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Verbraucher werden bei Mahngebühren entlastet

Bei Kleinforderungen darf die Inkassobranche im neuen Jahr nur noch geringere Gebühren in Rechnung stellen. Die Koalition verständigt sich auf einen Kompromiss.

In den kommenden Wochen soll ein neues Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht verabschiedet werden. Foto: dpa
In den kommenden Wochen soll ein neues Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht verabschiedet werden. Foto: dpa

In der Vergangenheit langten Inkassodienstleister kräftig zu. Versäumten es Verbraucher, eine Rechnung zu bezahlten, konnte sich bei kleinen Beträgen die von Inkassofirmen geforderte Summe leicht verdoppeln.

„Die bisher geforderten Gebühren stehen oftmals in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand oder zur Höhe der Forderung“, kritisierte Bundesverbraucherministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht soll sich das ändern.

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Vier Monate nach Einbringung des Gesetzesentwurfs in den Bundestag hat sich die Koalition auf letzte Änderungen verständigt. Das Gesetz soll kommende Woche verabschiedet werden und ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die wichtigste Reform für Verbraucher dürfte die Einführung einer neuen Forderungsschwelle von 50 Euro sein. Bisher lag die erste Schwelle bei 500 Euro. Bei Forderungen bis zu dieser Schwelle konnten die Inkassodienstleister nach dem bisherigen Vergütungsverzeichnis eine sogenannte „1,0er-Gebühr“ verlangen, die bei 45 Euro fixiert war.

In der Mehrheit der Fälle machen Inkassodienstleister allerdings eine „1,3er-Gebühr“ geltend, sodass die Kosten dann bereits bei 58,50 Euro lagen. Zuzüglich der Ausgabenpauschale war schnell ein Betrag von mehr als 70 Euro erreicht – auch bei Kleinforderungen. Das führte in vielen Fällen schnell zu einer Verdoppelung der ursprünglichen Forderung.

Mit der Vergütungsreform steigen Rechtsanwaltsgebühren

Zwar eruierten die Abgeordneten eine weitere Absenkung dieser Schwelle, doch letztlich blieb es bei den 50 Euro. Allerdings legten die Abgeordneten noch einmal Hand bei der Regelgebühr von 1,0 an, die bei 45 Euro fixiert ist. Sie soll auf 0,9 abgesenkt werden. Die sogenannte „1,3er-Gebühr“ darf die Branche nur in besonders schwierigen Fällen verlangen.

„Die Absenkung der Regelgebühr auf 0,9 Prozent muss allerdings im Zusammenhang mit der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsrechts gesehen werden, die auch zum 1.1.2021 gelten soll“, sagte Sebastian Steineke, der für die CDU das Gesetz begleitete.

Mit der Vergütungsreform werden die Rechtsanwaltsgebühren steigen. Davon werden auch die Dienstleister im Inkassowesen profitieren, die sich an diesen Gebühren orientieren. Wie sich die Rechnung dann für den einzelnen Inkassodienstleister darstellt, dürfte vom Einzelfall abhängen.

Den Kompensationseffekt sieht der Inkassoverband BDIU nicht. Das Kostenrecht werde modernisiert, weil Betriebs- und Lohnkosten in den vergangenen Jahren in Deutschland massiv angestiegen seien, heißt es.

Umsatzeinbruch für die Branche

Unterm Strich hält BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd nicht viel von dem Koalitionskompromiss. „Renitente und zahlungsunwillige Schuldner, die weder auf zahlreiche Gläubigermahnungen noch auf Inkassoschreiben angemessen reagieren, sollen weiter entlastet werden“, so Pedd. Schon zuvor hatte der Verband den massiven Umsatzeinbruch beklagt, der mit der Reform des Gesetzes für die Branche einhergehe.

„Das Gesetz passt nicht in eine Zeit, in der die Wirtschaft dringend auf Liquidität angewiesen ist, die sie durch Anwälte und Rechtsdienstleister im Forderungseinzug erhält“, so Pedd.

Auch Verbraucherschützer kritisierten den Gesetzesentwurf. „Natürlich haben Gläubiger Anspruch auf berechtigte Forderungen. Die Inkassokosten werden allerdings auch nach dieser Einigung in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Über den Gesetzesentwurf dürfe sich lediglich die Inkassoindustrie freuen, deren Gewinne damit auch in der Pandemie garantiert würden.

Geht es nach den Koalitionsfraktionen, muss das Inkassorecht noch weiter reformiert werden, so Unionspolitiker Steineke. In einem Entschließungsantrag wird das Bundesverbraucherministerium aufgefordert, sich Gedanken über eine Reform der Inkassoaufsicht zu machen und darüber, wie man des Problems des Identitätsdiebstahls Herr werden kann, also der missbräuchlichen Nutzung personenbezogener Daten einer natürlichen Person durch Dritte.

Die Koalition plädiert für eine zentralisierte Aufsicht über die Inkassounternehmen, was die Branche selbst übrigens begrüßt. Derzeit wird die Branche durch die Bundesländer beaufsichtigt. In der Kürze der Zeit konnte das Thema in das aktuelle Gesetz nicht mehr aufgenommen werden.