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Ihr wollt Anwalt, Staatsanwalt oder Richter werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Jura-Studium

Die TV-Serie „Suits“ zeigt das Arbeiten in einer Großkanzlei. Auf dem Bild ist die Figur des Top-Anwalts Harvey Specter zu sehen. - Copyright: picture alliance / Mary Evans/AF Archive/USA Networ | AF Archive
Die TV-Serie „Suits“ zeigt das Arbeiten in einer Großkanzlei. Auf dem Bild ist die Figur des Top-Anwalts Harvey Specter zu sehen. - Copyright: picture alliance / Mary Evans/AF Archive/USA Networ | AF Archive

Ob für Unternehmen, als Staatsanwalt oder für eine der umsatzstärksten Kanzleien in Deutschland: Der Beruf des Anwalts ist für angehende Juristen ein Traum. Auch aus finanzieller Sicht: In den Spitzen-Kanzleien winken Einstiegsgehälter von mehr als 150.000 Euro für Anwälte.

Wie wird man Rechtsanwalt und geht das wirklich nur mit einem Jura-Studium? Wir beantworten euch die wichtigsten Fragen.

Wichtig: Der genaue Studienablauf kann von Universität zu Universität variieren. Unser Guide kann euch daher als Orientierung dienen, hat aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Welches Studium muss ich absolvieren, um Rechtsanwalt zu werden?

In Deutschland qualifiziert das Studium der Rechtswissenschaften – oder auch Jura-Studium genannt – für den Beruf des Rechtsanwalts. Das Studium kann nur an Universitäten oder privaten Hochschulen durchgeführt werden.

Die Bucerius Law School in Hamburg hat einen guten Ruf unter den privaten Unis.  - Copyright: picture alliance | Christian Ohde
Die Bucerius Law School in Hamburg hat einen guten Ruf unter den privaten Unis. - Copyright: picture alliance | Christian Ohde

Wer für das Jura-Studium zugelassen werden will, muss bei einigen Universitäten zuerst an dem Numerus clausus (NC) vorbei. Der ist eine Art Eintrittsbarriere und setzt eine bestimmte Abiturnote voraus. Einfach gesagt: Je mehr Menschen Jura an einer Universität studieren möchten, umso höher liegt der NC.

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Private Anbieter für das Jura-Studium, wie die Bucerius Law School in Hamburg, haben größtenteils keinen NC, kosten dafür aber mehr Geld.

2. Wie läuft das Jura-Studium ab?

Die Länge des Studiums beträgt in der Regel zehn Semester. Dazu gehört das Grundstudium mit vier Semestern, in dem Grundkenntnisse vermittelt werden und das von schriftlichen Zwischenprüfungen begleitet wird.

In den folgenden sechs Semestern vertiefen Studierende ihre Kenntnisse. Dieser Teil wird auch als Hauptstudium bezeichnet. Studierende können hier eine Spezialisierung in Bereichen wie Umweltrecht, Kriminalwissenschaften oder das Medienrecht anstreben.

3. Was ist das Erste Staatsexamen?

Am Ende der zehn Semester wartet das erste Examen auf euch. Aufgeteilt ist das Examen in 70 Prozent staatlicher Prüfung und 30 Prozent universitärer Prüfung, die aus dem gewählten Schwerpunktbereich besteht. Was genau in der Prüfung abgefragt wird, hängt neben den Inhalten des Studiums vom jeweiligen Bundesland und der besuchten Universität ab. Sie besteht meist jedoch aus sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung.

Der geläufige Name für die Prüfung ist das Staatsexamen. Da die Universitäten einen Teil der Prüfung jedoch übernehmen, wird sie Offiziell "Erste juristische Prüfung" genannt.

4. Was ist das Referendariat?

Die Erste juristische Prüfung ist bestanden. Für viele heißt es: durchatmen. Doch es geht direkt weiter. Denn es folgt das Referendariat, auch juristischer Vorbereitungsdienst genannt.

An Zivilgerichten wie dem Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg können Referendare eine Station verbringen.  - Copyright: picture alliance / Markus C. Hurek | Markus C. Hurek
An Zivilgerichten wie dem Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg können Referendare eine Station verbringen. - Copyright: picture alliance / Markus C. Hurek | Markus C. Hurek

Zwei Jahre lang werden verschiedene Stationen im juristischen Berufsfeld durchlaufen. In der Regel bedeutet das: drei Monate beim Zivilgericht, drei Monate bei der Staatsanwaltschaft oder im Strafgericht, drei Monate in einem Verwaltungsgericht oder einer Behörde und neun Monate bei einem Rechtsanwalt. Wo genau, können die Referendare selbst entscheiden.

Zeitgleich besuchen die Referendare Lehrveranstaltungen aus staatlicher und anwaltlicher Sicht – passend zum Rechtsbereich. Die angehenden Juristen erhalten vom Staat Unterhaltsbeihilfe. Monatlich belaufen sich die Zahlungen auf 1200 bis 1600 Euro brutto.

5. Wie läuft das Zweite Staatsexamen ab?

Am Ende des Referendariats folgen die schriftlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens. Der Endgegner für alle Jura-Studierende – und das letzte Hindernis auf dem Weg in die Berufswelt.

In der Regel besteht das Examen aus sieben bis elf Klausuren – je nach Bundesland. Dazu gehören Zivilrechts- und Strafrechtsklausuren sowie Klausuren im öffentlichen Recht und einer Wahlfachklausur. Während die Durchfallquote bei der Ersten juristischen Prüfung bei mehr als 20 Prozent liegt, fallen im Zweiten Staatsexamen nur noch etwas mehr als zehn Prozent aller Referendare durch.

Die letzte Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Vorher können Referendare drei bis vier Monate bei einer Station ihrer Wahl absolvieren. Sobald die mündliche Prüfung bestanden ist, endet die Ausbildung. Die Unterhaltsbeihilfe wird meist bis zum Ende des Prüfungsmonats gezahlt.

6. Was ist ein Prädikatsexamen?

Das Prädikatsexamen ist der Garant für eine Karriere in den größten und renommiertesten Kanzleien der Welt. Das juristische Bewertungssystem besteht aus 18 Punkten. In der Regel wird ein Prädikatsexamen mit der Note "vollbefriedigend" erreicht. Das heißt: neun oder mehr Punkte.

Im klassischen Schulpunktesystem ist das eigentlich mit einer drei vergleichbar. Da jedoch der Großteil der Prüflinge ein Ergebnis von unter neun Punkten in den Examen erhält, gilt die magische Grenze von neun Punkten als besonders gut.

Im sogenannten Ersten Staatsexamen haben in den vergangenen Jahren immer um die 30 Prozent der Jura-Studierenden ein Prädikatsexamen erreicht. Beim Zweiten Staatsexamen sind es etwa 20 Prozent der Teilnehmer.

7. Wie werde ich als Rechtsanwalt zugelassen?

Ihr habt das Zweite Staatsexamen abgeschlossen und dürft euch erst einmal feiern lassen. Absolventen dürfen sich jetzt als Volljurist bezeichnen. Es winken Jobs als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Beamter im höheren Verwaltungsdienst.

Um Rechtsanwalt zu werden, müsst ihr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden. Die könnt ihr bei der Rechtsanwaltskammer des Bezirks beantragen, in dem ihr euch niederlassen möchtet.

Ihr geht damit jedoch auch eine Verpflichtung ein. Es gilt die sogenannte Kanzleipflicht. Heißt: Als zugelassener Rechtsanwalt müsst ihr in eurem Kammerbezirk eine Kanzlei einrichten. Wer das nicht will, kann als Rechtsanwalt bei einem anwaltlichen Arbeitgeber oder als Syndikusrechtsanwalt bei einem Unternehmen arbeiten – ihr vertretet also nur einen Mandanten, nämlich die Firma, bei der ihr arbeitet. In Ausnahmen, wie bei Krankheitsfällen oder der Errichtung einer Kanzlei im Ausland, können Anwälte sich von der Kanzleipflicht befreien lassen.

8. Kann ich auch ohne Jura-Studium Rechtsanwalt werden?

Generell gilt: Wer Rechtsanwalt werden möchte, muss Rechtswissenschaften, sprich Jura, studieren. An dieser Ausbildung führt in Deutschland in der Regel kein Weg vorbei. Eine Ausnahme gibt es für Patentanwälte.

Für die Ausbildung hierzu ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Fach die Voraussetzung. Ein Jura-Studium wird dagegen nicht gefordert. Daraufhin erhalten die angehenden Patentanwälte eine dreijährige Ausbildung. Parallel dazu absolvieren sie ein Studium im allgemeinen Recht, das allerdings nicht mit einem Studium der Rechtswissenschaften gleichzusetzen ist. In der Regel erhalten Studierende hier einen Bachelor of Laws und können juristische Tätigkeiten ausüben, jedoch nicht den Beruf eines Rechtsanwalts oder Richters.