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Streit über Fehmarnbelt-Querung: Gerichte entscheiden über Klagen

FEHMARN (dpa-AFX) - Vom 22. September an verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klagen gegen den Bau des Ostseetunnels zwischen Deutschland und Dänemark. Den Richtern liegen nach Angaben des Gerichts sieben Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vor, mit dem das Land Schleswig-Holstein im Januar 2019 die Baugenehmigung für den 18 Kilometer langen Straßen- und Eisenbahntunnel erteilt hat. Zu den Klägern zählen Umweltschützer, Reedereien, ein Landwirt und die Stadt Fehmarn. Die Kläger befürchten nachhaltige Umweltschäden sowie wirtschaftliche Nachteile durch eines der derzeit größten Infrastrukturprojekte Europas.

Der Tunnel zwischen Puttgarden auf Fehmarn und Rødby auf Lolland ist Teil der geplanten festen Fehmarnbeltquerung, auf die sich Deutschland und Dänemark im Jahr 2008 in einem Staatsvertrag geeinigt haben. Er soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Insel Fehmarn mit Dänemark verbinden.

Den Tunnel wird Dänemark auf eigene Kosten von geschätzt 7,4 Milliarden Euro planen, bauen und betreiben. Für die Kosten der Straßen- und Schienenanbindung des Tunnels auf deutscher Seite muss die Bundesrepublik aufkommen. Die Kosten dafür schätzt die Deutsche Bahn derzeit inklusive Ersatz für die Fehmarnsundbrücke und eines Risikopuffers auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro.

Das Gericht hat bislang mündliche Verhandlungstermine bis Mitte Oktober geplant. Mit einem Urteil ist nach Angaben der Kläger vermutlich erst gegen Ende des Jahres zu rechnen. Bereits am Montag (12.00 Uhr) will Schleswig-Holsteins Landesverfassungsgericht sein Urteil im Fall einer weiteren Klage der Stadt Fehmarn verkünden.