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Sonderzahlungen, FFP2-Masken, Corona-Regeln – das ist neu im Dezember

Der letzte Monat des Jahres 2020 bringt noch einmal einige Änderungen für Verbraucher mit sich. Alle Neuerungen im Überblick.

December 2020 Calendar on Green Background
(Bild: Getty Images)

Der letzte Monat des Jahres 2020 steht bevor und auch er bringt eine Reihe neue Regeln und Gesetze mit sich. Die meisten Änderungen betreffen das allgegenwärtige Thema Corona.

Steuerfreie Sonderzahlung

So hat das Bundeskabinett aufgrund von Covid-19 am 4. November 2020 einem Gesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger zugestimmt. Damit soll die zusätzliche Belastung durch die Corona-Pandemie abgemildert werden und „eine einmalige Sonderzahlung als zusätzliche Unterstützung zu den ohnehin geschuldeten Bezügen im Sinn des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes gewährt werden“.

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Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen der Besoldungsgruppen A 3 bis einschließlich A 15 im Jahr 2020 eine einmalige Sonderzahlung (Corona-Sonderzahlung) in Höhe von:600 Euro für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 8, 400 Euro für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und 300 Euro für die Besoldungsgruppe A 13 bis A 15. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten im Jahr 2020 eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz erhalten – entsprechend ihrer besoldungsrechtlichen Zuordnung eine Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro.

Die Auszahlung erfolgt noch im Dezember und ist steuerfrei.

FFP2 Masken auf Rezept

Personen die im Rahmen der Corona-Pandemie zur Risikogruppe gehören, haben ab Dezember Anspruch auf FFP2-Masken auf Rezept. Die Masken werden gegen einen geringen Eigenanteil, der deutlich unter dem üblichen Rezepthonorar liegen soll, von Apotheken an die entsprechenden Personen abgegeben. Die Kosten für die Maskenabgabe trägt die Bundesregierung aus Steuermitteln. Der Anspruch besteht für 15 FFP2-Masken. Bei Nutzung einer Maske pro Woche reicht der Vorrat bis Mitte März 2021.

Kein Feuerwerksverkauf

Angesichts der Corona-Pandemie werden immer mehr Stimmen laut, in diesem Jahr an Silvester auf Feuerwerk zu verzichten. So fordert etwa die Deutsche Umwelthilfe ein Verbot von privaten Silvesterfeuerwerken. Gründe dafür nennt sie gleich mehrere: Feinstaubbelastung vermeiden, Gesundheitssystem entlasten und Tiere schützen.

Silvester: Böllerverbot stößt auf Verständnis

Auch Ministerpräsident Markus Söder sprach sich bereits für ein Böller- und Alkoholverbot an Silvester aus. Das solle aber nicht für den privaten Bereich, sondern für große Plätze wie etwa die Domplatte in Köln oder den Marienplatz in München gelten.

Unterdessen kündigten einige Handelsketten schon an, in diesem Jahr auf den Verkauf von Feuerwerk zu verzichten. OBI erklärte etwa auf Anfrage von chip.de: „Wir haben uns als Unternehmen dazu entschieden, in diesem Jahr keine Feuerwerkskörper anzubieten.“

Absenkung der Umsatzsteuer endet

Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets wurde der reguläre Umsatzsteuersatz ab dem 1. Juli 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wurde von sieben Prozent auf fünf Prozent herabgesetzt. Die befristete Regelung endet am 31. Dezember 2020.

Teil-Lockdown, Kontaktbeschränkungen, Regeln für die Feiertage

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich in einem Beschlussentwurf auf Regeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Demnach sollen unter anderem vom 23. Dezember bis 1. Januar Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen stattfinden können.

Beschlussentwurf: Länder einigen sich auf Regeln für Weihnachten und Silvester

Auch eine Maskenpflicht an Schulen und eine Verlängerung des Teil-Lockdowns sieht der Entwurf vor. Am Mittwoch werden sich die Länder-Chefs mit Kanzlerin Angela Merkel über die Regelungen verständigen.

Mindestlohn für Gebäudereiniger wird zum 1. Dezember 2020 angeglichen

Für rund 700.000 Gebäudereiniger in Deutschland steigt der Mindestlohn, darauf haben sich Arbeitgeber und die Gewerkschaft IG Bau geeinigt. Die Löhne steigen in drei Stufen insgesamt um elf Prozent bis 2023.

Der Mindestlohn für die Glas- und Gebäudereinigung (Lohngruppe 1) liegt seit 1. Januar 2020 bei 10,80 Euro (West) und 10,55 Euro (Ost) beziehungsweise 14,10 Euro (West) und 13,50 Euro (Ost) für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6). Ab 1. Dezember 2020 fallen die Unterschiede zwischen Ost und West weg und es gibt bundeseinheitlich 10,80 Euro bzw. 14,10 Euro.

Winterfahrplan der Deutschen Bahn

Ab 13. Dezember gilt der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn. Der Fahrplanwechsel sieht mehr Flexibilität vor, indem unter anderem mehr Fernzüge auf wichtigen Strecken eingesetzt werden.

Auf der Strecke Hamburg – Berlin fahren Fernzüge dann zwischen 6 Uhr und 22 Uhr im Halbstundentakt. Die Strecke Bonn – Berlin soll mit bis zu täglich 14 direkten ICE-Verbindungen häufiger umsteigefrei werden. Auch die Strecke München – Zürich ist dann optimiert und bietet eine schnellere und mit 12 Fahrten doppelt so häufige Verbindung.

VIDEO: Regierung macht Hoffnung auf Impfungen noch im Dezember