wer Dinge im Internet kauft, um sie gewinnbringend wieder zu verkaufen, muss damit rechnen, ins Visier der Fahnder zu geraten. „Machen Sie in einem Jahr insgesamt mehr als 599,99 Euro Verkaufsgewinn – Nebenkosten wie Verkaufsgebühren dürfen Sie abziehen – müssen Sie den Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Das gilt auch für solche Gewinne aus dem Verkauf von Antiquitäten, Goldbarren und Schmuck“, so die Experten von Finanztest.

Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Haben Sie schon Erfahrungen mit steuerpflichtigen Verkäufen im Internet gesammelt? Wir sind gespannt auf Ihren Kommentar!

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Geschäfte im Internet“ finden Sie hier (kostenpflichtig).