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Wie ungleich VW im Dieselskandal seine Mitarbeiter behandelt

Sechs Führungskräfte haben von VW die Kündigung erhalten, doch ermittelt wird gegen mehr als 50. Ein Topmanager bekam Sonderrechte.

Nicht alle Mitarbeiter werden bei Volkswagen gleichbehandelt. Im Dieselskandal beginnen in einer Woche vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht die ersten Prozesse von VW-Mitarbeitern, die sich gegen ihre Kündigung wegen der angeblichen Beteiligung an der Abgasaffäre wehren.

Nach aktuellem Stand hat VW bislang sechs Mitarbeitern gekündigt, die vor allem in der Motorenentwicklung gearbeitet haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt hingegen gegen mehr als 50 VW-Mitarbeiter, darunter auch gegen den früheren Konzernchef Martin Winterkorn und den heutigen Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess. Unter besonderen Umständen verzichtet VW auf eine Kündigung, wie der Fall eines Topmanagers aus dem Softwarebereich zeigt.

Bekanntester Kläger vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht ist der frühere VW-Manager Oliver Schmidt. Er ist der Mann bei Volkswagen, der bisher am heftigsten für den Milliardenskandal des Konzerns büßen muss. Schmidt wurde im Januar 2017 auf einer Toilette des Flughafens in Miami festgenommen.

Es folgte eine lange U-Haft. Das Urteil im Dezember 2017: Sieben Jahre Gefängnis und 400.000 Dollar Geldstrafe. Schmidts Anwälte wollen nun die fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht stoppen. Das Verfahren zwischen ihm und Volkswagen werde am 11. Februar verhandelt, teilte das Braunschweiger Arbeitsgericht vor wenigen Tagen mit.

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Schmidt wende sich nicht nur gegen die Kündigung, sondern verlange auch 115.000 Euro Bonuszahlungen sowie 333.000 Euro Schadensersatz wegen der in den USA verhängten Geldstrafe.

Stecknadel im Heuhaufen

Volkswagen antwortet darauf mit einer Gegenklage und fordert mehr als eine Million Euro Schadensersatz von Schmidt. Der Konzern verlange einen Teil der Kosten für die strafrechtliche Unterstützung Schmidts in den USA zurück. Dafür hatte VW nach Angaben des Gerichts etwa 3,9 Millionen Euro ausgelegt.

Außer Schmidt, der kurz nach der Verurteilung in den USA seine Entlassungspapiere erhalten hatte, hat VW im vergangenen Jahr fünf weiteren Personen gekündigt. Im Sommer hatte der Konzern Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Braunschweig erhalten. Personalvorstand Gunnar Kilian begründete die Kündigungen damals mit „schwerwiegenden Verfehlungen“.

Gekündigt wurde dem früheren Entwicklungsvorstand der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer, den Motorenchefs Rudolf Krebs und Falko Rudolph sowie Jörn K. und Stefanie J. Die weiteren Verfahren werden im Februar und im März ebenfalls vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig verhandelt.

Für einen Topmanager aus dem Softwarebereich wird es allerdings kein Verfahren vor dem Arbeitsgericht geben. Dieser Manager hatte sich bereits Ende 2015 kurz nach dem Bekanntwerden des Skandals mit Volkswagen auf eine Sonderregelung verständigt.

Der Konzern verzichtete auf arbeits- sowie zivilrechtliche Ansprüche und beschäftigte den Mann weiter. Im Gegenzug sagte er zu, bei der Aufdeckung des Skandals mitzuhelfen. Volkswagen und der Anwalt des Managers wollten sich dazu nicht äußern. Über den Fall hatte zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtet.

Aus Konzernkreisen verlautete ergänzend dazu, dass Volkswagen Ende 2015 auf die Unterstützung einzelner Mitarbeiter aus dem Entwicklungsbereich angewiesen war, um die Verantwortlichen für den Dieselskandal schnell zu ermitteln. „Andernfalls wäre das eine Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen geworden“, hieß es weiter in den Kreisen.

Volkswagen sei es dann tatsächlich gelungen, den Ursachen zügig auf den Grund zu kommen. Im Übrigen seien strafrechtliche Konsequenzen für den Manager aus dem Softwarebereich weiterhin nicht ausgeschlossen.

Zudem werde es nicht bei den bisher ausgesprochenen Kündigungen bleiben. Bei Volkswagen und auch bei der Ingolstädter Premiumtochter Audi müssten sich noch weitere Mitarbeiter auf zivil- und arbeitsrechtliche Konsequenzen einstellen.