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Verdient das Finanzamt bei Bitcoin-Gewinnen mit?

Was hat das Finanzamt von Bitcoins?
Was hat das Finanzamt von Bitcoins?

Wer im Besitz von Bitcoins ist, kennt das Auf und Ab zwischen Euphorie und Verlustangst. Steigt der Wert weiter oder platzt die Blase? Wer mit dem Gedanken spielt, seine Gewinne zu realisieren, sollte wissen, wann er alles behalten darf und wann das Finanzamt die Hand aufhält.

Eine unglaubliche Kurssteigerung von 12.000 Prozent hat der Bitcoin über die letzten Jahre verzeichnet. Wer da von Anfang an dabei war, hat einen echten Treffer gelandet. In solchen Fällen geht es um riesige Summen, die ausbezahlt werden, wenn der Käufer seine Bitcoins realisieren will. Eher selten wird es Fälle geben, in denen es um Beträge unterhalb der 600-Euro-Grenze geht. Der Gewinn ist dann überschaubar, kann aber zumindest ohne Abzüge behalten werden. Denn bis zu dieser Summe fallen keine Steuern an.

Das Finanzamt geht auch dann leer aus, wenn mindestens ein Jahr zwischen dem Ankauf und Verkauf der umstrittenen Kryptowährung liegt. Während Aktienbesitzer heute nicht mehr von der Spekulationssteuer profitieren, greift sie bei der Kryptowährung noch heute.

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Diffiziler liegt der Fall, wenn man Bitcoins peu à peu zu unterschiedlichen Kursen erstanden hat. Nach der First-in-first-out-Methode wird dann davon ausgegangen, dass zuerst gekaufte Bitcoins auch als erste wieder verkauft wurden. Wer von der Spekulationssteuer profitieren will, muss die einzeilnen An- und Verkäufe ganz genau in ihrer Abfolge nachweisen können. Es empfiehlt sich, alle Aktionen für das Finanzamt genau zu dokumentieren.

Allgemein betrachtet der Fiskus die Realisierung von Bitcoins als so genanntes „privates Veräußerungsgeschäft“, womit die digitale Währung in einer Reihe mit Immobilien, Kunstwerken oder Antiquitäten steht. In der Steuererklärung gibt man sie als „Sonstige Einkünfte“ an, deren Gewinne mit dem Einkommensteuersatz versteuert werden. Etwaige Verluste lassen sich mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnen.