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Verbraucherzentralen warnen vor Verteuerung von Streamingdiensten und eine verklagt sogar Disney+

 - Copyright: Photo Illustration by Rafael Henrique/SOPA Images/LightRocket via Getty Images
- Copyright: Photo Illustration by Rafael Henrique/SOPA Images/LightRocket via Getty Images

Die Verbraucherzentralen haben vor einer möglichen Verteuerung von Streamingdiensten und anderen Angeboten von Online-Inhalten gewarnt. Hintergrund sind Pläne der EU-Kommission für eine Beteiligung der Marktteilnehmer an den Kosten für die digitale Infrastruktur.

"Uns hat überrascht, dass die EU-Kommission angekündigt hat, das Thema aufgreifen zu wollen", sagte die Chefin des Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur. Sie erinnerte daran, dass es schon ein älterer Vorschlag der Telekommunikationsanbieter sei, eine Art Internet-Maut zu verlangen. "Zusätzlich zu den Kosten, die man als Endverbraucher und -verbraucherin hat, sollen jetzt auch die Inhalte-Anbieter wie etwa Netflix und Amazon zahlen", sagte Pop.

"Das stellt die Netzneutralität komplett infrage", warnte Pop. "Und es würde auch Angebote sicherlich teurer machen." Manche Angebote würden ihrer Einschätzung nach ganz vom Markt verschwinden, weil sie sich nicht mehr halten könnten. Die EU-Kommission hatte konkrete Pläne für eine Beteiligung sämtlicher Marktteilnehmer an den Infrastrukturkosten für Netze angekündigt.

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Pop sagte: "Wir erwarten, dass die EU-Kommission zügig auch eine öffentliche Anhörung macht, damit man vorab in die Diskussion mit allen Beteiligten gehen kann." Vorliegende Vorschläge lehnte Pop als womöglich wettbewerbsschädigend ab.

Der Streaminganbieter Disney+ verstößt mit seinen Nutzungsbedingungen gegen das Gesetz, meint die Verbraucherzentrale Brandenburg

Der Streaminganbieter Disney+ behält sich in den Nutzungsbedingungen sogar vor, die Preise für die Kunden ohne Angabe von Gründen erhöhen zu können, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg (VBZ). Ein Verbraucher aus Cottbus beschwerte sich daraufhin bei der VBZ.

Die VBZ sah darin einen klaren Verstoß gegen das Gesetz, da die Anbieter in ihren Klauseln eigentlich Kostenelemente nennen müssten, die zu einer Preiserhöhung beitragen können. Eine einfache Gewinnerhöhung des Unternehmens darf damit nicht ermöglicht werden. Die VBZ mahnte die Walt Disney Company ab. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgab, klagt die VBZ nun vor dem Landgericht Potsdam.

lrd/dpa