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Verfassungsschutz warnt: Höcke-Flügel treibt Radikalisierung der AfD voran

Offiziell hatte sich der AfD-„Flügel“ aufgelöst. Doch laut Verfassungsschutz gewinnen Vertreter der Gruppierung einen immer stärkeren Einfluss auf die Partei.

„Die prägende Persönlichkeit des „Flügels“ ist Björn Höcke.“ Foto: dpa
„Die prägende Persönlichkeit des „Flügels“ ist Björn Höcke.“ Foto: dpa

Trotz der formalen Auflösung der rechtsextremen Parteiströmung „Der Flügel“ sieht der Verfassungsschutz einen immer größeren Einfluss seiner bisherigen Anhänger und dadurch eine zunehmende Radikalisierung der AfD. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt wahr, dass viele Anhänger des rechtsextremen „Flügels“ um mehr Einfluss in der Partei kämpfen, obwohl sich der „Flügel“ angeblich selbst aufgelöst hat“, sagte Präsident Thomas Haldenwang, in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“.

Die Strömung um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Die Behörde stuft Höcke als „Rechtsextremisten“ ein. Hintergrund sind etwa dessen „intensive Kontakte“ zu den sogenannten neuen Rechten. Namentlich nannte der Verfassungsschutz den völkischen Verleger Götz Kubitschek und der Pediga-Gründer Lutz Bachmann.

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Bei parteiinternen Wahlen kämen Anhänger des „Flügels“ in Schlüsselpositionen, sagte Haldenwang weiter. „Der Einfluss des „Flügels“ wird größer, auch wenn in der AfD versucht wird, klar erkennbare Rechtsextremisten wie den früheren „Flügel“-Wortführer Andreas Kalbitz aus der Partei zu entfernen.“ Der AfD-Bundesvorstand hatte Kalbitz im Mai die Mitgliedschaft aberkannt und dies mit früheren Kontakten ins rechtsextreme Milieu begründet.

Es gebe Innerhalb des ehemaligen „Flügels“ weiterhin einen großen Zusammenhalt und einen Austausch, erläuterte Verfassungsschützer Haldenwang. „Die prägende Persönlichkeit des „Flügels“ ist Björn Höcke. Er bedient einen unterschwelligen Antisemitismus. Er nennt etwa George Soros in einem Atemzug mit der Weltverschwörung und der Corona-Entwicklung“, so Haldenwang.

Höcke sowie andere Mandatsträger, die dem „Flügel“ zugerechnet werden, machen auch regelmäßig gegen die Corona-Einschränkungen mobil. Im Sommerinterview im MDR erklärte Höcke: „Corona ist vorbei. Corona wird auch nicht wiederkommen.“

Ex-Richter als Rechtsextremist eingestuft

Dem Höcke-Lager wird auch Jens Maier zugerechnet. Sachsens Verfassungsschutz hat den AfD-Bundestagsabgeordneten vor kurzem als Rechtsextremisten eingestuft. Die Behörde begründete ihr Vorgehen mit dessen Nähe zum „Flügel“.

Maier, der bis zu seinem Wechsel in den Bundestag als Richter am Landgericht Dresden arbeitete, war in den vergangenen Jahren wiederholt mit teils rassistischen Äußerungen in die Schlagzeilen geraten. So hatte Maier den ältesten Sohn des Tennis-Spielers Boris Becker auf Twitter als „kleinen Halbneger“ beleidigt und war deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Formal hat sich der „Flügel“ nach Druck aus der Bundesspitze bereits Ende April aufgelöst – obwohl Verfassungsschützer deutlich machten, dass die Anhänger der Bewegung damit nicht verschwunden seien. Wie tief der Umgang mit den Rechtsauslegern die Partei spaltet, machte erst im Mai der Beschluss des AfD-Bundesvorstands zum Ausschluss von Kalbitz, dem früheren Brandenburger AfD-Chef, deutlich. Mit knapper Mehrheit beschloss die Parteispitze um AfD-Chef Jörg Meuthen den Rauswurf und gab frühere Kontakte zum rechtsextremistischen Milieu als Grund an.

„In der Brandenburger AfD ist der Flügel längst der ganze Vogel. Auch dessen vermeintliche Auflösung macht daher keinen Unterschied“, sagte kürzlich Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU). Die Brandenburger AfD sei geprägt vom Gedankengut des völkisch-nationalen Flügels. Grund genug für ihn, die Landespartei als Verdachtsfall im Bereich Extremismus zu behandeln und unter Beobachtung zu stellen.

Gesamte Partei könnte beobachtet werden

Auch in Thüringen wird die gesamte Landespartei als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt. Der Verfassungsschutz spricht unter anderem von einem biologisch-rassistischen Weltbild, der Konstruktion eines Feindbildes mit totalitären Fantasien und von Verschwörungsfantasien.

AfD-Bundeschef Meuthen sieht den gewachsenen Einfluss der sogenannten Neuen Rechten in seiner Partei mit großer Skepsis. Er fürchtet, dass ein weiteres Erstarken dieser Kräfte früher oder später dazu führen könne, dass die gesamte Partei ein Fall für den Verfassungsschutz wird.

Meuthen ist zwar wie viele in der AfD der Meinung, der Verfassungsschutz lege die Grenzen des Sagbaren zu eng aus. Ganz ungelegen dürfte ihm und den anderen AfD-lern, die sich selbst als gemäßigt bezeichnen, die verschärfte Recherche des Verfassungsschutzes beim Brandenburger Landesverband nicht kommen. Denn nach der von ihnen betriebenen Annullierung der Mitgliedschaft von Kalbitz hatten sie von Anhängern der Rechtsaußen-Strömung der Partei viel Kritik einstecken müssen.

Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel schrieb bei Twitter von einem „Schlag gegen die AfD als größte Oppositionspartei“ in Brandenburg. „Völlig durchschaubares Manöver, gegen das wir uns rechtlich zur Wehr setzen!“, erklärte sie. Schleswig-Holsteins Fraktionschef Jörg Nobis befürchtet, dass die Einstufung der AfD insgesamt schadet. „Eine Unterstützung von Personen, die verfassungsfeindliche Positionen vertreten - egal ob in oder außerhalb der Partei - kann und darf es durch die AfD deshalb nicht geben“, betonte er.

Auch der Ehrenvorsitzende der Brandenburger AfD, Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland, wird vom Verfassungsschutz als ein Grund für die Beobachtung des Landesverbands in Form eines Verdachtsfalls angeführt. Brandenburgs Verfassungsschutzchef Jörg Müller erinnerte daran, dass Gauland im Jahr 2018 sagte: „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“

Gauland bezeichnete seine Äußerung später als „missdeutbar und damit politisch unklug“. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes in Brandenburg, den Landesverband der AfD als Verdachtsfall einzustufen, bezeichnete er als „genauso falsch wie die bisherigen Einstufungen der AfD durch den Verfassungsschutz“.

Nach der jetzt getroffenen Einschätzung Haldenwang zum Einfluss des „Flügels“ auf die AfD, ist nicht ausgeschlossen, dass nun auch die gesamte Partei in den Fokus der Verfassungsschützer rückt - mit möglichen negativen Folgen für Beamte, die der AfD angehören. Generell gilt laut Bundesinnenministerium, dass Beamte mit Disziplinarmaßnahmen rechnen müssen, wenn sie gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen sollten.

„Liegen zureichende Anhaltspunkte für diesen Verdacht vor, muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, heißt es in einem Vermerk des Ministeriums. Als Disziplinarmaßnahmen gegen aktive Beamte kommen demnach Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und schließlich die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht.