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Strompreis, StVO, E-Mails: Das ist seit 1. April anders

Zum 1. April steigt der Strompreis, etwa 5 Millionen Haushalte sind betroffen (Bild: ddp Images)

Das ist kein Scherz: Am 1. April sind für deutsche Verbraucher einige Änderungen in Kraft getreten. Der Strompreis steigt, Falschparken ist ab sofort teurer und E-Mails werden nun anders verschlüsselt. Was Sie beachten sollten.

Strompreis


Stabile Preise hatten die Stromversorger noch zum Jahreswechsel versprochen. Nach Informationen des Verbraucherportals „Verivox.de“ ist es damit nicht weit her: Mindestens 32 Grundversorger erhöhten ihre Preise zum 1. April um durchschnittliche 4,5 Prozent. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt bedeutet das Mehrkosten von etwa 44 Euro pro Jahr. Betroffen sind laut „Verivox.de“ fünf Millionen Haushalte.

Wer Post von seinem Stromanbieter erhält, sollte die Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen. Ein Preisvergleich lohnt sich immer und besonders für Verbraucher, die noch nie den Anbieter gewechselt haben. Ihr Vertrag läuft meistens in einem der teuren Grundversorgungs-Tarife.

Strompreise vergleichen Sie hier

Straßenverkehrsordnung

Falschparker müssen sich seit 1. April auf ein höheres Bußgeld gefasst machen. Zehn Euro sind in Zukunft fällig, wenn die Parkzeit um 30 Minuten überzogen wird. Wer noch länger unerlaubt parkt, zahlt sogar wesentlich mehr. Blockiert ein Auto den Radweg werden 20 Euro fällig.

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Doch auch Radfahrer werden stärker zur Kasse gebeten. Biegen sie falsch in eine Einbahnstraße ein, kann das je nach Situation bis zu 35 Euro kosten. Bisher waren es maximal 30 Euro. Radler, die nicht auf den für sie vorgesehen Wegen oder in die falsche Richtung fahren, müssen künftig 20 statt zehn Euro zahlen. Auch Fahren ohne Licht kostet dann nicht mehr zehn, sondern 20 Euro. 

Hausbesuch vom Zahnarzt

Hausbesuche waren für Zahnärzte bisher nicht besonders lukrativ. Das ändert sich nun durch eine Anpassung des Vergütungssystems. Besonders Patienten, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen, profitieren von der Neuregelung. Denn es wird erwartet, dass sich jetzt mehr Zahnärzte zu Hausbesuchen bereit erklären. Die Mehrkosten tragen die Krankenkassen.

Verschlüsselung von E-Mails

Nach dem NSA-Skandal wollen deutsche E-Mail-Anbieter die Privatsphäre ihrer Kunden besser schützen. Deshalb haben sie am 1. April auf SSL-Verschlüsselung umgestellt. Betroffen sind davon Kunden der Telekom, von GMX, Web.de und Freenet. Rufen sie ihre elektronische Post im Browser oder über eine App des Anbieters ab, bekommen sie von der Umstellung nichts zu spüren.

Wer externe Dienste wie Outlook, Thunderbird oder Apps von anderen Anbietern nutzt, muss seine Kontoeinstellungen ändern, damit er seine E-Mails weiterhin lesen und versenden kann. Im Internet gibt es Anleitungen der jeweiligen E-Mail-Dienste, die Schritt für Schritt erklären, welche Änderungen nötig sind.