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Warum man an der Supermarktkasse kein Trinkgeld geben sollte

Und wieder ein paar nervige Klimpermünzen mehr im Geldbeutel. Viele Kunden haben kein Interesse daran, ihr Portemonnaie mit Kleingeld vollzustopfen und verzichten an der Supermarktkasse auf ihr Rückgeld. Doch die geringen Cent-Beträge landen nicht, wie viele vielleicht denken, als Trinkgeld bei den Kassierern.

Kassierer im Supermarkt oder der Drogerie dürfen von den Kunden kein Trinkgeld annehmen. (Bild: Getty Images)
Kassierer im Supermarkt oder der Drogerie dürfen von den Kunden kein Trinkgeld annehmen. (Bild: Getty Images) (Михаил Руденко via Getty Images)

Zu viel Kleingeld im Portemonnaie ist ziemlich nervig, daher ist man an der Supermarktkasse gerne gewillt auf weitere Münzen zu verzichten und die Annahme kleinerer Rückgeldbeträge mit den Worten "Passt so" zu verwehren. Quasi als eine Art Trinkgeld für die Kassiererin, wie man es in der Kneipe auch macht. Doch dürfen Kassierer im Supermarkt diese "Spende" auch wirklich in die eigene Tasche stecken?

Wer kennt diese Situation nicht? Man steht an der Supermarktkasse, alle Einkäufe wurden über den Scanner gezogen und dann heißt es: "Das macht 27 Euro und 72 Cent". Gehört man zu der Sorte Kunde, die ihre Einkäufe mit der Karte bezahlen, dann wird auch genau dieser Betrag bezahlt. Zahlt man aber ganz klassisch, gerade bei kleineren Beträgen, noch bar, dann neigen immer mehr Menschen dazu, auf kleinere Rückgeldbeträge zu verzichten, um nicht noch mehr Cent-Münzen in den Geldbeutel stecken zu müssen.

Abgelehntes Rückgeld darf nicht als Trinkgeld behalten werden

Oftmals gehen die Kunden davon aus, dass der Restbetrag quasi als Trinkgeld direkt in der Tasche der Kassierer oder zumindest in der gemeinsamen Kaffeekasse der Supermarktbelegschaft landet. Jetzt die schlechte Nachricht: Dem ist nicht so!

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Arbeitnehmer, die an einer Kasse arbeiten, diese bedienen und auch beaufsichtigen, sind aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu verpflichtet, eine sorgfältige und korrekte Kassenführung durchzuführen.

Kommt es nun bei der Endabrechnung zu einer negativen Differenz, sprich ist weniger Geld in der Kasse als drin sein müsste, dann muss der Arbeitnehmer diese Differenz von seinem Mankogeld erstatten.

Überblick: Welche Regeln gelten in Sachen Trinkgeld?

Beim Mankogeld handelt es sich um einen zusätzlich zum Lohn gezahlten Betrag, welcher normalerweise im Arbeitsvertrag im Rahmen der Mankovereinbarung enthalten sein sollte. Kommt es nun zu Fehlbeträgen in der Kasse, dann muss der Kassierer diese Differenz mit seinem Mankogeld ausgleichen. Dabei ist zu beachten, dass die Mankohaftung auf die Höhe des vertraglich geregelten Mankogeldes begrenzt ist. Es schützt also den Arbeitnehmer vor Haftungsansprüchen, die er sonst mit seinem regulären Gehalt zahlen müsste.

Genauso wie negative Fehlbeträge ist auch geregelt, was mit dem Geld geschieht, welches zu viel in der Kasse ist. Diese darf dann nicht der Kassierer behalten, um damit eventuell später negative Fehlbeträge auszugleichen, sondern muss es dem Arbeitgeber aushändigen. Der muss diese Beträge dann in seiner Buchhaltung unter dem Posten "Sonstige Erträge, unregelmäßig" genau aufführen.

Privates Geld der Angestellten hat an der Kasse nichts zu suchen

Das vom Kunden verstandene Trinkgeld kommt also nicht dem Kassierer zugute, sondern landet beim jeweiligen Unternehmen auf dem Konto. Aber warum ist dem so, in der Kneipe oder dem Restaurant funktioniert es ja auch?

Die Rechtssituation ist in solchen Fällen klar geregelt. Arbeitnehmer dürfen bei ihrer Tätigkeit als Kassierer kein eigenes Geld bei sich führen oder dieses, in welcher Form auch immer, neben der Kasse oder allgemein offen liegen lassen. Aus diesem Grund legen die allermeisten Angestellten abgelehntes Rückgeld oder zu viel bezahlte Beträge, die er nicht mehr zurückgeben kann, direkt in die Kasse.

Führt der Kassierer dennoch privates Geld bei sich, läuft er Gefahr, dass ihm zwei Vorwürfe unterstellt werden können.

  1. Bestechlichkeit

  2. Falsche Kassenführung

Beim Punkt der Bestechlichkeit könnte dem Kassierer vorgeworfen werden, dass er Kunden bevorzugt, in dem er diesen z.B. Sonderrabatte gewährt und dafür als Dank ein Trinkgeld vom Kunden erhält.

Beim Vorwurf des falschen Führens der Kasse könnte der Kassierer verdächtigt werden, entweder Geldbeträge aus der Kasse zu entnehmen, die noch nicht mit dem Mankogeld ausgeglichen werden müssen oder auch bestimmte Geldsummen in die Kasse zulegen, um damit im Vorfeld schon mögliche Differenzbeträge auszugleichen um dadurch eventuelle arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Der private Geldbeutel des Angestellten hat also an der Kasse absolut nichts zu suchen und gehört in den persönlichen Spind bzw. Schließfach.

Auf Golfplatz: Kellnerin erhält riesiges Trinkgeld – mit einem Haken

Auch nett gemeinte Gesten der Kunden z.B. kleine Weihnachtsgeschenke dürfen Kassierer nicht annehmen, da ihnen in diesem Fall Bestechlichkeit vorgeworfen werden kann.

Für den Filialverantwortlichen ist oftmals auch nicht nachvollziehbar, ob die Kassierer den Artikel wirklich geschenkt bekommen oder womöglich selbst aus dem Regal genommen und sich zum Beweis des Kaufs den Kundenbon erneut ausgedruckt haben oder einen nicht mitgenommenen Kassenzettel als Kaufnachweis vorlegen.

Wenn man dem Personal was Gutes tun möchte: So geht es

Wenn Kassierer also ein lieb gemeintes Trinkgeld ablehnen, so hat dies nichts mit Undankbarkeit, sondern nur mit Selbstschutz zu tun.

Wer dennoch dem Personal eine kleines Weihnachts- oder Ostergeschenk zukommen lassen möchte, kann diese gut verpackt an der Information oder, falls nicht vorhanden, beim entsprechenden Filialleiter abgeben. Noch einfacher ist es für den Kunden, sich gegenüber dem Kassierer freundlich und geduldig zu zeigen, ganz egal wie lange es in der Warteschlange dauert.

Aktuell nehmen einige Unternehmen, Supermarkt- und Drogerieketten an der Aktion "Deutschland rundet auf" teil. Dabei können Kundinnen und Kunden das ganze Jahr über ihren Einkaufsbetrag beim Bezahlen auf die nächsten 10 Cent aufrunden. Das auf diesem Weg gespendete Geld kommt verschiedenen Förderprojekten zugute. Mehr Infos dazu findet man auf der Webseite von "Deutschland rundet auf".

VIDEO: Soviel Trinkgeld zahlen die Deutschen ihren Paketboten