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Streit um Abschreibungen: Bundesländer blockieren Scholz’ Elf-Milliarden-Steuersenkung

Per Erlass wollte der Bundesfinanzminister großzügigere Abschreibungsregeln aus seinem Haus auf den Weg bringen. Doch die Länder stellen sich quer.

Der Bundesfinanzminister will die neuen Abschreibungsregeln „untergesetzlich“, also per einfachem Schreiben seines Hauses, einer Art Erlass, auf den Weg bringen. Foto: dpa
Der Bundesfinanzminister will die neuen Abschreibungsregeln „untergesetzlich“, also per einfachem Schreiben seines Hauses, einer Art Erlass, auf den Weg bringen. Foto: dpa

Es war nur ein kleiner, unscheinbarer Satz im Beschlusspapier, aber einer mit Wirkung. Auf ihrem Corona-Gipfel im Januar beschlossen Bund und Länder großzügigere Abschreibungsmöglichkeiten für Computerhardware und Software.

Niemand nahm davon groß Notiz, bis klar wurde, um welche Summe es geht: Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten würden zu Entlastungen in Höhe von 11,6 Milliarden Euro führen. Das ist auch in Corona-Zeiten, in denen mit irren Summen hantiert wird, kein Pappenstiel.

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So unscheinbar die Milliarden-Erleichterungen daherkamen, so unscheinbar will Olaf Scholz (SPD) sie durchsetzen. Der Bundesfinanzminister will die neuen Abschreibungsregeln „untergesetzlich“, also per einfachem Schreiben seines Hauses, einer Art Erlass, auf den Weg bringen.

Doch damit hat Scholz den Ärger der Bundesländer auf sich gezogen. Die CDU-Finanzminister von Niedersachsen und Hessen sowie der Grünen-Finanzsenator aus Bremen haben in Schreiben an das Bundesfinanzministerium, die dem Handelsblatt vorliegen, Scholz’ Hauruckverfahren eine Absage erteilt. Die Finanzminister werfen dem Vizekanzler in ihren Schreiben handwerkliche Fehler vor. Damit liegt die Reform vorerst auf Eis.

Seine Reform sieht vor, bei „digitalen Wirtschaftsgütern“ künftig eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr anzunehmen. „Damit unterliegen diese Wirtschaftsgüter nicht mehr der Abschreibung“, heißt es in einem Papier des Bundesfinanzministeriums.

Das bedeutet konkret: Rückwirkend zum 1. Januar 2021 können die Kosten von Computerhardware wie Druckern, Scannern und Bildschirmen oder neuer Software sofort abgeschrieben werden. Auf diesem Weg will Scholz Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer im Homeoffice entlasten.

Bund gewährt Ländern nur einen Tag Einspruchsfrist

Am Montagabend ging das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das die neuen Abschreibungen regelt, an die Bundesländer raus. „Die vorgesehene untergesetzliche Bestimmung der Nutzungsdauern bot und bietet nicht nur ausreichend Rechtssicherheit. Sie trägt auch zur Gleichmäßigkeit in der Rechtsanwendung bei“, heißt es darin. Am Ende des Schreibens räumt Scholz’ Haus den Ländern einen Tag ein, um sich zu äußern.

Der Frust über diese kurze Frist dürfte mit dazu beigetragen haben, dass einige Länder ein vorläufiges Veto einlegten. Am deutlichsten ist die Ablehnung in dem Schreiben Hessens formuliert. Wie die anderen Länder hat Hessen vor allem zwei Kritikpunkte.

So heißt es in dem Schreiben, dass sich das Land „weiterhin für eine gesetzliche Umsetzung ausspricht“. Die Länder sind der Auffassung, eine Reform, bei der es um 11,6 Milliarden Euro und einen größeren Eingriff in Abschreibungsregeln geht, müsse gesetzlich geregelt werden. Sonst wäre die Reform rechtlich eventuell anfechtbar.

Eine weitere Sorge: „Darüber hinaus erlaube ich mir den Hinweis, dass der Entwurf eines BMF-Schreibens in einigen Punkten mit den bisher gelebten Grundsätzen der Ermittlung und Festlegung von Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern nicht in Einklang steht“, heißt es in dem Schreiben des hessischen Finanzministeriums. Die tatsächliche Nutzungsdauer eines digitalen Wirtschaftsguts würde laut Experten vielfach länger als ein Jahr betragen.

Auch deshalb, so die Befürchtung der Länder, könnte die Reform einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Das Bundesfinanzministerium sieht dies anders. „Die vorgesehene Lösung ist mit der bestehenden Systematik des Einkommensteuergesetzes vereinbar“, heißt es in dem Schreiben aus Scholz’ Haus.

„Das Steuerberaterexamen so nicht bestanden“

In der CDU-Bundestagsfraktion teilt man dagegen die Bedenken der Bundesländer. So sagt CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler, er sei überrascht, wie das Bundesfinanzministerium die Bedenken der Fachwelt und der Länder einfach missachte. „Mit solchen fachlichen Fehleinschätzungen würde man im Fach Bilanzsteuerrecht im Steuerberaterexamen wohl nicht bestehen“, ätzt Güntzler.

Im Bundesfinanzministerium soll der Widerstand intern zu Ärger geführt haben. Scholz will die Reform möglichst schnell auf den Weg bringen, um ein Zeichen für Erleichterungen zu setzen, und soll sogar CSU-Chef Markus Söder und CDU-Chef Armin Laschet im Koalitionsausschuss Anfang des Monats gebeten haben, der Reform keine Steine in den Weg zu legen.

Das haben jetzt andere Länder getan. Nun muss über die Reform in einer Bund-Länder-Runde auf Fachebene erst einmal neu verhandelt werden.