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Stiftung Warentest: Bezahl-Apps auf dem Prüfstand

(Bild: Getty Images)
(Bild: Getty Images)

Bezahl-Apps machen es möglich, auch ohne Portemonnaie shoppen zu gehen. Stiftung Warentest nahm zwölf dieser Bezahlverfahren ganz genau unter die Lupe.

Bequem, schnell und voll im Trend – einkaufen mit dem Smartphone oder mit der Smartwatch. Möglich machen das Bezahl-Apps wie etwa Apple Pay, Garmin Pay, Google Pay oder verschiedene Banken-Apps. Stiftung Warentest überprüfte für das Verbrauchermagazin Finanztest zwölf Verfahren unter anderem auf ihre Sicherheit, Technik und ihr Datensendeverhalten.

Das Ergebnis: Die Bezahlverfahren sind gut gegen Betrug geschützt. „Kunden müssen aber wissen, dass sie beim Zahlen per App Informationen über sich in Umlauf bringen. Beim Datensendeverhalten und den Datenschutzbestimmungen liegt noch einiges im Argen“, heißt es im Testbericht.

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Die Apps von Edeka, Payback und Netto sind Datenkraken

Bei den Apps von Handelsanbietern wie Edeka, Payback und Netto beanstandeten die Prüfer, dass die Programme reichlich Kundendaten abgreifen. Die Warentester raten, dass nur diejenigen die Apps dieser Anbieter nutzen sollten, denen es nichts ausmacht, ein gläserner Kunde zu sein.

Lediglich beim Postbank Finanzassistenten und bei der VR-Banken-App gab es nichts zu beanstanden. Bei der VR-Banken-App sei es den Computer-Spezialisten zudem nicht möglich gewesen, die Verschlüsselung zu knacken.

Wenn eine App zu viele Daten an den Anbieter sendete, wurde das als kritisch bewertet. Das sei etwa der Fall, wenn die App Informationen über die Position des Nutzers weiterleitet und ein Dienstleister auf diese Weise erfährt, in welcher Filiale eingekauft oder in welchem Restaurant gegessen wurde.

Nur Apple Pay ist speziell geschützt

Nur bei Apple Pay seien die Kundendaten speziell geschützt. Als einziger Anbieter nutzt Apple ein spezielles Sicherheitsverfahren, so dass es nicht möglich ist, auf Kundendaten zuzugreifen.

„Kunden sollten sich aber bewusst sein, dass bei allen Apps die am Zahlungsvorgang Beteiligten – etwa Kreditkarten-Lizenzgeber oder Finanzdienstleister wie Vimpay – die Transaktion einsehen können. Experten sind sicher, dass sie das in der Praxis auch tun“, so Stiftung Warentest.

Bei den AGB und Datenschutzbestimmungen habe es teils sehr deutliche Mängel gegeben. So behalte sich etwa Fitbit das Recht vor, das Konto „zu sperren oder zu deaktivieren“. Bei einigen Anbietern fanden die Prüfer gar keine AGB. Ein Nachteil sei das jedoch nicht, denn dann gelte das Bürgerliche Gesetzbuch mit sehr strengen Vorgaben.

Um die Sicherheit einer Bezahl-App zu erhalten, rät Stiftung Warentest, das Betriebssystem des Smartphones immer aktuell zu halten.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Bezahl-Apps“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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