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Die wichtigsten Antworten zu virtuellen Hauptversammlungen

Der Chemiekonzern Bayer hält am Dienstag das erste rein virtuelle Aktionärstreffen ab. An der neuen Regelung gibt es auch Kritik. Die wichtigsten Fakten.

Die physische Anwesenheit der Aktionäre ist nicht mehr zwingend erforderlich. Foto: dpa
Die physische Anwesenheit der Aktionäre ist nicht mehr zwingend erforderlich. Foto: dpa

Die Coronakrise hat diese Hauptversammlungssaison kräftig durcheinandergewirbelt. Viele Konzerne wie Daimler, die deutsche Telekom und RWE mussten ihre Aktionärstreffen wegen der aktuellen Situation verschieben.

Dank des im März verabschiedeten „Gesetzes zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie“ haben Unternehmen jetzt aber auch die Möglichkeit, ihre Aktionärstreffen rein virtuell stattfinden zu lassen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

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Wie läuft eine digitale Hauptversammlung ab?

Ein physisches Treffen gibt es nur zwischen den wichtigsten Unternehmensvertreter unter Einhaltung der Hygienevorschriften – dieses wird in einem Livestream übertragen. Für die Teilnahme müssen sich Aktionäre schriftlich oder online anmelden. Zumindest im Fall von Bayer wird es keine interaktive Konferenz geben.

Aktionäre dürfen bis zu zwei Tage im Voraus anonym Fragen einreichen, der Vorstand kann diese allerdings zusammenfassen oder sogar ganz weglassen. Um ihr Stimmrecht wahrzunehmen, können Aktionäre entweder per Briefwahl abstimmen oder einem Stimmrechtsvertreter des Unternehmens oder einer Aktionärsvereinigung die Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen.


Wieso brauchte es überhaupt eine Gesetzesänderung?

Bisher hatte das Aktienrecht festgelegt, dass eine Hauptversammlung eine physische Präsenzveranstaltung sein müsse. Obwohl viele Unternehmen die Aktionärstreffen bereits ins Internet übertragen hatten und auch eine elektronische Stimmabgabe in vielen Fällen möglich war, waren die Konzerne dennoch dazu verpflichtet, ein reales Treffen zu organisieren.

Aufgrund der aktuellen Coronabeschränkungen war das den Unternehmen aber nicht risikofrei möglich. Außerdem ist es vorgeschrieben, dass eine Hauptversammlung innerhalb von acht Monaten nach Beginn des Geschäftsjahres durchgeführt werden muss. Diese Regelung brachte die Unternehmen zusätzlich unter Zeitdruck.


Welche Vorteile hate eine virtuelle Hauptversammlung?

Die Möglichkeit, ihre Aktionärstreffen digital abzuhalten, befreit die Unternehmen von dem Dilemma, rechtlich verpflichtet zu sein, ein Treffen abzuhalten und gleichzeitig den gesundheitlichen Schutz von Mitarbeitern und Aktionären gewährleisten zu müssen.

Da das Verschieben einer Hauptversammlung nur begrenzt möglich ist, wären viele Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, spätestens im August zu einem Treffen verpflichtet gewesen. Die unklare Gesundheitslage hätte auch das wahrscheinlich schwierig gemacht. Außerdem können die Aktiengesellschaften so ihre Dividenden zeitnah auszahlen.


Wo gibt es Kritik?

Aktionärsvertreter kritisieren, dass die Rechte der Anteilseigner durch die virtuelle Hauptversammlung stark eingeschränkt würden. Die Unternehmensführung könne sich so unliebsamer Wortmeldungen und Protesten einfach entziehen. Gerade durch die Praxis, Fragen im Vorhinein schriftlich einreichen zu müssen, können die Aktionäre nicht auf die Reden des Vorstands eingehen.

Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) warnt daher, Hauptversammlungen dürften nicht zu Schaufensterveranstaltungen werden und die Möglichkeit, Fragen zu stellen, müsse in ausreichendem Maße gewährt werden.


Werden Hauptversammlungen jetzt nur noch virtuell stattfinden?

Immer mehr Unternehmen wollen ihre Treffen zumindest in diesem Jahr im Internet stattfinden lassen. Ob sich die Praxis über die Coronazeit hinaus durchsetzt und wenn ja unter welchen Bedingungen muss sich zeigen. Bereits vor der Pandemie hatte es immer wieder Debatten gegeben, eine rein digitales Aktionärstreffen zu ermöglichen.

DSW-Vertreter Tüngler warnt allerdings davor, die jetzigen Regelungen langfristig zu übernehmen: „Wir können gerne über die Ausgestaltung der Hauptversammlungen reden – aber bitte in Ruhe“, sagt Tüngler: „Das jetzt hier ist eine Ausnahmesituation.“

Mit Agenturmaterial.