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Wie der Sommerurlaub in diesem Jahr noch klappen kann

Viele Verbraucher hoffen, im Sommer trotz Coronakrise verreisen zu können. Ihre Ferienbuchungen sollten sie allerdings möglichst flexibel gestalten.

Urlaub in Deutschland dürfte im Sommer wohl möglich sein. Foto: dpa
Urlaub in Deutschland dürfte im Sommer wohl möglich sein. Foto: dpa

Berge, Sonne, Meer: Mit den zunehmenden Lockerungen der Corona-Beschränkungen hoffen immer mehr Bundesbürger darauf, im Sommer trotz der Coronavirus-Pandemie in den Urlaub fahren zu können. Nachdem das öffentliche Leben seit Mitte März mehr oder weniger zum Stillstand gekommen ist, besteht nun Hoffnung auf ein kleines bisschen Normalität.

Die Bundesländer können nun in eigener Verantwortung entscheiden, inwiefern sie Gastronomie und Tourismus schrittweise wieder zulassen. Restaurants und Gaststätten könnten vielerorts schon in den nächsten Tagen öffnen. Bei Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen dürfte es zwar eher Ende Mai werden. Es sieht aber danach aus, dass die Bundesbürger immerhin innerhalb Deutschlands bald wieder mehr Reisefreiheit bekommen.

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Selbst Diskussionen über Grenzöffnungen sind in vollem Gange. So hält der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung Thomas Bareiß (CDU) trotz Covid-19 Sommerurlaub auch in vielen EU-Ländern für möglich. „Das betrifft vor allem unsere Nachbarstaaten, also etwa Österreich, Frankreich, Belgien, Polen oder die Niederlande“, sagte Bareiß dem „Tagesspiegel“. Er würde aber auch andere Regionen in Europa noch nicht abschreiben.

Ab Juni wollen die Fluglinien der Lufthansa Gruppe daher auch wieder mehr Ziele wie etwa Mallorca, Sylt und Kreta ins Programm nehmen. Das gab der Konzern am Freitag bekannt. Kunden sollten allerdings bei der Planung ihrer Reise die aktuellen Einreise- und Quarantänevorschriften der jeweiligen Destinationen beachten.

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Eine Fernreise ist in diesem Jahr dennoch schwer vorstellbar. Bis zum 14. Juni gilt ohnehin die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Zahlreiche Urlaubsländer haben weiterhin Einreisebeschränkungen erlassen. Was danach sein wird, ist offen. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte bereits vor einigen Wochen erklärt, dass „eine Rückkehr zum internationalen Reiseverkehr nicht über Nacht passieren“ könne. Man könne auch nicht - wie in diesem Frühjahr geschehen - im Sommer noch einmal zahllose gestrandete Bundesbürger aus dem Ausland zurückholen.

Alle Lockerungsmaßnahmen werden zudem ständig überprüft. Steigen die Infektionszahlen erneut an, könnten härtere Beschränkungen auch schnell wieder auf die Tagesordnung rücken. Nach wie vor schätzt das Robert-Koch-Institut die Gefährdungslage in Deutschland als „hoch“ ein. Menschenmassen an Stränden, bei Sehenswürdigkeiten und in Altstadtgassen wird es demnach wohl in diesem Sommer nicht geben.

Doch dass ein Sommerurlaub irgendwo zwischen dem Wattenmeer im Norden und den Alpen im Süden Wirklichkeit werden könnte, gilt als immer wahrscheinlicher – zumindest unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Das führt dazu, dass die Kapazitäten von Ferienunterkünften vielerorts begrenzt sein werden.

Wer jetzt buchen will, sollte aber ein paar Punkte beachten - für den Fall, dass es am Ende mit dem Urlaub doch nicht klappt. Viele Verbraucher, die bereits gebucht haben, fragen sich auch, ob sie ihre geplante Reise antreten können oder doch lieber stornieren sollten. Insgesamt ist allerdings derzeit vieles im Fluss, sodass abschließende generelle Aussagen schwer möglich sind.

Buchung von Reisen

Die Urlaubsplanungen der Bundesbürger sind indes in vollem Gange: Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa verzeichnet der Deutsche Tourismusverband (DTV) inzwischen steigende Buchungsanfragen vor allem für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Angesichts sich abzeichnender Lockerungen für Reisen in Deutschland dürfte sich die Zahl nun noch deutlich erhöhen, sagt DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz. „Wir gehen davon aus, dass die Menschen nach dieser schwierigen Zeit dieses wiedergewonnene Stück Freiheit nutzen wollen“. Auch der Campingverband rechnet demnach mit starker Nachfrage insbesondere für die Sommermonate Juli und August. „Wir empfehlen den Campern, wenn möglich, auf andere Zeiten auszuweichen und Reisen im Voraus möglichst frühzeitig zu buchen“, sagt Christian Günther, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland.

Zu den beliebtesten Reisezielen in Deutschland zählen dem Vergleichsportal Check24 zufolge die Ost- und die Nordseeküste, der Harz, das Allgäu und der Bayerische Wald, gefolgt von Mecklenburgischer Seenplatte, Schwarzwald, Bodensee, Spreewald und Sächsischer Schweiz. Angesichts der Tatsache, dass wohl die überwiegende Mehrheit der Deutschen innerhalb des Heimatlands verreisen wird, lohnt allerdings auch der Blick auf weniger gut besuchte Regionen.

Da die Bundesländer unterschiedlich bei der Öffnung von Gastronomie und Tourismus vorgehen, sollten sich Urlauber, die zeitnah verreisen wollen, die jeweiligen Bestimmungen genau anschauen. So dürfen beispielsweise die Hotels in Bayern ab 30. Mai wieder Gäste aufnehmen, die Gaststätten öffnen etwas früher. Schleswig-Holstein hebt das Einreiseverbot für Touristen mit Wirkung zum 18. Mai wieder auf.

Ab 25. Mai dürfen Hotelgäste aus anderen Bundesländern wieder in Mecklenburg-Vorpommern übernachten. Es gilt aber eine Kapazitätsgrenze von 60 Prozent. Hotels, Pensionen und Jugendherbergen in Niedersachsen dürfen dann ebenfalls bei reduzierter Gästezahl wieder genutzt werden.

Corona-Regeln: Was sich ändert und was bleibt

Bei einer Buchung sollten Verbraucher auch die Bedingungen für eine mögliche Stornierung genau unter die Lupe nehmen. Denn wenn die Infektionszahlen wegen der derzeitigen Lockerungen wieder steigen, könnten die Beschränkungen auch wieder verschärft werden – oder es könnte sein, dass der eine oder andere dann auch selbst lieber auf die Reise verzichten will.

„Bei Neubuchungen sollten Gastgeber und Gäste vor Buchung gesonderte Einigungen für den Fall treffen, dass behördliche Verbote verlängert oder neu erlassen werden“, rät der DTV auf seiner Webseite.

Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat sich im Internet nach Ferienwohnungen umgesehen und hat dabei vielerorts noch die gängigen Stornoregeln gefunden. Laut denen können Verbraucher bis etwa 30 Tage vor Anreise kostenlos stornieren. Danach werde es meist teuer.

Das Onlineportal hat sich in einigen Fällen aber auch direkt mit den Besitzern der Ferienwohnungen in Verbindung gesetzt. Das Ergebnis: Es war durchaus möglich, sich mit dem Vermieter angesichts der Umstände auf eine kürzere Frist zu einigen.

Wer regelmäßig bei Hotelketten bucht, etwa über Buchungsportale wie Booking.com, Expedia oder HRS, ist es ohnehin gewohnt, dass sich Zimmer bis einen Tag vor Anreise oder sogar noch am Anreisetag kostenlos stornieren lassen.

Auch bei Pauschalreisen sollten neue Buchungen möglichst flexibel sein, sodass auf veränderte Situationen kostengünstig reagiert werden kann. „Und gerade aktuell ist es wichtig, den Sicherungsschein zu kontrollieren, der bei Pauschalreisen teilweise vor Insolvenzen schützt“, betont Peter Lassek, Rechtsanwalt von der Verbraucherzentrale Hessen.

Lockerung: Schleswig-Holstein hebt Einreiseverbot für Touristen auf

Generell kann bei teuren Reisen auch der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Verbrauchern sollte aber klar sein, dass die Versicherung nur zahlt, wenn der Versicherte die Reise aus einem wichtigen und unvorhersehbaren Grund nicht antreten kann. Das kann ein Unfall oder eine unerwartete Krankheit des Versicherten, eines Angehörigen oder eines Mitreisenden sein.

Der Blick ins Kleingedruckte kann sich zudem lohnen: So weist der Bund der Versicherten (BdV) darauf hin, dass manche Policen Leistungen bei Krankheiten im Zuge von Pandemien ausschließen. Wer von der Reise zurücktreten will, weil er sich lediglich vor einer Ansteckung fürchtet, bekommt von der Versicherung ohnehin nichts.

Stornierung gebuchter Reisen

Grundsätzlich gilt, dass Gäste eine Reise kostenlos stornieren können, wenn eine Region wegen der Coronakrise gesperrt oder die Vermietung an Touristen verboten ist – zumindest, wenn sie nach deutschem Recht gebucht haben. Geleistete Zahlungen müssen dann zurückerstattet werden.

Wollen Verbraucher aber gebuchte Ferienunterkünfte stornieren, die erst in ein paar Monaten genutzt werden sollen, haben sie jetzt noch kein Anrecht auf eine kostenlose Stornierung. Hierfür müssen sie erst die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie und mögliche Reisebeschränkungen abwarten.

Die Unsicherheit über ihre Reisepläne macht den Bundesbürgern offenbar zu schaffen. In einer aktuellen Umfrage der Unternehmensberatung McKinsey unter deutschen Verbrauchern gaben 42 Prozent der Teilnehmer an, dass sie sich um ihren geplanten Urlaub sorgen. Ende März lag der Wert erst bei 30 Prozent.

Krisenfolge: Airbnb entlässt ein Viertel seiner Mitarbeiter

Wenn dann während des Aufenthalts am Urlaubsort neue Verbote in Kraft treten sollten und die Urlauber abreisen müssen, trage jeder seine Kosten selbst, heißt es beim DTV: Gastgeber bleiben grundsätzlich auf ihren entgangenen Einnahmen aus der Vermietung sitzen, wenn keine Einigung auf eine Umbuchung erzielt werden kann. Reisegäste müssen eventuelle Zusatzkosten für die vorzeitige Abreise tragen. „Gastgeber sind darüber hinaus aber nicht zur Erstattung von Schäden - zum Beispiel Kosten für vergebliche Anreise oder vorzeitige Rückreisekosten - verpflichtet, da sie kein Verschulden trifft“, erklärt der DTV weiter.

Für viel Wirbel gesorgt hatte in den vergangenen Wochen die Diskussionen um mögliche Zwangsgutscheine, die die Bundesregierung für abgesagte Pauschalreisen und Flüge ins Spiel gebracht hatte. Eine solche Regelung scheint nun vom Tisch zu sein, da dies auch die EU-Kommission ablehnt. Nach derzeitigem Stand können Verbraucher ihr Geld zurückverlangen.

Freiwillige Gutscheine sind aber möglich. Vor allem bei Individualreisen sollten sich Verbraucher aber darüber im Klaren sein, dass sie im Fall einer Insolvenz des Anbieters das Geld verlieren könnten. Bei Pauschalreisen sind Zahlungen durch eine Pflichtversicherung geschützt, für die der Reisesicherungsschein als Nachweis dient.

Was künftige Stornierungen von Pauschalreisen betrifft, rät Rechtsanwalt Lassek Verbrauchern, Geduld zu haben und auf die Stornierung des Anbieters zu warten. Sollten Verbraucher allerdings jetzt schon wissen, dass sie eine Reise auch dann nicht antreten wollen, wenn sie stattfindet, könne ein frühzeitiger Storno vielleicht sinnvoll sein: Dann wird nur ein Teil des Reisepreises fällig. „Und sollte sich später herausstellen, dass die Reise auch offiziell abgesagt werden muss, dürfen Sie unseres Erachtens alle gezahlten Stornokosten zurückfordern“, meint der Anwalt.

Kroatiens oberster Arzt: Tourismus ja, aber keine Massen am Strand

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) vertritt die Ansicht, dass alle gebuchten Auslands-Pauschalreisen, die bis Ende August stattfinden sollen, kostenlos storniert werden können. Dies gelte unabhängig davon, dass die globale Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nur bis zum 14. Juni in Kraft ist, meinen die Verbraucherschützer. Verbraucher könnten auch die Restzahlung für solche Reisen zurückhalten, wenn erkennbar sei, dass die Durchführung der Reise durch den Veranstalter gefährdet sei, heißt es weiter. Die Verbraucherschützer berufen sich dabei auf ein Gutachten des Reiserechtsexperten Klaus Tonner und die Aussagen von Politikern zu fehlenden Möglichkeiten von Auslandsurlaub in diesem Sommer.

Für Verbraucher, die stornieren wollen, ist es in jedem Fall ratsam, sich direkt mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Gleichwohl gestaltet es sich in vielen Fällen für Verbraucher offenbar schwierig, geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet zu bekommen. Die Verbraucherzentralen berichten in dem Zusammenhang über zahlreiche Beschwerden über Reiseanbieter.

In einem Spezial zur Coronakrise weist „Stiftung Warentest“ darauf hin, dass Verbraucher, die per Visa oder Mastercard bezahlt haben, auch das sogenannte Chargeback (also: Rückbuchungs-) Verfahren nutzen und sich ihr Geld von der kartenausgebenden Bank erstatten lassen könnten. Wer per Lastschrift bezahlt hat, könne seine Bank beauftragen, das Geld zurückzubuchen. Besser ist es aber, wenn eine Einigung mit dem Reiseanbieter klappt.