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Wann bekomme ich Finderlohn?

Muss ein Geldbeutel zwangsläufig abgegeben werden? Und was hat der Finder davon? (Bild: ddp)
Muss ein Geldbeutel zwangsläufig abgegeben werden? Und was hat der Finder davon? (Bild: ddp)

Müssen gefundene Sachen eigentlich abgegeben werden – und wann wird das Finden belohnt? Die WDR-Sendung „Servicezeit“ gibt einen Überblick rund um das Thema Finderlohn!

Müssen gefundene Sachen abgegeben werden?

Ja! Und zwar bereits ab einem Wert von zehn Euro. Das Fundbüro nimmt die Gegenstände dabei genauso gerne in Empfang wie die Polizei. Theoretisch kann der Finder den Besitzer auch selbst ermitteln und die Übergabe aushandeln. Das, so „Servicezeit“, müsse aber unverzüglich geschehen, da der Finder sonst wegen Fundunterschlagung angezeigt werden könne.

Wann haben Sie Anspruch auf Finderlohn?

Unterschreiben Sie beim Abgeben des Fundstücks im Fundbüro oder bei der Polizei ein Dokument, das besagt, dass sie Finderlohn, beziehungsweise nach Ablauf der Frist den Fund haben möchten. Tun Sie dies nicht, erlischt Ihr Anspruch!

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„Dem Finder steht bei einem Wert von bis zu 500 Euro ein Finderlohn von fünf Prozent zu. Über einem Wert von 500 Euro kommen noch einmal drei Prozent hinzu“, erklärt Frank Röder vom Fundbüro Köln in der WDR-Sendung „Servicezeit“. Könne der Besitzer nicht innerhalb von sechs Monaten ermittelt werden, bekomme der Finder das Fundstück.

Wenn Sie den Gegenstand in einem öffentlichen Gebäude finden, ändert sich alles!

Doch Vorsicht: Wird ein Gegenstand in einem öffentlichen Gebäude oder einem öffentlichen Verkehrsmittel gefunden, reduziert sich der gesetzliche Finderlohn gleich mal um die Hälfte. Zudem hat der Finder nach Ablauf der 6-Monats-Frist keinerlei Anspruch auf den Gegenstand – den bekommt dann nämlich die Behörde!

Was wird eigentlich am häufigsten gefunden?

Zu den Dingen, die am häufigsten abgegeben werden, zählen übrigens Geldbeutel, Smartphones und Dokumente – obwohl es auch ab und an so Skurrilitäten wie Gebisse gibt, verrät Frank Röder der Sendung „Servicezeit“.

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