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Tipps für einen frühen Steuerbescheid

Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Neustadt (dpa/tmn) - Wer sich mit der Einkommensteuererklärung nicht allzu viel Zeit lässt, bekommt auch eine mögliche Rückerstattung schon früher. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Bis Ende Februar liegen den Finanzämtern alle elektronisch übermittelten Daten vor, etwa von Arbeitgebern oder Versicherungen. Ab dann werden die Steuererklärungen nach Eingang bearbeitet - wer also zuerst kommt, mahlt zuerst.

Im Vorteil ist, wer digital einreicht. Denn das bedeutet weniger Aufwand als in Papierform. Vielfach werden die elektronisch via Elster eingereichten Anträge beim Finanzamt sogar vollautomatisch bearbeitet, so der VLH. Dann gebe es den Bescheid besonders schnell.

Nachweise gut sortiert parat haben

Noch ein Tipp, um den Steuerbescheid schnell im Briefkasten zu haben: Halten Sie Quittungen und Belege sortiert und griffbereit. So können Sie schnell reagieren, falls das Finanzamt Nachfragen hat oder um Nachweise bittet.

Und wann muss die Steuererklärung für 2023 spätestens abgegeben werden? Für alle, die dazu verpflichtet sind, ist der Stichtag der 2. September 2024. Allerdings: Wer einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater beauftragt, hat ein Dreivierteljahr mehr Zeit. Und wer gar nicht verpflichtet ist, sondern freiwillig eine Steuererklärung machen will, weil er oder sie auf eine Rückerstattung hofft, kann das sogar noch vier Jahre rückwirkend tun.