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UBS tendiert in Pariser Steuerverfahren zu Berufung: Kreise

(Bloomberg) -- Die UBS Group AG tendiert dazu, gegen das Urteil eines französischen Gerichts Berufung einzulegen, das sie für schuldig befand, Kunden bei Steuervermeidung geholfen zu haben, und eine Strafe von 1,8 Milliarden Euro verhängte. Das berichten mit den Vorgängen vertraute Personen.

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Die Führung der Schweizer Bank sträubt sich dagegen, einen Schuldspruch anzuerkennen, der ihr Geschäft in anderen gefährden könnte, sagt eine der Personen, die namentlich nicht genannt werden wollte. Die Bank neige auch dazu, gegen die finanzielle Strafe vorzugehen, so die Person.

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Die Gespräche über das weitere Vorgehen sind noch in einem frühen Stadium, so die Personen. Die Geschäftsleitung wird in den kommenden Tagen zusammentreten, um die Angelegenheit zu besprechen. Die Bank hat bis Montag Zeit, Berufung einzulegen. Ein Sprecher der UBS lehnte einen Kommentar ab.

Das Pariser Berufungsgericht hatte die UBS diese Woche zu einer Strafe von 1,8 Milliarden Euro verurteilt, weil sie vermögenden französischen Kunden geholfen hatte, Gelder auf Schweizer Konten zu verstecken. Obwohl das Gericht die Strafe für die Bank gegenüber der vorigen Instanz stark verminderte, bestätigte sie den Schuldspruch aus dem Jahr 2019.

Der scheidende UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber hat die Angelegenheit zur Chefsache gemacht, da die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens wie ein Damoklesschwert über der Bank hängt. Die Bank hatte sich in früheren Gesprächen mit den französischen Behörden im Jahr 2014 gegen einen Vergleich entschieden, da sie sich nicht schuldig bekennen wollte, und kämpft seither vor Gericht.

Die UBS bestreitet, dass sie sich in diesem Fall strafbar gemacht hat. Die Bank hat nur rund 450 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet, um ihre Kosten zu decken.

Überschrift des Artikels im Original:

UBS Is Leaning Toward Appeal to France’s Top Court in Tax Case

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