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Verbraucherschützer halten weiteren Gaspreis-Anstieg für möglich

BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer halten unter bestimmten Umständen einen weiteren erheblichen Anstieg der Gaspreise für Endverbraucher für möglich, sollte die Bundesregierung die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausrufen. Grund sei das Energiesicherungsgesetz, sagte der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Thomas Engelke, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Nach Ausrufung der Alarmstufe und nach Feststellung einer "erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" sieht es vor, dass die Versorgungsunternehmen die Preise auf ein "angemessenes Niveau" anheben. Die für die Anwendung des "Preisanpassungsrechts" notwendige Feststellung trifft laut Gesetz die Bundesnetzagentur. Sie muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die Versorger dürften dann ihre Mehrkosten aufgrund stark gestiegener Beschaffungskosten weiterreichen, sagte Engelke. Dieses Niveau sei nach oben nicht gedeckelt. "Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt." Von der Regelung wären auch Kunden betroffen, die eine sogenannte Preisgarantie haben.

Wie groß solch eine Anhebung ausfallen könnte, sei unklar. Schon jetzt müsse ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden Erdgas mit jährlichen Zusatzkosten in Höhe von 1000 bis 2000 Euro rechnen. "Wenn jetzt die Alarmstufe und die Feststellung der Reduzierung kämen, dann könnten noch weit höhere Zusatzkosten entstehen", so Engelke, der bei der Verbraucherzentrale das Team Energie und Bauen leitet. "Man muss zumindest damit rechnen, dass die Bundesregierung die Alarmstufe in absehbarer Zeit ausruft."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine Änderung der entsprechenden Regelungen im Energiesicherungsgesetz, wonach Preiserhöhungen dann bereits eine Woche nach der Mitteilung durch den Versorger wirksam werden. Diese Frist müsse vier Wochen betragen, sagte Engelke. So lange müssten die Kunden auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung haben. Das Gesetz sehe derzeit nur eine "unverzügliche" Kündigung nach Erhalt der Mitteilung vor. Auch müssten die Preise gedeckelt sein.