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Umweltministerin mit Gesetzentwurf zur Mehrwegpflicht

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesumweltministerin Svenja Schulze will die Vorgaben für Plastikverpackungen verschärfen, um Müll zu vermeiden. Wer Kaffee oder Speisen außer Haus verkauft, soll demnach ab Januar 2023 auch eine Mehrwegvariante anbieten müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle Schulze am Mittwoch im Bundeskabinett einbringen, wie das ARD-Hauptstadtstudio und die "Bild am Sonntag" berichteten.

Umfasst wären laut "BamS" alle Gastronomen, Caterer und Lieferdienste, ausgenommen Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche und maximal fünf Mitarbeitern. "Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel", sagte Schulze dem Blatt. "Mein Ziel ist, dass Mehrweg to go der neue Standard wird. Daher will ich die Gastronomie verpflichten, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten."

Die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbandes, Ingrid Hartges, kritisierte den Zeitpunkt des Vorstoßes. "Die Diskussion um eine Mehrweg-Pflicht kommt zur absoluten Unzeit", sagte sie der "Bild am Sonntag" mit Blick auf die Beschränkungen wegen der Corona-Krise. Das Letzte, was die Gastronomie jetzt brauche, sei die Aussicht auf zusätzliche Kosten und Dokumentationspflichten.

Außerdem soll die Pfandpflicht laut ARD auch auf Fruchtsäfte ohne Kohlensäure erweitert werden. Schulzes Gesetzentwurf sehe gemäß einer EU-Richtlinie außerdem vor, dass Plastikflaschen ab 2025 zu mindestens einem Viertel aus wieder verwertetem Plastik bestehen müssen, berichtete der Sender. Online-Händler, die Plastik als Verpackung in Verkehr bringen, müssen sich demnach künfitg an einem Rücknahmesystem finanziell beteiligen.