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Spahns neuer Anlauf bei der digitalen Patientenakte

Spahn stellt endlich den Gesetzentwurf für die Patientenakte vor, der das Gesundheitswesen digitalisieren soll. Datenschutzbedenken hatten ihn verzögert. Doch wieder gibt es Kritik.

Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, hatte bereits gesetzlich geregelt, dass Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Foto: dpa
Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, hatte bereits gesetzlich geregelt, dass Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Foto: dpa

Eigentlich hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Einzelheiten zur elektronischen Patientenakte schon im vergangenen Sommer regeln wollen. Die Akte soll das Herzstück des digitalisierten Gesundheitssystems werden, die Versorgung durch die Vernetzung von Daten verbessern.

Doch das Bundesjustizministerium hatte Datenschutzbedenken, Spahn musste die Passage zur Patientenakte aus seinem ersten Digitalisierungsgesetz ausgliedern. Nun macht er mit dem Entwurf seines „Patientendatenschutz-Gesetzes“ einen neuen Anlauf.

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„Das Ziel ist, dass elektronische Patientendaten nicht in falsche Hände geraten“, sagte Spahn am Donnerstag in Berlin. Ziel sei aber auch, einen Mehrwert für die Patienten zu schaffen. „In diesem Sinne ist es ein Patienten-Schutzgesetz, aber auch ein Patienten-Nutzgesetz“, erklärte der Minister, der die Digitalakte als eines seiner wichtigsten Projekte vorantreibt. Im März oder April, so die Hoffnung seines Hauses, könnte das Kabinett das Gesetz verabschieden.

Spahn hatte bereits gesetzlich geregelt, dass Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Mit der Zusammenführung von Gesundheitsdaten sollen Doppeluntersuchungen vermieden oder Unverträglichkeiten bei Arzneimitteln beachtet werden können. Außerdem sollen Mediziner sich schnell einen Überblick über die Krankheitsgeschichte von Patienten verschaffen können, anstatt Befunde per Fax anzufordern.

Pflicht, die Digitalakten zu befüllen

Mit dem neuen Gesetz werden die Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, die Digitalakten auch zu befüllen. Dafür sollen sie eine finanzielle Vergütung bekommen. Zunächst können in der Akte nur medizinische Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder abgelegt werden – in Form eines PDFs. Schritt für Schritt sollen die Funktionen aber wachsen. Konkret ist geplant, dass ab 2022 auch Impfausweis, Mutterpass und das Zahn-Bonusheft digital vorliegen sollen.

Die Nutzung der Akten ist freiwillig, Patienten sollen über eine App auf ihrem Smartphone oder Tablet darauf zugreifen können. Außerdem werden die Krankenkassen verpflichtet, in ihren Filialen für Versicherte ohne mobile Endgeräte einen entsprechenden Zugang bereitzustellen. Spahns Gesetz regelt auch, dass 2021 eine App zur Verfügung stehen soll, mit der Rezepte auf elektronischem Weg eingelöst werden können.

Ursprünglich wollte Spahn das Gesetz bis Ende 2019 vorlegen. Nach Informationen des Handelsblatts zögerte sich der Termin aber hinaus, weil das Justizministerium und der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weiterhin Bedenken hatten.

Spahns Ministerium blieb vage, ob das Justizressort und Kelber den Entwurf so mittragen werden. Denn ein zentraler Kritikpunkt ist noch nicht gelöst: Wenn ein Patient einem Arzt Zugriff auf die Akte gewährt, kann dieser alle dort gespeicherten Daten einsehen. Abgestufte Zugriffsrechte für Ärzte sollen erst 2022 kommen.

Aus Ministeriumskreisen war zu hören, dass Aspekte zum Datenschutz bereits mit dem Justizressort wie auch Kelber besprochen worden seien, es im Rahmen der nun anstehenden Ressortabstimmung aber „weitere Hinweise“ geben könne. Kelber selbst sagte dem Handelsblatt lediglich, ihm „liegt der genannte Gesetzesentwurf noch nicht vor“, sodass er diesen auch nicht kommentieren könne. Er hatte sich in den vergangenen Wochen häufiger beschwert, das Gesundheitsministerium informiere ihn zu wenig.

Kritik aus den eigenen Reihen

Kritik an den Regelungen kommt aber auch ausgerechnet aus Spahns eigener Partei. „Eine Patientenakte mit Drei- oder Vierfach-Einwilligung wäre ein bürokratischer Rohrkrepierer“, sagte Gesundheitspolitiker Tino Sorge dem Handelsblatt. Er meint damit die vielen Schritte, die Versicherte bis zur Speicherung ihrer Daten gehen müssen: Einwilligung bei der Krankenkasse, beim Arzt und das Löschrecht. „Hier werden wir im parlamentarischen Verfahren nachsteuern müssen.“

Insbesondere bemängelt er das Löschrecht. „Es mag unpopulär klingen, aber ein eigenständiges Löschen von Daten durch den Patienten wird Risiken mit sich bringen. Wenn dem Arzt am Schluss wichtige Informationen fehlen, ist auch dem Patienten nicht geholfen“, sagte Sorge. Versicherte haben bereits zum Start der Digitalakte die Möglichkeit, einzelne Datensätze komplett zu löschen, ohne das ein Arzt es sieht.

Zustimmung für die Pläne kommt vom Chef der Techniker Krankenkasse: „Das Gesetz bereitet den Weg, damit die Akte pünktlich zum ersten Januar 2021 starten kann und schafft Klarheit beim Thema Datenschutz. Ich freue mich, dass Jens Spahn nicht nur die gesetzlichen Grundlagen gelegt hat, sondern auch weiterhin die Dynamik in der Umsetzung aufrechterhält“, sagte Jens Baas dem Handelsblatt.