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Was tun im Falle eines Flugstreiks?

Die Flugbegleitergewerkschaft UFO hat für den 7. und 8. November einen 48 Stunden dauernden Streik angekündigt. Infolgedessen hat die Lufthansa 1300 Flüge abgesagt. Ausgefallene Flüge bedeuten nicht das Ende der Reise. Betroffene Passagiere können bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter diverse Ansprüche geltend machen.

flight delay or problem in the airport, tired desperate passenger waiting in the terminal with suitcase
Verspätete oder ausgefallene Flüge können für die Betroffenen sehr ärgerlich sein. Sie können sich aber dagegen wehren. (Bild: Getty Images)

Haben Sie eine Pauschalreise, also eine Reise inklusive Flug, Unterkunft und eventuell Mietwagen gebucht, dann ist der Reiseveranstalter Ihr Ansprechpartner. Denn der ist in der Verantwortung, wenn auf den Kunden aufgrund von Reiseverspätungen oder -ausfällen Mehrkosten in Form von Verpflegung, Taxifahrt oder Unterkunft zukommen. Auch können Sie den Reiseveranstalter dazu drängen, für einen Ersatzflug zu sorgen. Und: Im Falle einer langen Verspätung von Flieger oder Zug haben Sie Anspruch auf Minderung des Reisepreises.

Das können Sie von der Fluggesellschaft erwirken

Wenn Sie den Flug selbst gebucht haben, dann sollten Sie sich an die Airline wenden. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung steht diese in der Pflicht, im Falle eines Flugausfalles für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Kommt es zu einer Flugverspätung, haben die Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Deren Höhe hängt ab vom Umfang der Verspätung und der Entfernung. Verzögert sich der Abflug deutlich, können die Betroffenen Betreuungsleistungen einfordern. Diese umfassen Kostenerstattungen für Essen und Getränke bis hin zur kostenlosen Übernachtung in einem Hotel. Sollten Sie die Fluggesellschaft nicht erreichen, dann können Sie die Erstattung der Ausgaben nachträglich einfordern. In dem Fall sollten Sie alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren.

Sie können den Flug auch stornieren. Sollte es dazu kommen, können Sie sich laut Fluggastrechteverordnung die Ticketkosten ohne Abschläge von der Fluggesellschaft rückerstatten lassen. Um einen anderen Flug müssen Sie sich dann selbst kümmern. Übrigens: Den Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten haben Sie auch bei einer Flugverspätung von mehr als fünf Stunden.