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Strafe im Wirecard-Skandal könnte Wirtschaftsprüfer EY bis zu 40 Millionen Euro pro Jahr kosten

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in der Berliner Friedrichstraße. Das Unternehmen ist in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung, Unternehmensberatung tätig. - Copyright: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in der Berliner Friedrichstraße. Das Unternehmen ist in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung, Unternehmensberatung tätig. - Copyright: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene

Im Fall Wirecard hat die Aufsichtsbehörde Apas Strafen gegen Ernst & Young (EY) verhängt, die das Unternehmen Millionen kosten könnten. Demnach muss EY laut Apas eine Geldbuße von 500.000 Euro zahlen; fünf Prüfer bekommen Einzelstrafen zwischen 23.000 Euro bis 300.000 Euro. Viel schwerer wiegt allerdings, dass EY zwei Jahre lang keine neuen Mandate börsennotierter Unternehmen mehr annehmen darf.

Hintergrund der Strafen ist die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei den Abschlüssen des ehemaligen Zahlungsdienstleisters Wirecard in den Jahren 2016 bis 2018. Wirecard brach im Sommer 2020 zusammen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass 1,9 Milliarden angeblich auf Treuhandkonten verbuchte Euro nicht auffindbar waren. Dem früheren Wirecard-Chef Markus Braun wird derzeit in München der Prozess gemacht. EY hatte die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des früheren Dax-Konzerns über Jahre testiert. Die Apas-Behörde sieht hier "Berufspflichtverletzungen als erwiesen", teilte sie am Montag mit. Es handele sich um das bisher umfangreichste von der Apas durchgeführte Verfahren.

Werden die Strafen rechtskräftig, könnten sich die Umsatzverluste für EY zwischen 35 und 40 Millionen Euro* pro Jahr bewegen, schätzt Hansrudi Lenz, Professor für Wirtschaftsprüfung von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. "Gemessen am EY-Gesamtumsatz von rund zwei Milliarden Euro ist das wirtschaftlich verkraftbar", sagt Lenz. Allerdings wendet er ein: "Es ist ein schmerzhafter Reputationsschaden in einem der prestigeträchtigsten Prüfbereiche EYs." Immerhin würden Prüfungen im Bereich börsennotierter Unternehmen als Aushängeschilder für Wirtschaftsprüfungen gelten. Sie würden Kompetenz demonstrieren und auf andere Bereiche abstrahlen.

Der Marktanteil von EY schrumpft gegenüber Konkurrenten wie Deloitte und PwC

Wie schmerzhaft das Verbot neue Mandate aufzunehmen werden könnte, macht auch die aktuelle Situation EYs deutlich: Verdiente die Wirtschaftsprüfung 2021 noch 215,4 Millionen Euro mit der Abschlussprüfung von Unternehmen öffentlichen Interesses und deren Tochterunternehmen, waren es laut Transparenzbericht 2022 rund zwölf Prozent weniger, nämlich 190,4 Millionen Euro bei einem Gesamtumsatz von 2,07 Milliarden Euro.

Hinzukommt: Unter den Big-Four-Konkurrenten, den vier größten Wirtschaftsprüfungen weltweit, haben Deloitte und PwC inzwischen mehr Kunden im Leitindex Dax40 als KMPG und EY. Zu den Kunden EYs zählen aktuell acht Dax-Konzerne, darunter Deutsche Bank, Munich Re, Symrise, die Autokonzerne Volkswagen und Porsche sowie Beiersdorf, Airbus und Zalando. Bei den letzten drei laufen die Mandate 2024 aus. Allerdings dürfen bestehende Mandate der Wirtschaftsprüfer bis zur gesetzlichen vorgeschriebenen Höchstgrenze von zehn Jahren verlängert werden. Sie sind von dem Apas-Verbot ausgenommen.

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Trotz Ausnahmen bei der Apas-Strafe warnt Wirtschaftsprofessor Lenz vor den Folgen: "Der Reputationsschaden kann langfristig wieder zu Verlusten führen", sagt er. Zum einen könnten Unternehmen versuchen, die Preise für Prüfungsleistungen von EY zu drücken. Zum anderen könnten bestehende Unternehmen abwandern und neue gar nicht erst Aufträge an EY vergeben.

Lenz zufolge muss das Unternehmen deshalb genau abwägen, welche Strategie es wählt, um mögliche Verluste abzumildern und zu beweisen, dass Wirecard ein Einzelfall war: "Wenn EY Einspruch gegen die Strafe einlegt, geht ein berufsgerichtliches Verfahren los. Das Thema Wirecard steht dann weiterhin in der Öffentlichkeit und könnte die Prüfer noch jahrelang verfolgen", sagt Lenz.

Wirtschaftsprofessor Lenz über die Strafe: "(...) so gewählt, dass die Existenz EYs nicht gefährdet ist"

EY selbst schreibt auf Anfrage nicht, welche weiteren Schritte sie nun planen, sondern nur: "Wir werden diese (Details zur Entscheidung, Anm. d. Red.) sorgfältig prüfen, sobald sie finalisiert und uns zugestellt wurden". Weiterhin beteuern das Unternehmen, dass sich seit 2020 viel verbessert hätte. Neue Technologien zur Bewertung von Betrugsrisiken seien unter anderem eingeführt worden. Auch ein neues Führungsteam und neue Aufsichtsstrukturen seien etabliert worden. Weiterhin heißt es: EY Deutschland habe während der gesamten Untersuchung vollumfänglich mit der Apas kooperiert.

So oder so seien die zwei Jahre ohne neue Mandate als Strafe "so gewählt, dass die Existenz von EY nicht gefährdet ist", sagt Wirtschaftsprofessor Lenz. Man wolle nicht riskieren, dass sich der Bereich der Wirtschaftsprüfung am Ende auf noch weniger Unternehmen als jetzt schon konzentriere, glaubt er.

*Für seine begründete Schätzung der Kosten, die eine Sperre für Neumandate für Unternehmen von öffentlichem Interesse für EY nach sich ziehen könnte, bezog sich Hansrudi Lenz auf die folgenden Zahlen: Die Summe aller ausgeschriebenen Umsätze aus den Abschlussprüfungen von Unternehmen öffentlichen Interesses von EY, PwC, KPMG und Deloitte in ihren jeweiligen Transparenzberichten von 2022, nämlich rund 662 Millionen Euro. Der Anteil von EY liegt mit 190,4 Millionen Euro bei 29 Prozent.

Laut Marktstrukturuntersuchung der Wirtschaftsprüferkammer 2021 wurden zwischen 2020 und 2021 innerhalb der Big-Four-Mandate von kapitalmarktorientierten Unternehmen rund 118 Millionen Euro umverteilt. 29 Prozent von 118 Millionen Euro wären rund 35 Millionen Euro.

mit Material der dpa