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„Die Volkswagen-Aktionäre rufen an und sagen 'jetzt reicht's'“

Nicht nur die Kunden laufen Sturm – auch die Aktionäre von VW bringen die neuen Kartell-Vorwürfe in Rage. Anlegerschützer attestieren dem Konzern „einen fehlenden Willen zur Transparenz“ – und drohen mit Klagen.

Die jüngsten Kartellvorwürfe gegen die deutschen Autobauer befeuern auch die Klagen gegen den VW-Konzern. „Die Volkswagen-Aktionäre rufen an und sagen 'jetzt reicht's“, sagte Marc Tüngler von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) am Mittwoch in Frankfurt. Nach langem Zögern schlössen sie sich dem in Braunschweig anhängigen Musterverfahren gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals an.

Bislang sind in Braunschweig rund 1400 Schadenersatzklagen anhängig, der Streitwert beläuft sich auf mehr als acht Milliarden Euro. Diese Summe werde steigen, sagte DSW-Vizepräsident Klaus Nieding, dessen Anwaltskanzlei selbst zahlreiche Kläger vertritt. Um Ansprüche im Rahmen des Musterverfahrens anzumelden, haben Anleger noch bis zum 8. September Zeit. Vor dem Fristende würden auch viele institutionelle Anleger noch einmal aktiv, sagte Nieding.

Tüngler moniert bei der Aufarbeitung von Dieselgate bei Volkswagen „einen fehlenden Willen zur Transparenz“. Daneben bleibe die Frage, inwieweit der Konzern für eine möglicherweise zu späte Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung zum Einsatz der Manipulationssoftware in VW-Dieselfahrzeugen haften muss.

„In beiden Themenfeldern scheint Volkswagen sich entschieden zu haben, die Wolfsburger Wagenburg möglichst hermetisch abzuriegeln und ansonsten auf Zeit zu spielen“, so der Anlegerschützer. Auch bei den aktuellen Vorkommnissen – also dem Vorwurf, dass fünf der großen Hersteller sich heimlich abgesprochen haben – seien die betroffenen Anteilseigner in den letzten Tagen leider erneut negativ überrascht worden.

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Der Hintergrund: Nach Bekanntwerden des Abgasskandals hatte die DSW auf der Hauptversammlung 2016 einen Antrag auf Sonderprüfung gestellt, der keine Mehrheit gefunden hat. Die Anlegerschützer versuchen nun, diese gerichtlich einzuklagen. Zwar hat das Landgericht Hannover den Antrag in erster Instanz abgelehnt, die DSW will aber zeitnah Beschwerde einlegen.

Daneben mussten VW-Aktionäre nach der Ad-hoc-Mitteilung vom 18. September 2015, in der der Einsatz der Betrugssoftware offiziell bestätigt wurde, einen massiven Kursverlust hinnehmen. Die DSW und die involvierten Rechtsanwälte der Kanzleien Nieding + Barth sowie Müller Seidel Vos gehen davon aus, dass diese Mitteilung zu spät kam – und dass daher viele Anleger damals noch VW-Aktien zu überhöhten Kursen gekauft hätten.

Im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens soll nun geklärt werden, wann VW die Ad-hoc veröffentlichen hätte müssen und ob den Aktionären Schadensersatz zusteht. Bis 8. September haben Anleger Zeit, sich diesem Verfahren per Antrag anzuschließen. Auch für die Aktionäre der Porsche Automobil Holding dürfte noch in diesem Jahr ein solches Musterverfahren eröffnet werden.

„Wir haben immer wieder versucht, mit VW eine außergerichtliche Lösung zu finden. Der Konzern hat das aber bisher abgelehnt. Deshalb müssen die Aktionäre sich nun wehren“, betont Tüngler. Klaus Nieding, Vorstand der Kanzlei Nieding + Barth, sieht in den Skandalen der Autoindustrie eine Art Finanzkrise 2.0. „Bei den Banken hat es auch gedauert, bis ein Kulturwandel eingeleitet und Topmanager ausgetauscht wurden. Darauf hoffen wir bei den Automobilkonzernen auch.“ Er ist jedoch zuversichtlich, dass die Anleger „am Ende Geld sehen werden“.

Auch beim Kartellverdacht gegen die führenden deutschen Autokonzerne forderte Tüngler eine schnelle Aufklärung. Erst dann könne geprüft werden, wer überhaupt Ansprüche geltend machen kann. Nach einem Bericht des „Spiegel“ sollen sich Daimler, BMW und Volkswagen in mehr als 60 Arbeitsgruppen seit den 90er Jahren über Technik, Lieferanten und Märkte abgesprochen haben. „Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, werden wir alle juristischen Register ziehen“, sagte der DSW-Hauptgeschäftsführer.

KONTEXT

Die wichtigsten juristischen Baustellen für VW

Aktionärsklagen

Zahlreiche Anleger verlangen von Volkswagen Schadenersatz, weil sie nach dem Bekanntwerden von "Dieselgate" im September 2015 zunächst hohe Wertverluste bei Aktien und Anleihen hinnehmen mussten. Diese solle ihnen VW erstatten. Ihr Argument: Das Management hätte den Kapitalmarkt deutlich früher über die Probleme informieren müssen, die Ad-hoc-Mitteilung dazu sei zu spät gekommen.

Entsprechende Vorwürfe der Marktmanipulation haben nun auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Plan gerufen, sie ermittelt gegen VW-Konzernchef Matthias Müller. Dabei geht es um dessen Amt im Vorstand der Porsche SE, dem Haupteigner von Volkswagen. Auch Müllers Vorgänger Martin Winterkorn sowie der Ex-VW-Finanzvorstand und heutige VW-Chefaufseher Hans Dieter Pötsch sind im Visier. Zuvor hatten schon die Braunschweiger Strafverfolger solche Untersuchungen gestartet - dort außerdem gegen den VW-Kernmarken-Chef Herbert Diess. Volkswagen ist der Überzeugung, alle Regeln eingehalten zu haben.

Das Volumen der bisherigen Anlegerklagen geht bereits in die Milliarden. Am Landgericht Braunschweig soll hierzu ein sogenanntes Kapitalanleger-Musterverfahren laufen, in dem ähnliche Ansprüche aus inzwischen gut 1500 Einzelklagen stellvertretend gebündelt verhandelt werden können. Die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment wird dabei Musterklägerin. Das Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen.

Zivilklagen

Auch viele Autobesitzer wollen Entschädigung. In den USA erreichte der Konzern für Hunderttausende betroffene Dieselautos einen Vergleich - allein für die 2,0-Liter-Wagen kostet VW das 14,7 Milliarden Dollar. Händler und US-Bundesstaaten klagten ebenfalls. Zum Vergleich für die größeren 3,0-Liter-Motoren (1,2 Milliarden Dollar) kündigte der zuständige US-Richter seine Zustimmung an.

In Deutschland entschieden verschiedene Gerichte: Die Manipulationen bedeuten keine Pflicht zur Kaufpreis-Erstattung. Doch es gibt auch andere Urteile. Hintergrund ist die Frage, ob die Fälschungs-Software ein so großer Mangel ist, dass Kunden vom Kauf zurücktreten können. Berichten zufolge gibt es landesweit weit über 1000 Einzelklagen.

In zahlreichen Fällen kann es laut Verbraucherschützern problematisch werden, einen konkreten Schaden zu beziffern und ihn zu beweisen. Unabhängig davon gibt es Forderungen, dass VW den Kunden auch in Europa stärker entgegenkommen müsse, etwa aus der EU-Kommission.

Weitere Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt außerdem wegen des Verdachts auf Betrug, allein hier geht es - einschließlich eines Verfahrens gegen Winterkorn - um 37 Beschuldigte. Gegen 6 weitere laufen Untersuchungen im Zusammenhang mit falschen CO2-Angaben. Hinzu kommen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter, der zum Löschen von Daten aufgerufen haben soll. Anklagen gibt es bisher nicht.

In den USA bot ein vom FBI erarbeitetes "statement of facts" im Januar die Grundlage für einen 4,3 Milliarden Dollar schweren Vergleich in strafrechtlichen Fragen. Unabhängig davon geht es dort aber weiter auch um die Schuld oder Unschuld einzelner Personen. Ein VW-Manager sitzt in Haft, ein langjähriger Ingenieur hat sich in einem Verfahren schuldig bekannt, fünf weitere Mitarbeiter sind angeklagt - darunter der Ex-Entwicklungschef der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer. Auch in anderen Ländern laufen Untersuchungen.