Twitter: Bilder und Videos dürfen nicht ohne Zustimmung der abgebildeten Person/en geteilt werden
Twitter hat seine Datenschutzrichtlinie um einen Punkt ergänzt. Künftig werden es Nutzer deutlich schwerer haben, "private Medien" auf dem sozialen Netzwerk zu teilen.
Wer künftig "persönliche Medien" wie Bilder und Videos auf Twitter weiterleiten möchte, muss sich vorher die Zustimmung der darauf abgebildeten Person/en einholen. Das teilte der Konzern am Dienstag in seinem Blog mit. Bei Zuwiderhandeln würden die Medien entfernt. Allerdings erst, nachdem der Plattform-Anbieter eine Beschwerde von der geschädigten Person oder ihres Bevollmächtigten erhalten hatte.
Als Grund für die Neuerung führt Twitter an, dass das Weiterleiten von Bildern und Videos ohne vorherige Zustimmung die "Privatsphäre einer Person verletzen" und "zu emotionalem und körperlichem Schaden" führen könne. Und: Es gebe eine "wachsende Sorge" über den "Missbrauch von Medien und Informationen" mit dem Ziel, Menschen zu belästigen, einzuschüchtern und bloßzustellen.
Die Maßnahme hat also ein hehres Ziel. Trotzdem sorgt sie für Kritik. Viele Nutzer sind verunsichert. Sie fragen sich, welches Nutzerverhalten denn nun genau unter die neue Richtlinie fällt. Wo liegt die Grenze zwischen zulässigem und verbotenem Weiterleiten von Fotos und Videos? Und dürfen "persönliche Medien" ohne Zustimmung der abgebildeten Person/en im Rahmen einer medialen Berichterstattung veröffentlicht werden?
Das sind die Ausnahmen von der Regel
In der Mitteilung grenzt Twitter die Problematik etwas ein. Zu den Ausnahmen würden Personen des öffentlichen Lebens gehören und wenn die Bilder und Videos, auf denen sie abgebildet seien, dem öffentlichen Interesse dienten. Auch will der Plattform-Betreiber das Teilen privater Medien dulden, wenn ein Kontoinhaber damit "jemandem helfen wollte", der sich in einer "Krisensituation" befand. Drittens sollen Ereignisse, für die sich die Öffentlichkeit interessiere und die also bedeutend seien, "die Sicherheitsrisiken für eine Person überwiegen".
Ansonsten werde Twitter, wie das Unternehmen abschließend schreibt, "immer versuchen", den jeweiligen Kontext zu bewerten, in dem der Inhalt geteilt wurde. Entscheidungskriterium könnte zum Beispiel sein, ob ein Bild oder ein Video bereits "öffentlich zugänglich" sei. Oder ob ein Bild oder ein Video zum "öffentlichen Diskurs" beitrage, "im öffentlichen Interesse" geteilt worden oder gesellschaftlich relevant sei. Ist jetzt alles klar? Wohl kaum, der Vorhang ist zu, viele Fragen bleiben offen.
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