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VW-Investoren-Prozess soll klären, was Vorstand zu Diesel wusste

(Bloomberg) -- Das Oberlandesgericht Braunschweig will in dem 9-Milliarden-Euro-Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG Beweis darüber erheben, was die Führungsebene über die Abschalteinrichtungen wusste, die in Dieselfahrzeugen eingesetzt wurden, um Abgastests zu manipulieren.

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In einem Hinweisbeschluss erklärten die Richter, VW hätte 2008 diese Praxis in einer Adhoc-Mitteilung offenlegen müssen, hieß es in einer Presseerklärung des Gerichts am Donnerstag.

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Ob VW gegenüber den Anlegern deswegen hafte, hänge jedoch davon ab, was der Vorstand wusste. Bei Ansprüchen für den Zeitraum bis zum 9. Juli 2012 müssten die Anleger beweisen, dass der Vorstand die Abschalteinrichtungen kannte. Für den Zeitraum danach müsse VW beweisen, dass die Führung es nicht vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen habe, die Märkte zu informieren.

Das Gericht werde Anfang nächsten Jahres entscheiden, welche Beweise erhoben werden, nachdem die Parteien Gelegenheit hatten, sich zu den Hinweisen zu äußern.

VW erklärte per E-Mail, man sei davon überzeugt, das Unternehmen habe seine Veröffentlichungspflichten gegenüber Aktionären erfüllt. Die behaupteten Schadensersatzansprüche seien daher unbegründet.

HINWEIS, März 2019: VW verliert Hauptverteidigungslinie in Diesel-Investorenklage

Überschrift des Artikels im Original:

VW Investor Case to Scrutinize What Top Brass Knew About Diesel

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